Ausstattung von Polizeibehörden mit sogenannten Mitteldistanzwaffen und deren Einordnung im sicherheitspolitischen Kontext
des Abgeordneten Stefan Schröder und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Berichte über die Ausstattung von Polizeibehörden (https://defence-network.com/thueringen-mitteldistanzwaffe-fn-scar-sc/), insbesondere in Thüringen (https://polizei.thueringen.de/fileadmin/Thueringer_Polizei/polizei/Thueringer_Polizei-Portal/Aktuelles/241112_pit_5_24_doppelseitig.pdf), mit sogenannten Mitteldistanzwaffen wie dem Modell „FN SCAR-SC“ werfen bei den Fragestellern Fragen hinsichtlich der sicherheitspolitischen Einordnung, der Verhältnismäßigkeit sowie der föderalen Abstimmung auf. Vor dem Hintergrund eines freiheitlichen Rechtsstaates, der einerseits für die Sicherheit seiner Bürger sorgt, andererseits aber auch Zurückhaltung bei Eingriffsbefugnissen und staatlicher Bewaffnung wahrt, stellt sich ihnen die Frage, in welchem Umfang und aus welchen Gründen polizeiliche Kräfte zunehmend mit Waffen ausgestattet werden, die ursprünglich aus dem militärischen Bereich stammen oder diesem technisch nahekommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die Einführung sogenannter Mitteldistanzwaffen bei Polizeibehörden in den Ländern, insbesondere hinsichtlich Typ, Stückzahl und Verwendungszweck?
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zur sicherheitspolitischen Notwendigkeit der Einführung solcher neuen Waffensysteme im Vergleich zu bisherigen Standardwaffen der Polizei (z. B. der Maschinenpistole des Typs MP 5) und wenn ja, welche ist dies?
Welche konkreten Einsatzszenarien rechtfertigen nach Kenntnis der Bundesregierung den Einsatz von Mitteldistanzwaffen durch Polizeikräfte?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, dass sich die Bedrohungslage in Deutschland derart verändert hat, dass eine verstärkte Ausstattung mit Waffen erhöhter Reichweite und Durchschlagskraft erforderlich erscheint?
Für welche Einsatzszenarien (z. B. Terrorlagen, Amoklagen, Bedrohungen durch bewaffnete Täter) sind nach Kenntnis der Bundesregierung diese Waffen primär vorgesehen?
Welche Anforderungen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung daraus für Reaktionszeiten und Verfügbarkeit dieser Waffen im Einsatz (vgl. Vorfrage)?
Welche Unterschiede bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung zwischen polizeilichen Mitteldistanzwaffen und klassischen militärischen Sturmgewehren hinsichtlich Technik, Einsatzdoktrin und Wirkung?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang weitere Bundesländer die Einführung vergleichbarer Waffensysteme planen oder bereits umgesetzt haben?
Inwieweit erfolgt hierzu (vgl. Vorfrage) ggf. ein Austausch zwischen Bund und Ländern, etwa im Rahmen der Innenministerkonferenz?
Welche Regelungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Einsatzkriterien für diese Waffen, insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
Welche Vorgaben oder Empfehlungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Frage, ob solche Waffen ausschließlich Spezialeinheiten vorbehalten sein sollten oder auch regulären Streifenpolizisten zur Verfügung gestellt werden?
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zum Umstand, dass entsprechende Waffensysteme standardmäßig auch in Streifenfahrzeugen mitgeführt werden sollen (https://polizei.thueringen.de/fileadmin/Thueringer_Polizei/polizei/Thueringer_Polizei-Portal/Aktuelles/241112_pit_5_24_doppelseitig.pdf) und wenn ja, wie lautet diese?
Welche Anforderungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung an Ausbildung und Qualifikation von Polizeibeamten im Umgang mit diesen Waffen?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass durch die Einführung solcher Waffen keine Absenkung der Einsatzschwelle oder eine faktische `Militarisierung´ polizeilicher Strukturen erfolgt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über vergleichbare Entwicklungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor?
Wenn der Bundesregierung dazu Erkenntnisse vorliegen (vgl. Vorfrage), hat sie sich zu diesen internationalen Entwicklungen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die innere Sicherheit in Deutschland eine eigene Auffassung gebildet und wenn ja, welche ist dies?