Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/6047
07 11.96
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Brigitte Adler, Klaus
Barthel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
— Drucksache 13/5780 —
Stärkung der kommunalen Nord-Süd-Arbeit und Aufbau kommunaler Selbstverwal
-
tungsstrukturen in Entwicklungsländern
In der 12. Wahlperiode hatte die Fraktion der SPD einen Antrag
„Stärkung der kommunalen Nord-Süd-Arbeit - Förderung der lokalen
Agenda 21 - Umsetzung der Charta von Berlin" (Drucksache 12/6263 vom
26. November 1993) und die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. einen
Antrag „Aufbau und Stärkung kommunaler
Selbstverwaltungsstrukturen in Entwicklungsländern zur Förderung von regionaler und lokaler
Selbsthilfe" (Drucksache 12/6727 vom 2. Februar 1994) eingebracht.
Beide Anträge wurden seinerzeit in den Ausschußberatungen als
komplementär empfunden und mit geringfügigen Änderungen auf der Basis der
Beschlußempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche
Zusammenarbeit (Drucksache 12/8064 vom 22. Juni 1994 und 12/8021 vom 21. Juni
1994) vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 1994 einstimmig
beschlossen. Hintergrund des einstimmigen Beschlusses waren einerseits die
Konferenzergebnisse von Rio (Agenda 21) und die darauf folgende 1. Nord-
Süd-Konferenz der Kommunen und Nichtregierungsorganisationen
(NRO) in Berlin im Oktober 1992 sowie die gemeinsame Einschätzung,
daß Selbsthilfe und Demokratie ohne Partizipation auf lokaler Ebene nicht
dauerhaft und funktionsfähig ist und damit dem Aufbau und der
Stärkung kommunaler Selbstverwaltungsstrukturen eine besondere
Bedeutung in künftiger Entwicklungszusammenarbeit zukommt.
Dies vorausgesetzt, fragen wir die Bundesregierung zwei Jahre nach
diesem einstimmigen Beschluß:
1. Welche grundsätzlichen Initiativen hat die Bundesregierung in den
letzten zwei Jahren zur Umsetzung dieser beiden Beschlüsse mit
welchem Ergebnis ergriffen?
Die Bundesregierung hat zur Vorbereitung der HABITAT II-
Konferenz, aber auch in enger Abstimmung mit der Weltbank, dem
UN-Zentrum für menschliche Siedlungen in Nairobi (UNCHS) und
dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP)
Initiativen ergriffen, ihre Vorstellungen einer umweltgerechten
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 4. November 1996 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Stadtentwicklung in die internationale entwicklungspolitische
Zusammenarbeit einzubringen.
Auf den Konferenzen zur Vorbereitung der VN-Konferenz
HABITAT II (Juni 1996 in Istanbul) hat die Bundesregierung die
Grundsätze der kommunalen Autonomie, der Dezentralisierung
und der Partizipation der Bevölkerung offensiv und erfolgreich
vertreten. Erstmals in einem VN-Dokument wurde in Istanbul die
Autonomie kommunaler Selbstverwaltung und damit die besondere
Rolle der Städte und Gemeinden auch seitens der
Entwicklungsländer anerkannt und festgeschrieben. Das Prinzip der örtlichen
Selbstverwaltung, der Dezentralisierung von Verantwortung und
der Ausstattung der örtlichen Körperschaften mit eigenen
finanziellen Mitteln ist ein wichtiger Meilenstein zur strukturellen
Verbesserung des institutionellen Aufbaus von Kommunen,
insbesondere in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Die
Bundesregierung hat sich darüber hinaus von Anfang an dafür
eingesetzt, daß Städte und Gemeinden in Istanbul erstmals als
gleichberechtigte Konferenzpartner mit hervorgehobenen
Mitwirkungsrechten verhandeln konnten. Diese aktive Beteiligung der
unmittelbar für die Stadtentwicklung Verantwortlichen hat sich
positiv auf die Konferenzbeschlüsse ausgewirkt.
