Stärkung der kommunalen Nord-Süd-Arbeit und Aufbau kommunaler Selbstverwaltungsstrukturen in Entwicklungsländern
der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Brigitte Adler, Klaus Barthel, Ingrid Becker-Inglau, Rudolf Bindig, Hans Büttner (Ingolstadt), Gabriele Fograscher, Achim Großmann, Dr. Ingomar Hauchler, Reinhold Hemker, Eckart Kuhlwein, Konrad Kunick, Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Reinhold Robbe, Dieter Schanz, Günter Schluckebier, Dagmar Schmidt (Meschede), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Emil Schnell, Dr. Mathias Schubert, Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Peter Struck, Adelheid Tröscher, Hans Wallow, Matthias Weisheit, Verena Wohlleben, Hanna Wolf (München), Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
In der 12. Wahlperiode hatte die Fraktion der SPD einen Antrag „Stärkung der kommunalen Nord-Süd-Arbeit - Förderung der lokalen Agenda 21 - Umsetzung der Charta von Berlin" (Drucksache 12/6263 vom 26. November 1993) und die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. einen Antrag „Aufbau und Stärkung kommunaler Selbstverwaltungsstrukturen in Entwicklungsländern zur Förderung von regionaler und lokaler Selbsthilfe" (Drucksache 12/6727 vom 2. Februar 1994) eingebracht. Beide Anträge wurden seinerzeit in den Ausschußberatungen als komplementär empfunden und mit geringfügigen Änderungen auf der Basis der Beschlußempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache 12/8064 vom 22. Juni 1994 und 12/8021 vorn 21. Juni 1994) vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 1994 einstimmig beschlossen.
Hintergrund des einstimmigen Beschlusses waren einerseits die Konferenzergebnisse von Rio (Agenda 21) und die darauf folgende 1. Nord-Süd-Konferenz der Kommunen und Nichtregierungsorganisationen (NRO) in Berlin im Oktober 1992 sowie die gemeinsame Einschätzung, daß Selbsthilfe und Demokratie ohne Partizipation auf lokaler Ebene nicht dauerhaft und funktionsfähig ist und damit dem Aufbau und der Stärkung kommunaler Selbstverwaltungsstrukturen eine besondere Bedeutung in künftiger Entwicklungszusammenarbeit zukommt.
Dies vorausgesetzt, fragen wir die Bundesregierung zwei Jahre nach diesem einstimmigen Beschluß:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche grundsätzlichen Initiativen hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren zur Umsetzung dieser beiden Beschlüsse mit welchem Ergebnis ergriffen?
Welche politische Unterstützung und praktische Hilfe, etwa durch ein qualifiziertes Informations- und Koordinationsangebot, hat die Bundesregierung dieser neuen entwicklungspolitischen Kraft (kommunale Gebietskörperschaften und NRO der Umwelt- und Entwicklungszusammenarbeit) zukommen lassen?
In welchem Umfang haben sich durch die Unterstützung der Bundesregierung kommunale Aktivitäten in Richtung Mittel- und Osteuropa ergeben?
Wie sieht das Prüfungsergebnis der Bundesregierung und der kommunalen Spitzenverbände aus, das bisherige europäische Büro für kommunale Entwicklungszusammenarbeit der Stadt Mainz zu einer gemeinsamen Beratungsstelle für alle deutschen Gemeinden umzugestalten und auszubauen, bzw. inwieweit werden von wem die in der Entschließung formulierten Aufgaben dieser Beratungsstellen tatsächlich wahrgenommen?
Welches Ergebnis brachte der Prüfauftrag, ob die Bundesregierung (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) die Anschubfinanzierung für diese gemeinsame Beratungsstelle für einen Zeitraum von drei Jahren übernehmen kann oder aber an die Stelle dieser Anschubfinanzierung ein Finanzierungsmodell, z. B. in Form eines Stiftungsmodells treten kann, das eine dauerhafte Absicherung der Beratungsstelle gewährleistet?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, inwieweit die kommunalen Spitzenverbände die aus der Lokalen Agenda 21 und der Charta von Berlin hervorgehenden Verpflichtungen und Forderungen den Kommunen bekanntgemacht und entsprechende Aktivitäten initiiert und gefördert haben?
Welche Konzepte zur Förderung demokratischer Institutionen und Aufbau von funktionalen Selbstverwaltungen auf regionaler und lokaler Ebene wurden von der Bundesregierung in welchen Entwicklungsländern nennenswert unterstützt?
Inwieweit ist es gelungen, die technische und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit durch staatliche Träger auch auf den Ausbau leistungsfähiger kommunaler Verwaltungsorganisationen auszurichten?
Inwieweit ist es gemeinsam mit den EG-Partnern gelungen, eine weltweite Charta für kommunale und lokale Selbstverwaltung nach dem Vorbild der europäischen Charta einzuführen?
Inwieweit ist es gelungen, Dezentralisierung und kommunale Selbstverwaltung zu einem festen Bestandteil des Politikdialoges mit den Entwicklungsländern zu machen?
Inwieweit wurden Selbsthilfevorhaben von einer Mitwirkung der lokalen politischen Vertretung abhängig gemacht?
In welchem Umfang wurden Entwicklungsländer verstärkt gefördert, die dezentrale und föderative Strukturen aufbauen?
Inwieweit wurde bei der Erstellung von Länderkonzepten der Dialog mit allen Beteiligten realisiert?
Wie weit ist es gelungen, den Transfer von kommunalem verwaltungstechnischem Know-how zu unterstützen?
Welche Initiativen plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode im Sinne der beiden o. g. Beschlüsse aus der 12. Wahlperiode?