Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/6651
27. 12.96
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
— Drucksache 13/6427 —
Zwangsweise Rückführung nach Vietnam
1. Wie viele vietnamesische Staatsangehörige leben derzeit in der
Bundesrepublik Deutschland?
Nach den im Ausländerzentralregister (AZR) aufliegenden
Speicherungen lebten am 30. November 1996 92 726 vietnamesische
Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland.
2. Wie viele hiervon sind nach Kenntnis der Bundesregierung
— Inhaber einer Aufenthaltsberechtigung,
— Inhaber einer unbef risteten Aufenthaltserlaubnis,
— Inhaber einer bef risteten Aufenthaltserlaubnis,
— Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung und
— Inhaber einer Aufenthaltsbefugnis,
— Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber,
— Inhaber einer Duldung gemäß § 55 AuslG,
— Asylberechtigte?
Von den insgesamt 92 726 vietnamesischen Staatsangehörigen
hatten 51 049 Personen eine Aufenthaltsgenehmigung. Hiervon
waren
1 495 Personen Inhaber einer Aufenthaltsberechtigung,
18 985 Personen Inhaber einer unbefristeten
Aufenthaltserlaubnis,
11 817 Personen Inhaber einer bef risteten Aufenthaltserlaubnis,
1 411 Personen Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung,
17 341 Personen Inhaber einer Aufenthaltsbefugnis.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
20. Dezember 1996 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Am 30. November 1996 befanden sich nach den Angaben des
AZR 4 970 vietnamesische Staatsangehörige in einem noch nicht
bestands- oder rechtskräftig abgeschlossenen Asylverfahren.
15 310 vietnamesische Staatsangehörige waren am 30. November
1996 mit einer Duldung im AZR registriert. Geduldete Ausländer
sind vollziehbar ausreisepflichtig.
Von den 92 726 vietnamesischen Staatsangehörigen waren nach
den Angaben des AZR 4 826 als Asylberechtigte anerkannt. Diese
dürften fast alle in der o. a. Zahl der Vietnamesen mit unbef risteter
Aufenthaltserlaubnis enthalten sein, da einem Ausländer, der
unanfechtbar als Asylberechtigter anerkannt ist, nach § 68 des
Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) eine unbefristete
Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist, wenn er nicht aus schwerwiegenden
Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen
worden ist.
3. Wie hat sich die Anerkennungsquote für vietnamesische
Asylantragstellerinnen bzw. -antragsteller 1995 und 1996 entwickelt?
Die Anerkennungsquote betrug im Jahr 1995 0,96 % und im Jahr
1996 0,99 %.
4. Wie viele vietnamesische Staatsangehörige befanden sich 1995 und
1996 in Abschiebehaft (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Auskunft darüber können nur die Bundesländer geben. Soweit
die Bundesländer auf die entsprechende Umfrage in der zur
Verfügung stehenden kurzen Zeit in der Lage waren, die erfragten
Zahlen zu ermitteln und zur Verfügung zu stellen, ergibt sich
folgendes Bild:
Land 1995 1996
Baden-Württemberg 0 1
Bayern (Stichtag jeweils 31. März) 2 3
Brandenburg 0 138
Hamburg 0 1
Hessen (1996 bis einschl. August) 0 3
Nordrhein-Westfalen 2 3
Rheinland-Pfalz 1 8
Saarland 0 1
Sachsen 4 8
Schleswig-Holstein keine statistische keine statistische
Erfassung Erfassung
Thüringen keine Angabe 19
5. Wie viele vietnamesische Staatsangehörige sind seit 1995 „i llegal"
in die Bundesrepublik Deutschland eingereist?
Seit 1995 wurden an den Grenzen insgesamt 862 illegal
eingereiste vietnamesische Staatsangehörige aufgegriffen.
Wie viele vietnamesische Staatsangehörige wurden in die
Bundesrepublik Deutschland „illegal eingeschleust"?
Seit 1995 wurden insgesamt 179 Vietnamesen durch Schleuser in
die Bundesrepublik Deutschland gebracht und anschließend
durch den Bundesgrenzschutz aufgegriffen. Hinsichtlich
möglicher Feststellungen der Länderbehörden liegen der
Bundesregierung keine statistischen Angaben vor.
6. Wie viele vietnamesische Staatsangehörige sind 1995 und 1996 an
den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen
worden?
Seit 1995 wurden an den deutschen Grenzen insgesamt 484
Vietnamesen zurückgewiesen.
