Strafverfolgung von Funktionsträgern der DDR und teilungsbedingter Delikte
der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Maritta Böttcher, Dr. Ludwig Elm, Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Strafverfolgung hoheitlichen Handelns von DDR-Bürgern dauert an und wird sogar in verstärktem Maße fortgesetzt. Dies ist juristisch bedenklich, ist in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig, steht der Vollendung der inneren Einheit sowie der Wahrung des Rechtsfriedens entgegen und erschwert die Aufarbeitung der DDR-Geschichte. Notwendig ist eine Politik der Versöhnung, die die Beendigung der strafrechtlichen Verfolgung hoheitlichen Handelns in der DDR und die Gewährung von Straffreiheit für Handlungen, bei denen der Strafzweck mit der Herstellung der deutschen Einheit entfallen ist, einschließt.
Die Präsidentin des Deutschen Bundestages hat in ihrer Ansprache anläßlich des Staatsbesuches des Präsidenten Südafrikas, Nelson Mandela, u. a. folgendes ausgeführt: „Was in Südafrika unter widrigsten Bedingungen auf den Weg des Ausgleichs und der Versöhnung gebracht wurde, zeigt uns, daß dies auch anderswo möglich werden kann.". Wir meinen, daß dieser Weg gerade auch in der Bundesrepublik Deutschland beschritten werden müßte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche aktuellen Angaben liegen der Bundesregierung für die Zeit zwischen 1990 und 1996 vor:
a) über die Zahl der eingeleiteten staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wegen „Regierungskriminalität", wegen Spionage zugunsten der DDR und anderer teilungsbedingter Delikte,
b) über die Zahl der eingestellten Ermittlungsverfahren auf diesen Gebieten,
c) über die Zahl der Anklagen, der Urteile insgesamt und der rechtskräftigen Urteile auf diesen Gebieten?
(Wir bitten um eine Aufschlüsselung der Zahlen nach Delikten und nach Ländern.)
Kann die Bundesregierung Presseinformationen bestätigen, nach denen nunmehr Ermittlungsverfahren und Prozesse auch gegen Sportfunktionäre des Deutschen Turn- und Sportbundes, Sportmediziner und -wissenschaftler sowie gegen Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums der DDR wegen Ausarbeitung des „Schießbefehls" eingeleitet werden (vgl. Neues Deutschland vom 9. Mai 1996 und FAZ vom 11. September 1996)?
Wenn ja, welches Ausmaß dürfen diese Strafverfolgungen haben?
Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Absicht, gegen weitere Gruppen von Funktionsträgern der DDR strafrechtlich vorzugehen?
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, Einblick in die einschlägigen Archivbestände der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere des Bundeskanzleramtes und des Bundesnachrichtendienstes) angesichts des Umstandes zu geben, daß in den in Frage 1 angesprochenen Strafverfahren vielfach auf Materialien der von der sog. Gauck-Behörde verwalteten Archivbestände über die Verhandlungsgespräche zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit etwa zwischen 1970 und 1990 Bezug genommen wird?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf angesichts des Umstandes, daß bestimmte Personen (so z. B. im Prozeß gegen Egon Krenz und andere) zunächst als Zeugen vernommen worden sind, ohne auf das Recht, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand neben sich zu haben, hingewiesen worden zu sein, und danach diese Zeugenaussagen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen diese Personen benutzt worden sind (vgl. Tagesspiegel vom 22. März 1996, Neues Deutschland vom 26. März, 29. März, 2. April und 10. Mai 1996)?
Hat die Bundesregierung die vielfältigen Einwände namhafter ausländischer Juristen und Politiker sowie internationaler Menschenrechtsorganisationen zur Kenntnis genommen und ausgewertet, wonach die Strafverfolgung von Bürgern der DDR wegen hoheitlichem Handelns für ihren Staat gegen Normen des Völkerrechts verstößt, nämlich gegen die Prinzipien der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Nichteinmischung und der territorialen Integrität sowie gegen den in Artikel 6 des Grundlagenvertrages bestätigten Grundsatz, daß „die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt"?
a) Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, daß sie einerseits vor 1989 die Sowjetunion für die Grenze zur DDR und deren Sicherung verantwortlich machte, nach 1989 jedoch andererseits die volle Verantwortung der Organe und Amtsträger der DDR proklamierte?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung Äußerungen von ehemaligen Amtsträgern der Sowjetunion, die die Verantwortung sowjetischer Organe für das Grenzregime betonen und feststellen, daß die DDR auf diesem Gebiet bis in das Jahr 1989 hinein nicht eigenmächtig handeln konnte?
Verfügen das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst über konkrete Angaben, wie viele Spione der Bundesrepublik Deutschland in der DDR nach dem Ersten SED- Unrechtsbereinigungsgesetz vom 29. Oktober 1992 rehabilitiert und entschädigt worden sind?
Wie lauten diese Zahlen und in welcher Höhe erfolgten Entschädigungszahlungen?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine vielfach vertretene Position, daß sechs Jahre nach der Vereinigung augenscheinlich der Strafzweck für teilungsbedingte Delikte wie Spionage zugunsten der DDR und Verletzung der Embargobestimmungen entfallen ist?
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts dessen eine Amnestierung. derartiger teilungsbedingter Delikte?
Wenn nein, warum nicht, und worin sieht die Bundesregierung den Strafzweck?
Wann dürfte aus der Sicht der Bundesregierung die Strafverfolgung von Hoheitsträgern der DDR beendet sein?
Stimmt sie mit Aussagen der Staatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen überein, wonach sich die Ermittlungsverfahren und Prozesse weit bis in das nächste Jahrtausend hineinziehen dürften?
Stimmt die Bundesregierung mit uns darin überein, daß der im Deutschen Bundestag ausdrücklich gewürdigte Versöhnungskurs des Präsidenten der Republik Südafrika auch Anregungen für die Art und Weise der Gestaltung der deutschen Einheit gibt, zumal die DDR weder ein Staat des Rassismus noch der Apartheid war?
Wenn nein, warum nicht?