Die Bundesregierung beteiligt sich an dem von UNCHS, UNDP
und Weltbank federführend geleiteten Urban Management
Programme mit bisher 6,8 Mio. DM. Sie unterstützt auch das
Metropolitan Environmental Improvement Programm der Weltbank.
Neben diesen überregionalen sektorbezogenen Projekten werden
in der bilateralen Zusammenarbeit insbesondere mit asiatischen
Staaten Projekte und Programme auf den Gebieten der städtischen
Infrastruktur durchgeführt.
Das BMZ-Sektorkonzept „Umweltgerechte Kommunal- und
Stadtentwicklung" sowie das BMZ aktuell Nr. 69 „Materialien der
Bundesregierung zur UN-Konferenz HABITAT II" vom Mai 1996
präzisieren die Grundsätze für die Planung und Durchführung von
Vorhaben der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit im Bereich
der Kommunal- und Stadtentwicklung. Darüber hinaus wurden zu
Beginn des Jahres 1996 die Sektorkonzepte
„Siedlungswasserwirtschaft" und „Wohnungsversorgung" sowie ein auch in der
internationalen Zusammenarbeit vielbeachtetes neues Sektorkonzept zum
Thema „Abfallwirtschaft" vorgelegt. Sämtliche Konzepte vertreten
die zum Aufbau und zur Stärkung kommunaler Selbstverwaltung
notwendigen Grundsätze, setzen die Agenda 21 um und befinden
sich im Einklang mit der Lokalen Agenda 21.
In Deutschland steht die Bundesregierung in einem Dialog mit den
Verbänden der Kommunen, insbesondere mit der Deutschen
Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas in Köln, über
grundsätzliche Fragen der Einbindung kommunalen Know-hows
in die entwicklungspolitische Zusammenarbeit. Ein wichtiger
Dialog- und Kooperationspartner des Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist auch der
Verband Entwicklungspolitik deutscher
Nichtregierungsorganisationen (VENRO), zu dessen Mitgliedern auch zahlreiche
Organisationen auf kommunaler Ebene gehören.
2. Welche politische Unterstützung und praktische Hilfe, etwa durch ein
qualifiziertes Informations- und Koordinationsangebot, hat die
Bundesregierung dieser neuen entwicklungspolitischen Kraft
(kommunale Gebietskörperschaften und NRO der Umwelt- und
Entwicklungszusammenarbeit) zukommen lassen?
Kommunale Gebietskörperschaften und NRO der Umwelt- und
Entwicklungszusammenarbeit werden von der Bundesregierung
nicht als neue entwicklungspolitische Kraft angesehen, sondern
vom BMZ bereits seit geraumer Zeit in vielfältiger Weise
unterstützt. Im Rahmen der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit
geschieht dies u. a.
- durch finanzielle Unterstützung von Publikationen, die von
Institutionen der Erwachsenenbildung zum Thema der
kommunalen Entwicklungszusammenarbeit herausgegeben werden,
- durch unmittelbare Förderung von Projekten kommunaler In
-
stitutionen aus dem Aktionsprogramm (1 000 DM-Topf),
- durch mittelbare Förderung kommunaler Initiativen aus dem
Aktionsgruppenprogramm über das Zentrum für kommunale
Entwicklung in Bonn und
- durch die Förderung von Tagungen und Kongressen über die
kommunale Entwicklungszusammenarbeit, zuletzt einer über
50%igen Finanzierung des 6. Bundeskongresses der Kommu
nen und Nord-Süd-Foren im September 1996 in Bonn.
Die „Beratungsstelle für private Träger in der
Entwicklungszusammenarbeit" berät im Auftrag der Bundesregierung
Entwicklungs-NRO und unterstützt sie bei der Beantragung von
Fördermitteln.
3. In welchem Umfang haben sich durch die Unterstützung der
Bundesregierung kommunale Aktivitäten in Richtung Mittel- und
Osteuropa ergeben?
