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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Spenden für türkische bzw. kurdische Gruppierungen (G-SIG: 13012097)

Strafverfahren wegen gewaltsamen Sammelns von Spenden bzw. Schutzgeldern in den Jahren 1993 bis 1996, politische Hintergründe, Einrichtung sog. "Sorgentelefone" für anonyme Anzeigen, beschlagnahmte Spendengelder, Spendenziel

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.12.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/632107.11.96

Spenden für türkische bzw. kurdische Gruppierungen

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Im Verfassungsschutzbericht 1995 (herausgegeben vom Bundesministerium des Innern im August 1996, S. 221) heißt es: „Die Finanzierung des PKK-Apparates und der militärischen Einheiten erfolgt nach Erklärungen der Organisation seit Jahren überwiegend durch Mitgliedsbeiträge, den Verkauf von Publikationen und insbesondere durch Spendengelder der Anhänger (...). Im Zusammenhang mit der jährlichen Spendenkampagne der PKK kam es erneut zu Erpressungen."

Im Verfassungsschutzbericht 1994 (herausgegeben vom Bundesministerium des Innern im Juli 1995, S. 185 f.) war zudem zu lesen: „Die von der PKK beauftragten Spendensammler üben dabei nicht nur massiven Druck auf zahlungsunwillige Landsleute aus, sondern gehen teilweise auch mit erheblicher Gewalt gegen sie vor (...). Die Polizei hat inzwischen in vielen deutschen Städten (...) spezielle Ermittlungskommissionen eingesetzt, die Fälle von Spendengelderpressung u. a. mutmaßlicher PKK-Anhänger bearbeiten. Die häufige Inanspruchnahme der bei verschiedenen Polizeidienststellen eingerichteten Sorgentelefone für kurdische und türkische Mitbürger läßt vermuten, daß die tatsächliche Zahl der Erpressungsfälle um ein Vielfaches höher ist als die Zahl der angezeigten Fälle."

Gewaltsame Spendensammlungen sind allerdings vor Gericht nur schwer zu verifizieren. Auf der einen Seite befinden sich die Belastungszeuginnen und -zeugen in einer schwierigen Situation: Die einen fühlen sich - oder ihre Familie - durch belastende Aussagen gefährdet. Bei anderen handelt es sich - wie in einem Prozeß vor dem Berliner Landgericht 1994 - um Personen, die aus unterschiedlichen Motivationen eine gewaltsame Spendensammlung der PKK nur vortäuschen.

Dies ist deswegen besonders problematisch, weil „Rückschlüsse von Erpressungen zur Organisation (als Auftraggeber) nur im Rahmen von Verdachtsschöpfungen möglich sind und nicht zu Anklageerhebungen ausreichen. Hierzu bedarf es in besonderem Maße des Zeugenbeweises". (Hessische Polizeirundschau 2/94)

Tatsächlich ist die Bereitschaft innerhalb der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden kurdischen Bevölkerung sehr ausgeprägt, für den kurdischen Befreiungskampf - und hierbei nicht nur für die PKK - zu spenden -, sei es mit Geld oder mit Sachspenden. Eine Kurdin schilderte ihre Haltung folgendermaßen: „Ich zahle zweimal Steuern, einmal an die Bundesrepublik Deutschland, weil ich es muß, und einmal an die PKK, weil ich es will." (aus: K. Leukefeld: „Die Kurden zwischen Verfolgung und Widerstand", Göttingen 1996, S. 281)

Die „Nationale Befreiungsfront Kurdistans" (ERNK) hat die Behauptung, sie würde gewaltsame Spenden von ihren Landsleuten eintreiben, stets zurückgewiesen (vgl. Pressemitteilung der ERNK vom 24. März 1993).

Um das Anzeigen vermeintlicher Spendengelderpressungsversuche zu erleichtern, wurden bei einer Reihe von Landeskriminalämtern „Sorgentelefone" eingerichtet. Die „Hessische Polizeirundschau" räumte in ihrer Ausgabe 7/94 aber ein, daß sich aus den hier eingegangenen Anrufen „bislang keine erfolgversprechenden oder beweiserheblichen Ermittlungsansätze" ergeben hätten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele türkische Staatsangehörige wurden in den Jahren 1993 bis 1996 nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland wegen des gewaltsamen Sammelns von Spenden angeklagt?

Wie viele Personen hiervon waren Kurdinnen bzw. Kurden?

2

Wie viele türkische Staatsangehörige wurden in den Jahren 1993 bis 1996 wegen des gewaltsamen Sammelns von Spenden zu Strafen welcher Art und Höhe verurteilt?

Wie viele Kurdinnen bzw. Kurden wurden in den Jahren 1993 bis 1996 wegen des gewaltsamen Sammelns von Spenden zu Strafen welcher Art und Höhe verurteilt?

3

Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden in den Jahren 1993 bis 1996 wegen des gewaltsamen Sammelns von Spenden angeklagt bzw. zu Strafen welcher A rt und Höhe verurteilt?

4

Wie viele derartiger Ermittlungsverfahren gegen türkische Staatsangehörige bzw. Kurdinnen und Kurden wurden vor Anklageerhebung eingestellt?

Wie viele derartiger Verfahren gegen türkische Staatsangehörige bzw. Kurdinnen und Kurden wurden nach Anklageerhebung gerichtlich eingestellt?

5

Wie viele dieser Verfahren wurden durch einen Strafbefehl beendet?

6

Wie viele türkische Staatsangehörige bzw. Kurdinnen und Kurden wurden vom Vorwurf des gewaltsamen Sammelns von Spenden freigesprochen?

