Privatisierung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren und Auswirkungen auf den Datenschutz
der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Laut einem Bericht von „SPIEGEL-ONLINE“ vom 5. Februar 2008 lagern deutsche Strafverfolgungsbehörden die Auswertung beschlagnahmter Speichermedien immer häufiger an private IT-Dienstleister aus. Anfragen hätten ergeben, dass zunehmend auch sensible Daten, insbesondere im Bereich der Kinderpornographie, nicht mehr von Behörden, sondern von gewerblichen Anbietern ausgewertet werden würden. Datenschützer, wie der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, sehen erhebliche Risiken und befürchten Missbrauch. Kritik kommt auch von Gewerkschaftsseite. Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sieht ein „höheres Risiko der Korrumpierbarkeit“ und weist auf die Gefahr hin, dass sensible Daten, die an Unternehmen weitergegeben werden, leicht nach außen gelangen können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Auslagerung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Auswertung beschlagnahmter Speichermedien ein?
Wie beurteilt sie die Auswirkungen einer solchen Praxis unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes?
Welche Haltung nimmt sie zu der von Dr. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, vorgebrachten Kritik ein, im Bereich der Auswertung von Asservaten gebe es Unternehmen, die nicht unbedingt seriös seien; zudem sei es bei Fällen mit Tausenden Verdächtigen im Bereich Kinderpornographie nicht auszuschließen, dass „ausgerechnet die Leute engagiert würden, welche die Polizei eigentlich bekämpfen wolle“, so dass ein „Verschleierungsrisiko“ entstehen könne?
Teilt sie die Auffassung von Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass Verschwiegenheit und Sicherheit bei externen Firmen schwerer zu gewährleisten seien als bei einer Bearbeitung durch Behörden?
Wie ist die Praxis bei der Generalbundesanwaltschaft?
Trifft es zu, dass die bei den im September 2007 im Sauerland festgenommenen Tatverdächtigen gefundenen Festplatten und DVDs bis heute nicht komplett ausgewertet werden konnten?
Wenn ja, welche Gründe sind hierfür ausschlaggebend, wann wird die Auswertung voraussichtlich abgeschlossen sein, und wie will die Bundesregierung in Zukunft eine zügige Auswertung der Speichermedien sicherstellen?
Trifft die im „SPIEGEL-ONLINE“-Artikel erwähnte Äußerung von Bundesanwalt Michael Bruns zu, wonach die Generalbundesanwaltschaft wegen des Sparzwangs und der weiter wachsenden Datenmengen in Zukunft darüber nachdenken müsse, externe Firmen für die Auswertung von beschlagnahmten Datenträgern heranzuziehen?
Wenn ja, welche Kontrollmechanismen wird die Bundesregierung vorsehen, und wie will sie die Belange des Datenschutzes darstellen?
Wie will die Bundesregierung eine Bewältigung der Datenmengen sicherstellen, wenn die Datenbestände zukünftig weiter anwachsen werden, etwa durch Einführung neuer Befugnisse, wie beispielsweise die so genannte Onlinedurchsuchung?
Wie stellt sich die Praxis in den Bundesländern dar?
Welche Gründe machen die Länder für die Auslagerung derartiger Dienstleistungen geltend?
Trifft es zu, dass die Gründe hierfür insbesondere in den großen Datenmengen, die bei Razzien anfallen, sowie einer dünnen Personaldecke bei den Ermittlungsbehörden liegen?
Welche Kontrollmechanismen gibt es in den Ländern?
Gibt es Standards für die Lagerung und den Transport der Asservate?
Wie werden Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit der beauftragten IT-Dienstleister überprüft?
Werden ausschließlich Dienstleister beauftragt, die von der Industrie- und Handelskammer öffentlich als Sachverständige bestellt und vereidigt sind?