Die Unterstützung der kommunalen Selbstverwaltung in
Entwicklungsländern und in Ländern Mittel- und Osteuropas gehört
zu den wichtigen Aufgabengebieten der politischen Stiftungen. In
der Regel handelt es sich bei den Stiftungsprojekten um
Mischprojekte, die eine Vielzahl unterschiedlicher Aktivitäten
abdecken. Der Anteil, der auf die Förderung kommunaler
Aktivitäten entfällt, läßt sich deswegen nicht genau ermitteln. - Im übrigen
siehe Antwort zu Frage 4.
4. Wie sieht das Prüfungsergebnis der Bundesregierung und der
kommunalen Spitzenverbände aus, das bisherige europäische Büro für
kommunale Entwicklungszusammenarbeit der Stadt Mainz zu einer
gemeinsamen Beratungsstelle für alle deutschen Gemeinden
umzugestalten und auszubauen, bzw. inwieweit werden von wem die in
der Entschließung formulierten Aufgaben dieser Beratungsstellen
tatsächlich wahrgenommen?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, sich an der Finanzierung
einer Nachfolgeinstitution für das Europäische Büro für
kommunale Entwicklungszusammenarbeit der Stadt Mainz zu beteiligen.
Grund: Jede Ebene in unserem Staat (Bund, Länder, kommunale
Gebietskörperschaften) muß ihre Aktivitäten selbst finanzieren.
Dies gilt auch für Institutionen. Von der finanziellen
Eigenverantwortung. der Gemeinden geht auch die Arbeitsgemeinschaft der
Innenministerien der Länder aus, deren Arbeitskreis III 1985 die
rechtlichen und haushaltsmäßigen Grenzen der Auslandsarbeit
der Kommunen aufgezeigt hat.
Die Ministerpräsidenten der Länder, die den Kommunen in jeder
Hinsicht näher stehen als der Bund, haben mehrfach erklärt, daß
sie das Engagement von NRO und Gemeinden in der
Entwicklungszusammenarbeit „begrüßen und fördern" (Beschlüsse vom
28. Oktober 1988 und 1. Dezember 1994). Trotz dieser Beschlußlage
sehen die Länder sich nicht in der Lage, das Zentrum für
kommunale Entwicklungszusammenarbeit in Bonn, das u. a. die Arbeit
des Mainzer Büros fortsetzt, finanziell zu unterstützen. Auch die
kommunalen Spitzenverbände gewähren dem Zentrum keine
finanzielle Unterstützung.
Die Koordinierung im Rahmen der kommunalen Entwicklungszu
-
sammenarbeit wird derzeit vor allem von folgenden Institutionen
wahrgenommen:
- Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Eu
ropas. Der Verband fördert den Erfahrungs- und
Informationsaustausch unter den Kommunen auch auf
entwicklungspolitischem Gebiet.
- Kommunale Nord-Süd-Initiative (KNSI). Der Zusammenschluß
von NRO, Stiftungen und Kommunen hat sich zum Ziel gesetzt,
die globale Zusammenarbeit in Umwelt- und
Entwicklungsfragen auf lokaler Ebene umzusetzen.
- Deutscher Städtetag, Köln (Umweltfragen, Agenda 21)
- Zentrum für kommunale Entwicklungszusammenarbeit im Gu
stav-Stresemann-Institut Bonn, das vor allem von der
Bundesstadt Bonn mit Sachmitteln gefördert wird. Das Zentrum berät
und unterstützt die Kommunen und lokalen NRO
schwerpunktmäßig bei der Umsetzung der Lokalen Agenda 21.
5. Welches Ergebnis brachte der Prüfauftrag, ob die Bundesregierung
(Bundesministerium für wi rtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung) die Anschubfinanzierung für diese gemeinsame
Beratungsstelle für einen Zeitraum von drei Jahren übernehmen kann
oder aber an die Stelle dieser Anschubfinanzierung ein
Finanzierungsmodell, z. B. in Form eines Stiftungsmodells treten kann, das
eine dauerhafte Absicherung der Beratungsstelle gewährleistet?
