Strafrechtliche Verfolgung der sogenannten Schlepperkriminalität
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Ermittlungsverfahren sind seit 1990 wegen der Hilfeleistung zur „illegalen Einreise" eingeleitet worden (bitte aufschlüsseln)?
a) Wie gliedern sich diese Zahlen (hinsichtlich des Aufgriffortes der „illegal einreisenden Personen") auf:
deutsch-polnische Grenze
deutsch-tschechische Grenze,
deutsch-österreichische Grenze
deutsch-schweizerische Grenze
deutsch-französische Grenze
deutsch-belgische Grenze
deutsch-niederländische Grenze
deutsch-dänische Grenze
deutsche Seehäfen
deutsche internationale Flughäfen?
b) In wie vielen Fällen wurde diesbezüglich Anklage erhoben (bitte nach Jahren und Grenzabschnitt aufschlüsseln)?
c) Wie viele dieser Fälle sind (mit welchem Ergebnis) rechtskräftig abgeschlossen worden?
d) In wie vielen Fällen betrug die Dauer des polizeilichen Ermittlungsverfahrens
mehr als ein
mehr als zwei
mehr als drei
mehr als vier
mehr als fünf
oder mehr Jahre?
e) Ist es zutreffend, daß sich die Dauer derartiger Ermittlungsverfahren seit 1990 verlängert hat?
Wenn ja, warum?
In wie vielen Fällen sind solche Ermittlungsverfahren aufgrund welcher Delikte gegen Angehörige deutscher Behörden eingeleitet worden?
a) Wie viele hiervon richteten sich gegen Angehörige
des BGS
sonstiger Polizeibehörden (BKA oder Landespolizeibehörden)
der Zollbehörden
Ausländerbehörden
deutscher Botschaften bzw. Konsulate
welcher Geheimdienste?
b) In wie vielen dieser Fälle ist Anklage erhoben worden?
c) Wie viele dieser Fälle sind - mit welchem Ergebnis - rechtskräftig abgeschlossen worden?
d) In wie vielen Fällen sind - mit welchem Ergebnis - Disziplinarverfahren eingeleitet worden (bitte jeweils nach Jahren und Grenzabschnitten aufschlüsseln)?
e) In wie vielen Fällen betrug die Dauer des polizeilichen Ermittlungsverfahrens
mehr als ein
mehr als zwei
mehr als drei
mehr als vier
mehr als fünf
oder mehr Jahre?
Sind zur Aufklärung derartiger Fälle staatsanwaltschaftliche bzw. polizeiliche/grenzpolizeiliche Sonderkommissionen gebildet worden?
Wenn ja, wo und welche Behörden arbeiten hierbei zusammen?
a) Waren/sind bei derartigen Ermittlungsarbeiten auch ausländische Behörden beteiligt?
Wenn ja, welche Behörden welcher Staaten haben seit 1990 auf welcher rechtlichen Grundlage in welcher Form mit den deutschen Ermittlungsorganen kooperiert (bitte aufschlüsseln)?
In welchen Staaten des ehemaligen Warschauer Vertrages wurden seit 1990 wie viele Polizeibeamte bzw. Angestellte deutscher Ausländerbehörden entsandt, um deutschen Botschaftsangestellte bzw. dortige Polizei- bzw. Ausländerbehörden in welchen mit dem Komplex illegaler Migration zusammenhängenden Fragen auszubilden bzw. zu beraten (bitte nach Jahren, Staaten, deutsche und ausländische Behörde sowie Tätigkeit im Ausland aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden hinsichtlich der in Fragen 1 und 2 erwähnten Ermittlungsverfahren vom BGS
Telefonüberwachungs- und/oder
Observationsmaßnahmen durchgeführt
verdeckte Ermittler oder
V-Leute eingesetzt
Hausdurchsuchungen durchgeführt?