7. Wie viele „illegal eingereiste" vietnamesische Staatsangehörige
sind von der Bundesrepublik Deutschland in welche Staaten (außer
in die Sozialistische Republik Vietnam) zurückgeschoben worden?
Seit 1995 wurden über die deutschen Grenzen insgesamt 391
vietnamesische Staatsangehörige zurückgeschoben, davon
in die Tschechische Republik 347 Personen,
nach Polen 37 Personen,
nach Dänemark zwei Personen,
nach Österreich eine Person,
in die Schweiz eine Person,
in die Schengener Vertragsstaaten drei Personen.
8. Wie viele Rücknahmeersuchen haben die zuständigen deutschen
Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung an die Behörden der
Sozialistischen Republik Vietnam gerichtet (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die 14 875 an das vietnamesische Innenministerium gerichteten
Rückübernahmeersuchen verteilen sich auf die einzelnen
Bundesländer wie folgt:
Land Rückübernahmeersuchen
Baden-Württemberg 647
Bayern 2 128
Berlin 772
Brandenburg 1 395
Bremen 18
Hamburg 29
Hessen 367
Mecklenburg-Vorpommern 319
Niedersachsen 3 685
Nordrhein-Westfalen 383
Rheinland-Pfalz 1 995
Saarland 102
Sachsen 978
Sachsen-Anhalt 1 529
Schleswig-Holstein 144
Thüringen 384
9. Wie vielen deutsche Rücknahmeersuchen haben die
vietnamesischen Behörden bislang entsprochen (die freiwilligen
Rückkehrerinnen und Rückkehrer nicht eingerechnet)?
2 779 Rückübernahmeersuchen.
10. Wie viele vietnamesische Staatsangehörige sind seit Inkrafttreten
des deutsch-vietnamesischen Rücknahmeabkommens rückgeführt
worden?
1 465 Personen. Hierin sind die in der Antwort zu den Fragen 12 a
bis 12 c) genannten 83 Straftäter enthalten.
11. Wie viele abgelehnte vietnamesische Asylbewerberinnen bzw.
Asylbewerber sind seit Inkrafttreten des deutsch-vietnamesischen
Rücknahmeabkommens rückgeführt worden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie
viele der zurückgeführten ausreisepflichtigen vietnamesischen
Staatsangehörigen in Deutschland erfolglos um Asyl nachgesucht
haben.
12. Wie viele straffällig gewordene vietnamesische Staatsangehörige
sind nach dem deutsch-vietnamesischen Übereinkommen zur
Verbrechensvorbeugung und -bekämpfung seit Inkrafttreten
abgeschoben worden?
a) Über welchen Aufenthaltsstatus verfügten diese abgeschobenen
Personen?
b) Wegen welcher Straftaten waren diese Personen zu welchen
Strafen verurteilt worden (bitte aufschlüsseln)?
c) Wie viele hiervon sind vor ihrer rechtskräftigen Verurteilung
abgeschoben worden?
Das Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen dem
Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium der
Sozialistischen Republik Vietnam bei der Verbrechensvorbeugung und
-bekämpfung (BGBl. 1996 II S. 950) enthält keine Regelungen
über die Rückführung von vietnamesischen Staatsangehörigen.
Auf Grund einer am 9. August 1995 getroffenen Vereinbarung mit
dem vietnamesischen Innenministerium über die Rückführung
von bis zu zweihundert verurteilten vietnamesischen Straftätern
vor dem Inkraftreten des deutsch-vietnamesischen
Rückübernahmeabkommens am 21. September 1995 sind bislang insgesamt
83 verurteilte Straftäter nach Vietnam zurückgeführt worden. In
der Vielzahl der Fälle handelte es sich um Verurteilungen wegen
Steuerhehlerei (unerlaubter Zigarettenhandel) . Ferner befanden
sich unter den zurückgeführten Straftätern Personen, die wegen
Vergewaltigung, Zuhälterei, schweren Raubs, Erpressung,
gefährlicher Körperverletzung, Urkundenfälschung oder wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden waren.
13. Wie vielen rückgeführten vietnamesischen Staatsangehörigen ist
nach Kenntnis der Bundesregierung von vietnamesischer Seite aus
die Einreise verweigert worden?
a) Wo sind diese Personen verblieben, bzw. wie viele von ihnen
sind in welche Länder abgeschoben worden (bitte
aufschlüsseln)?