Eine Anschubfinanzierung kommt wegen der grundsätzlichen
Haltung der Bundesregierung (vgl. Antwort zu Frage 4), aber auch
deswegen nicht in Betracht, weil es keine Anhaltspunkte dafür
gibt, daß die Finanzierung zu einem späteren Zeitpunkt gesichert
sein wird.
Die gleichen Überlegungen gelten für ein Stiftungsmodell.
6. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, inwieweit die
kommunalen Spitzenverbände die aus der Lokalen Agenda 21 und der
Charta von Berlin hervorgehenden Verpflichtungen und
Forderungen den Kommunen bekanntgemacht und entsprechende
Aktivitäten initiiert und gefördert haben?
Der Deutsche Städtetag hat eine Broschüre zur Umsetzung der
Lokalen Agenda 21 veröffentlicht, eine Umfrage zum Stand der
Umsetzung in den Kommunen durchgeführt sowie Tagungen
(Erfahrungsaustausch, Ausbildung) organisiert.
7. Welche Konzepte zur Förderung demokratischer Institutionen und
Aufbau von funktionalen Selbstverwaltungen auf regionaler und
lokaler Ebene wurden von der Bundesregierung in welchen
Entwicklungsländern nennenswert unterstützt?
Die Bundesregierung unterstützt politische Initiativen von
Entwicklungsländern zur Einführung dezentraler Strukturen und
kommunaler Autonomie durch bilaterale Projekte und/oder sek
-
torpolitische Programme. Besonders erfolgversprechend sind
derzeit die Vorhaben in Indonesien, Nepal, Thailand, Kenia, Paraguay,
Bolivien und Ecuador, hier werden die in der Antwort zu Frage 1
beschriebenen Konzepte in die Praxis umgesetzt.
8. Inwieweit ist es gelungen, die technische und wirtschaftspolitische
Zusammenarbeit durch staatliche Träger auch auf den Ausbau
leistungsfähiger kommunaler Verwaltungsorganisationen
auszurichten?
Die sektorpolitische Konzeption des BMZ sieht vor: „Die Projekte
müssen möglichst gleichzeitig auf mehreren Ebenen ansetzen.
Eine Unterstützung lediglich zentralstaatlicher Planungen ohne
unmittelbar verantwortliche Beteiligung von Kommunen findet
nicht mehr statt. Neben dem öffentlichen Sektor werden gezielt
nichtstaatliche Stellen und informelle Gruppen unterstützt" .
Diese Kriterien sind Voraussetzung für die Förderung von Vorhaben
auf dem Gebiet der Stadtentwicklung in der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit („Umweltgerechte Stadtentwicklung",
BMZ-Materialien Nr. 86, März 1993).
9. Inwieweit ist es gemeinsam mit den EG-Partnern gelungen, eine
weltweite Charta für kommunale und lokale Selbstverwaltung nach dem
Vorbild der europäischen Charta einzuführen?
Hier handelt es sich um eine Initiative des Rates der Gemeinden
und Regionen Europas auf der Vorbereitungskonferenz zur
HABITAT II-Konferenz in Istanbul. Dort wurde von den Vertretern
der Kommunen gefordert, nach dem Vorbild der europäischen
Charta der kommunalen Selbstverwaltung eine entsprechende
VN-Konvention zu verabschieden. Die internationalen Verbände
werden voraussichtlich in nächster Zeit an ihre Regierungen
herantreten und um Unterstützung für diese Förderung werben.
10. Inwieweit ist es gelungen, Dezentralisierung und kommunale
Selbstverwaltung zu einem festen Bestandteil des Politikdialoges mit den
Entwicklungsländern zu machen?
