Europäisches Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten
der Abgeordneten Dorle Marx, Christel Hanewinckel, Anni Brandt-Elsweier, Dr. Marliese Dobberthien, Rudolf Dreßler, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Günter Gloser, Uwe Göllner, Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hagemann, Monika Heubaum, Ingrid Holzhüter, Eike Hovermann, Barbara Imhof, Siegrun Klemmer, Walter Kolbow, Nicolette Kressl, Christa Lörcher, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Markus Meckel, Ursula Mogg, Dr. Edith Niehuis, Margot von Renesse, Bernd Reuter, Günter Rixe, Ulla Schmidt (Aachen), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Angelica Schwall-Düren, Lisa Seuster, Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Antje-Marie Steen, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Hildegard Wester, Inge Wettig-Danielmeier, Verena Wohlleben, Hanna Wolf (München), Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie beurteilt die Bundesregierung das Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten, das den Mitgliedern des Europarates zur Unterzeichnung vorliegt? Beabsichtigt sie, dem Abkommen beizutreten, oder gedenkt sie, Vorbehalte geltend zu machen?
Weshalb gehörte die Bundesrepublik Deutschland nicht zu den Erstunterzeichnerstaaten des Übereinkommens?
Auf welche Weise und in welchem Umfang gedenkt die Bundesregierung der eigenständigen Rechtspersönlichkeit von Kindern auf europäischer Ebene Rechnung zu tragen?
Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung unternehmen, um die Verbindlichkeit und allgemeine Anwendbarkeit des Europäischen Übereinkommens auf alle Gerichtsverfahren und Verwaltungsentscheidungen, die Kinder betreffen, zu erreichen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die einzelnen rechtlichen Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten und seine politischen Zielsetzungen im Vergleich zur UNO-Kinderkonvention?