Europäisches Übereinkommen über die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern am öffentlichen Leben der Gemeinden
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Das Ministerkomitee des Europarates hat ein „Europäisches Übereinkommen über die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern am öffentlichen Leben der Gemeinden" verabschiedet, das seit dem 5. Februar 1992 zur Unterzeichnung vorliegt. Da erst sechs Staaten das Übereinkommen unterzeichnet und nur drei es ratifiziert haben, ist das Übereinkommen bislang nicht in Kraft getreten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Länder haben das Übereinkommen bereits unterzeichnet? Welche Länder haben es bereits ratifiziert?
Warum hat die Bundesrepublik Deutschland dieses Übereinkommen bislang weder unterzeichnet noch ratifiziert (bitte Gründe einzeln benennen)?
Unter welchen Bedingungen ist die Bundesregierung bereit, das Übereinkommen zu unterzeichnen und dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen?
Strebt die Bundesregierung eine Unterzeichnung unter oben genannten Bedingungen an, oder lehnt sie das Übereinkommen generell ab? Wenn ja, warum?
Wie hat sich der deutsche Vertreter bei der Abstimmung über das Übereinkommen im Ministerkomitee verhalten?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern am öffentlichen Leben auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene zu verbessern?