Stand der Umsetzung des deutsch-polnischen Rückübernahmeabkommens und Unterstützung der polnischen Asylverwaltung durch deutsche Institutionen und Finanzmittel
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Im Rahmen des deutsch-polnischen Rückübernahmeabkommens vom 7. Mai 1993 haben die Regierungen vereinbart, Polen für den Aufbau einer eigenen Asylinfrastruktur Finanzhilfen in Höhe von 120 Mio. DM zu gewähren. Bis zum 31. Dezember 1994 wurden nach Angaben der Republik Polen gegenüber der Bundesregierung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucksache 13/1047, S. 12 f.) 67 522 700 DM ausgegeben, davon 4,151 Mio. DM für die Modernisierung von Abschiebeunterkünften und weitere 101 000 DM für Investitionen in eine Abschiebeunterkunft.
Die Berliner „Forschungsgesellschaft Flucht und Migration" hat in einem Bericht mitgeteilt, daß sich derzeit 500 Personen in Polen in geschlossenem Abschiebearrest befinden, davon 100 aus Rückübernahmen vom Bundesgrenzschutz.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele der im Rückübernahmeabkommen vom 7. Mai 1993 vereinbarten 120 Mio. DM hat die polnische Regierung bis zum 29. Oktober 1996 abgerufen?
Zu welchen Zwecken wurden die deutschen Finanzmittel nach Kenntnis der Bundesregierung verwandt (bitte einzeln aufführen)?
a) Für den Bau oder die Einrichtung welcher Abschiebeunterkünfte sind deutsche Gelder nach Kenntnis der Bundesregierung verwandt worden (bitte einzeln benennen)?
b) Wozu hat das dem polnischen Innenministerium angegliederte Büro für Migration und Flüchtlingsfragen die ihm zugewiesenen Mittel verwandt?
Wie viele Personen hat Polen seit Inkrafttreten des Rückübernahmeabkommens von der Bundesrepublik Deutschland zurückgenommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Wie viele Personen hat Polen seit Inkrafttreten des Rückübernahmeabkommens auf Ersuchen der Bundesrepublik Deutschland durchbefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele von Polen aus der Bundesrepublik Deutschland zurückgenommene Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in Polen einen Asylantrag gestellt? Wie viele dieser Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung als asylberechtigt anerkannt worden?
Wie viele von Polen aus der Bundesrepublik Deutschland zurückgenommene Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschoben worden?
Hat die Bundesregierung Finanzhilfen für die Finanzierung von Abschiebungen aus Polen geleistet?
Wenn ja, aus welchem Etat wurden diese gezahlt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und danach, ob es sich bei den Abgeschobenen um Rückübernahmen aus Deutschland oder um andere Personen handelt)?