Fünf Personen, die zwischenzeitlich nach Vietnam zurückgeführt
worden sind.
b) Wie viele der von einer Einreiseverweigerung betroffenen
vietnamesischen Staatsangehörigen sind nach ihrer Rückkehr in die
Bundesrepublik Deutschland in Abschiebehaft genommen
worden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
14. Wie viele vietnamesische Staatsangehörige haben 1995 und 1996
einen Antrag auf freiwillige Rückkehr nach Vietnam gestellt?
Bislang haben 4 647 vietnamesische Staatsangehörige im Rahmen
des Rückübernahmeabkommens einen Antrag auf freiwillige
Ausreise nach Vietnam gestellt.
a) In wie vielen dieser Fälle haben die vietnamesischen Behörden
über die Anträge positiv entschieden und entsprechende
Heimreisedokumente ausgestellt?
1 553 Anträge.
b) Wie viele vietnamesische Staatsangehörige sind 1995 und 1996
tatsächlich freiwillig nach Vietnam zurückgekehrt?
Von den bislang auf der Grundlage des
Rückübernahmeabkommens zurückgeführten vietnamesischen Staatsangehörigen sind
509 Personen freiwillig nach Vietnam zurückgekehrt.
15. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt geworden, in denen sich
die vietnamesische Regierung nicht an ihre im Briefwechsel zum
Rücknahmeabkommen bzw. ihre in den diesbezüglichen
Verhandlungen informell eingegangenen Verpflichtungen gehalten
hat, rückgeschobene vietnamesische Staatsangehörige in Vietnam
weder wegen ihrer unerlaubten Ausreise noch wegen Straftaten in
der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer politischen Betätigung
hierzulande strafrechtlich zu verfolgen?
Nein.
16. Durch welche Maßnahmen versuchen die deutschen
Auslandsvertretungen in Vietnam die Einhaltung vietnamesischer Zusagen
in bezug auf die Behandlung vietnamesischer Rückkehrer zu
beobachten?
Die Deutsche Botschaft in Hanoi war angewiesen, sich in der
Anfangsphase der Umsetzung des bilateralen
Rückübernahmeabkommens durch Augenschein und Gespräche mit
zurückgekehrten Vietnamesen von der ordnungsgemäßen Rückführung
und insbesondere -Wiederaufnahme dort zu überzeugen. Dabei
hat die Botschaft keine Verletzung der getroffenen
Vereinbarungen feststellen können.
a) In welcher Form wird diesbezüglich mit dem Hohen
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) in Vietnam
zusammengearbeitet?
Mit dem UNHCR findet ein ständiger informeller Erfahrungs- und
Meinungsaustausch vor Ort statt.
b) Welche Kritikpunkte an dem Vorgehen der vietnamesischen
bzw. der bundesdeutschen Stellen wurden seitens des UNHCR
erhoben, und mit welchen Schritten haben die vietnamesischen
bzw. deutschen Stellen auf die Kritik reagiert?
Der Bundesregierung ist keine Kritik des UNHCR an dem
Vorgehen der vietnamesischen bzw. deutschen Behörden bekannt.
17. Wie viele Mittel aus dem Bundeshaushalt wurden für
entwicklungspolitische Zusammenarbeit 1995 und 1996 für die
Sozialistische Republik Vietnam zu welchen entwicklungspolitischen
Zwecken ausgegeben (bitte aufschlüsseln)?
Für Maßnahmen der bilateral-staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit mit der Sozialistischen Republik Vietnam wurden 1995
knapp 36 Mio. DM aus Mitteln des Einzelplans 23 des
Bundeshaushalts ausgezahlt. Von diesem Gesamtbetrag entfallen auf das
Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (Titel 866 01) 19 Mio.
DM, auf das Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit (Titel
866 01) 9,4 Mio. DM, auf ein Ernährungssicherungsprogramm
(Titel 686 08) 155 000 DM, auf Kreditprogramme für die
Reintegration von Fachkräften (Titel 866 41) 6,0 Mio. DM und auf
Begleitmaßnahmen zu diesem letztgenannten Programm (Titel
68641) 1,2 Mio. DM. Für 1996 liegen noch keine abschließenden
Auszahlungszahlen vor.
Die Mittel sind dazu bestimmt, die wi rtschaftliche, politische und
soziale Entwicklung der Sozialistischen Republik Vietnam zu
unterstützen und damit zu einer Verbesserung der dortigen
Lebensbedingungen beizutragen.]