Die nicht arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (Arbeitslosengeld-II-Bezieher) lassen sich in drei Gruppen unterteilen. Allerdings ist die Zuordnung bisher statistisch nur näherungsweise möglich, die genaue Zuordnung im Rahmen eines standardisierten statistischen Berichtssystems wird im Laufe des Jahres 2008 realisiert:
Die erste Gruppe sind erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher, deren Einkommen nicht ausreicht, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Im Rahmen der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird u. a. über das Einkommen der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen berichtet. Zwischen den Berichtsmonaten September 2005 und Januar 2007 standen aus dieser Statistik aufgrund der Änderung der gesetzlichen Freibetragsregelung keine Daten für Auswertungen über die Zahl der Aufstocker zur Verfügung. Erst für den Berichtsmonat Januar 2007 sind wieder regelmäßig zuverlässige Auswertungen zu Einkommen aus Erwerbstätigkeit von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende möglich, die allerdings wegen der notwendigen statistischen Plausibilitätsprüfungen stets erst mit Zeitverzögerung verfügbar sind. Diese Informationen, die direkt aus dem Fachverfahren A2LL ermittelt werden, geben die Zahl der Hilfebedürftigen mit Erwerbseinkommen (Aufstocker) am verlässlichsten wieder.
Von September 2005 bis Ende letzten Jahres wurde aufgrund des fachlichen und politischen Bedarfes an Informationen über die Zahl der Aufstocker auf die integrierte Auswertung von Beschäftigten- und Grundsicherungsstatistik zurückgegriffen. Da in beiden Statistiken identische Kundennummern verwendet werden, ist es möglich, weiterführende Informationen über die Struktur der Beschäftigten mit Leistungen aus der Grundsicherung zu gewinnen. Die integrierte Auswertung erfolgt nach einer 6-monatigen Wartezeit.
Tabelle 2: Bezug von Arbeitslosengeld II und Arbeitslosigkeit 2007 2006 Durchschnitt Jahres- Jan.-Sept. durchschnitt Arbeitslosengeld II-Empfänger (erwerbsfähige Hilfebedürftige) 5.328.844 5.392.166 davon*: arbeitslose Arbeitslosengeld II-Empfänger 2.473.188 2.685.391 nicht-arbeitslose Arbeitslosengeld II-Empfänger 2.855.656 2.706.775 darunter**: in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen*** 417.544 404.503 mit Brutto-Einkommen von > 400 Euro 524.211 . 58 Jahre und älter 311.696 265.255 unter 20 Jahren alt 483.616 491.999 ergänzend**** Bedarfsgemeinschaft mit Kind unter 3 Jahren 417.324 407.243 Bedarfsgemeinschaft mit Kind unter 7 Jahren 749.460 742.029 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit * Hochrechnung auf Basis von Daten aus A2LL ** Mehrfachnennungen möglich *** Förderstatistik: Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandvariante **** Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 3 bzw. 7 Jahren Deutschland Zur Zahl der erwerbstätigen Arbeitslosengeld II-Bezieher liegt für das Jahr 2006 keine vergleichbare Zahl vor.
Somit gibt es bisher zwei Methoden zur Erfassung der Einkommensaufstocker in der Grundsicherung, auf die je nach Fragestellung zurückgegriffen werden muss: 1. Die integrierte Auswertung war lange Zeit die einzige Quelle, wenn es um die Entwicklung der Zahl der Aufstocker ging. Auch aktuell wird man diese, trotz der erhöhten Fallzahlen, für Zeitreihen und vertiefende Strukturinformationen weiterführen müssen. 2. Für Aussagen zur Gesamtzahl der Aufstocker an einem bestimmten Stichtag liefert die Grundsicherungsstatistik präzisere Ergebnisse. Aus der integrierten Auswertung sollten lediglich ergänzende Informationen (Strukturdaten) ermittelt werden.
Die Zahl der erwerbstätigen Leistungsbezieher, die sich aus der Grundsicherungsstatistik der BA ergibt, wird in Tabelle 2 dargestellt. Demnach gab es zwischen Januar und September 2007 durchschnittlich 524 000 erwerbsfähige Hilfebedürftige mit einem Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit von über 400 Euro. Zwischen Januar 2007 und September 2007 stiegen die Fälle, die neben dem Leistungsbezug noch über zu berücksichtigendes Einkommen aus Erwerbstätigkeit verfügten, von rd. 1,093 Mio. auf rd. 1,278 Mio. an. Dies entspricht einer Steigerung um weitere rd. 17 Prozent. Knapp unter der Hälfte aller erwerbstätigen Leistungsbezieher bezog ein Bruttoeinkommen von über 400 Euro.
Die Zahl der „Aufstocker“ auf Basis der integrierten Auswertung der Beschäftigungs- und Grundsicherungsstatistik stieg von Januar 2007 bis einschließlich Mai 2007 von 1,278 Millionen auf 1,360 Millionen Personen an (+6 Prozent). Der Zuwachs fiel etwas geringer aus als auf Basis der Grundsicherungsstatistik. Nach der integrierten Auswertung befinden sich lediglich 45 Prozent aller Einkommensaufstocker in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis; 55 Prozent sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Das waren im Mai 2007 rund 758 000 Personen. Dieser scheinbare Widerspruch zu den Ergebnissen der Grundsicherungsstatistik lässt sich dadurch erklären, dass in die Grundsicherungsstatistik jegliches Erwerbseinkommen größer 0 Euro einfließt, ohne dass es sich um eine regelmäßige geringfügige Beschäftigung handeln muss (Beispiel: unregelmäßige Nebenjobs oder Selbständigkeit).
Die zweite Gruppe sind Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsförderung, die weiter Leistungen aus der Grundsicherung beziehen. Dazu gehörten von Januar bis September 2007 durchschnittlich 418 000 Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante und Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen.
Die dritte Gruppe sind erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus unterschiedlichen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. So werden erwerbsfähige Hilfebedürftige nicht als arbeitslos geführt, wenn sie die Schule besuchen, Kinder bzw. pflegebedürftige Angehörige betreuen, krank sind oder die Regelung des § 428 SGB III in Verbindung mit § 65 Abs. 4 SGB II in Anspruch nehmen. Bis September 2007 gab es durchschnittlich 484 000 erwerbsfähige Hilfebedürftige, die jünger als 20 Jahre und 312 000 erwerbsfähige Hilfebedürftige, die 58 Jahre und älter und nicht arbeitslos waren. Gleichzeitig waren 749 000 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind unter sieben Jahren registriert.
Die Definition der Arbeitslosigkeit hat sich durch die Einführung des SGB II nicht geändert. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II findet die Definition nach dem SGB III Anwendung; dies stellt der soeben verabschiedete § 53a Abs. 1 SGB II klar. Danach ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wer also arbeitsunfähig ist, zur Schule geht, an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnimmt, Kinder oder Angehörige betreuen muss oder die Regelung des § 428 SGB III in Verbindung mit § 65 SGB II in Anspruch nimmt, zählt nicht als arbeitslos. In § 10 des SGB II ist geregelt, unter welchen Bedingungen Arbeit zumutbar bzw. nicht zumutbar ist.