7

In wie vielen Urteilen wurde in den Jahren 1993 bis 1996 gerichtlich festgestellt, daß bei dem gewaltsamen Sammeln von Spenden eine „PKK-Verantwortlichkeit" (Anstiftung bzw. Steuerung) bestanden hat?

a) Worauf stützten sich diese gerichtlichen Feststellungen (Geständnisse, Zeugenbeweise und/oder andere Beweismittel; bitte aufschlüsseln und andere Beweismittel benennen)?

b) Wie viele dieser Urteile sind rechtskräftig?

8

In wie vielen Fällen handelte es sich bei den entsprechend Verurteilten um PKK-Mitglieder bzw. PKK-Sympathisanten, und aufgrund welcher Beweise wurde dies festgestellt?

9

In wie vielen Fällen konnte der von den Strafverfolgungsbehörden zur Anklage gebrachte Vorwurf der Anstiftung bzw. Steuerung des gewaltsamen Sammelns von Spenden durch die PKK vor Gericht nicht aufrechterhalten werden?

10

In wie vielen Fällen wurde festgestellt, daß die vermutete „PKK-Verantwortlichkeit" des gewaltsamen Sammelns von Spenden nur vorgetäuscht gewesen ist?

Welche Motivationen für das Vortäuschen dieser angeblichen „PKK-Verantwortlichkeit" wurden hierbei festgestellt?

11

In wie vielen Urteilen wurde in den Jahren 1993 bis 1996 gerichtlich festgestellt, daß bei dem gewaltsamen Sammeln von Spenden bzw. von Schutzgeldern ein „Graue-Wölfe-Hintergrund" (Anstiftung bzw. Steuerung durch diese oder andere rechtsextremistische/nationalistische türkische Gruppen) bestanden hat?

a) Worauf stützten sich diese gerichtlichen Feststellungen (Geständnisse, Zeugenbeweise und/oder andere Beweismittel; bitte aufschlüsseln und andere Beweismittel benennen)?

b) Wie viele dieser Urteile sind rechtskräftig?

12

In wie vielen Urteilen wurde in den Jahren 1993 bis 1996 gerichtlich festgestellt, daß bei dem gewaltsamen Sammeln von Spenden ein Hintergrund bezüglich der „Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten" (TMP-ML) bzw. der „Revolutionären Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C) (Anstiftung bzw. Steuerung durch diese oder andere linke türkische/ kurdische Gruppen) bestanden hat?

a) Worauf stützten sich diese gerichtlichen Feststellungen (Geständnisse, Zeugenbeweise und/oder andere Beweismittel; bitte aufschlüsseln und andere Beweismittel benennen)?

b) Wie viele dieser Urteile sind rechtskräftig?

13

In wie vielen Landeskriminalämtern, polizeilichen Staatsschutzabteilungen und Staatsanwaltschaften sind Sonderkommissionen o. ä. zur Aufklärung von Schutz- und Spendengelderpressungen durch türkische bzw. kurdische Gruppen gebildet worden, und wie viele Beamte umfassen sie?

14

Ist beim Bundeskriminalamt bzw. bei der Bundesanwaltschaft ebenfalls eine derartige Sonderkommission o. ä. eingerichtet worden?

Wie viele Beamte umfaßt sie, und wo ist sie angesiedelt?

15

Wie viele „Sondertelefone" für das (ggf. anonyme) Anzeigen von Schutz- und Spendengelderpressungen wurden in den jeweiligen Landeskriminalämtern bzw. dem Bundeskriminalamt eingerichtet?

a) Wie wurden diese Sorgentelefone eingerichtet?

b) Wie viele Hinweise sind in diesen Sorgentelefonen in den Jahren 1993 bis 1996 eingegangen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

c) In wie vielen Fällen führte die Anzeige über ein „Sorgentelefon" zur Einleitung eines diesbezüglichen Ermittlungsverfahrens, wie oft zu einer Anklageerhebung, wie oft zu einer Verurteilung, und wie oft endete ein derartiges Verfahren mit einem Freispruch bzw. einer Einstellung des Verfahrens (bitte aufschlüsseln)?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit derartigen „Sorgentelefonen", und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung hieraus zu ziehen?

17

Gelder in welcher Höhe bzw. Wertsachen in welchem Umfang sind in den Jahren 1993 bis 1996 in „PKK-Spendengeldverfahren" insgesamt beschlagnahmt worden?

Gelder in welcher Höhe bzw. Wertsachen in welchem Umfang sind in den Jahren 1993 bis 1996 im Zuge „PKK-Spendengeldverfahren" insgesamt zugunsten der Staatskasse verfallen?

18

Aufgrund welcher tatsächlichen Anhaltspunkte kommt die Bundesregierung auf Seite 8 des gemeinsamen Berichts des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes vom 25. November 1995 zu der Behauptung, die PKK hätte für das Jahr 1995 ein Spendenziel von 30 Mio. DM vorgegeben und dies auch nahezu erreicht, während z. B. der Verfassungsschutzbericht Bayern von einem Spendenziel von 36 Mio. DM ausgeht und behauptet, dieses Ziel sei nicht annähernd erreicht worden?

19

Wie wird es von der Bundesregierung bewertet, wenn in der Bundesrepublik Deutschland für „den kurdischen Befreiungskampf" oder aber für im Ausland legal arbeitende kurdische Organisationen Spenden gesammelt werden bzw. gespendet wird?

Für welche kurdischen Organisationen oder Bewegungen ist es aus Sicht der Bundesregierung strafbar, zu spenden bzw. Spenden zu sammeln?

Bonn, den 4. November 1996

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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