Die Bundesregierung führt den Politikdialog vor allem mit
denjenigen Entwicklungsländern, mit denen Projekte und Programme
auf diesem Sektor durchgeführt oder vorbereitet werden. Dabei
richtet sie sich an dem Kriterienkatalog aus, der sich in den
Materialien Nr. 86 (vgl. oben in der Antwort zu Frage 8) auf Seite 6
findet und ebenso wie das Sektorkonzept „Umweltgerechte
Kommunal- und Stadtentwicklung" (BMZ-aktuell Nr. 69, Mai 1996)
eine Leitlinie für Verhandlungen mit den Entwicklungsländern
darstellt.
11. Inwieweit wurden Selbsthilfevorhaben von einer Mitwirkung der
lokalen politischen Vertretung abhängig gemacht?
Es ist ein wichtiges Ziel der Vorhaben selbsthilfeorientierter
Armutsbekämpfung, die Strukturen im Projektumfeld zugunsten
benachteiligter Bevölkerungsschichten zu verändern. Daher wird
stets eine Zusammenarbeit mit lokalen Vertretungsgremien sowie
Verwaltungen gesucht. Ein Beispiel ist das Projekt der ländlichen
Regionalentwicklung im Dhading Distrikt in Nepal, das in der
BMZ-Broschüre „Armutsbekämpfung - warum, wozu und vor
allem: wie" näher dargestellt ist (Juni 1995, S. 60 ff.).
12. In welchem Umfang wurden Entwicklungsländer verstärkt gefördert,
die dezentrale und föderative Strukturen aufbauen?
Der Wunsch eines Entwicklungslandes nach Zusammenarbeit
beim Aufbau dezentraler oder föderativer Strukturen hat hohe
Priorität bei der Festlegung des Länderprogramms. So werden
gegenwärtig derartige Vorhaben in Afrika (Benin, Burkina Faso,
Kap Verde, Kenia, Mauretanien, Marokko, Malawi, Mali,
Mosambik, Togo, Sambia, Südafrika), Asien (Indonesien, Nepal, Thailand,
Jemen) und Lateinamerika (Bolivien, Dominikanische Republik,
Ecuador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Paraguay,
Venezuela) durchgeführt. Für die Länderquoten sind noch
weitere Kriterien von Bedeutung, so daß sich die Frage insoweit nicht
eindeutig beantworten läßt.
13. Inwieweit wurde bei der Erstellung von Länderkonzepten der Dialog
mit allen Beteiligten realisiert?
Sowohl bei der Erstellung der Länderkonzepte als auch bei ihrer
ständigen Aktualisierung sowie vor Regierungsverhandlungen
werden alle für die bilaterale deutsche
Entwicklungszusammenarbeit mit einem Entwicklungsland relevanten staatlichen und
nichtstaatlichen Institutionen und Organisationen unterrichtet und
gehört. Dies geschieht in den regelmäßig stattfindenden
Ländergesprächen des BMZ.
14. Wie weit ist es gelungen, den Transfer von kommunalem
verwaltungstechnischem Know-how zu unterstützen?
Die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) arbeitet
in diesem Feld intensiv mit den wesentlichen Institutionen der
deutschen Kommunen zusammen, um den Transfer von
kommunalem verwaltungstechnischem „Know-how" zu gewährleisten.
Beispiel: Ende November wird in Medellin, Kolumbien, ein
Ausbildungsworkshop zum Thema „Aufbau kommunaler
Selbstverwaltung" durchgeführt. Dieser Ausbildungsworkshop ist Teil
eines größeren Vorhabens. Er wird fachlich von Vertretern der
kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung
(KGST), des Deutschen Städtetages, des Kommunalen
Umweltamtes Wiesbaden und des Finanzministeriums NRW, Referat
Kommunale Finanzen, betreut, die auch weiterhin an dem Vorhaben
mitwirken.
15. Welche Initiativen plant die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode im Sinne der beiden o. g. Beschlüsse aus der 12. Wahlperiode?
Die Bundesregierung wird ihre vorstehend beschriebene Linie
fortsetzen.]