Entwicklung der rechtlichen Grundlagen für die Verwertung von Altöl
der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Rechtliche Grundlage für die Verwertung von Altöl ist die Altölverordnung vom 16. April 2002 (BGBl I S. 1368), die auf der europäischen Altölrichtlinie 75/439/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Altölbeseitigung in der Fassung der Richtlinie 87/101/EWG des Rates vom 22. Dezember 1986 basiert.
Sowohl die deutsche Verordnung als auch die europäische Richtlinie normieren derzeit in § 2 Abs. 1 bzw. Artikel 3 Abs. 1 den Vorrang der Altölaufbereitung zu Basisölen.
Flankiert wurden diese Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland bis zum 31. Dezember 2007 durch die „Richtlinie zur Förderung der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl“, die über den Aufarbeitungsvorrang hinaus die wirtschaftliche Förderung der Altölaufarbeitung vorsah.
Im Zuge der Novellierung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie sollen nun die Regelungen der Altölrichtlinie in die Abfallrahmenrichtlinie integriert werden.
Diese Integration geht mit einer Streichung des Aufarbeitungsvorrangs für Altöl zugunsten der allgemeinen Abfallhierarchie einher, wobei sich in der bereits erfolgten ersten Lesung Rat und Parlament generell für eine 5-stufige Abfallhierarchie ausgesprochen haben.
Der stofflichen Verwertung soll dabei grundsätzlich Vorrang vor der energetischen Verwertung eingeräumt werden.
Demgegenüber gewährt § 51 Abs. 1 Nr. 1a des Energiesteuergesetzes auch für Unternehmen, die Zement und Kalk herstellen, eine Steuerentlastung für Energieerzeugnisse.
Altöl aufbereitende Unternehmen beklagen deshalb, das Energiesteuergesetz stehe in einem Zielkonflikt zur Altölverordnung.
Drucksache 16/8132 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen der angestrebten Lenkungswirkung des Energiesteuergesetzes und der Altölverordnung?
Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Aus welchem Grund werden Energieerzeugnisse in den in § 51 Abs. 1 Nr. 1a des Energiesteuergesetzes geregelten Fällen steuerbefreit?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die geplante 5-stufige Abfallhierarchie im Rahmen der zweiten Lesung als Leitlinie (guiding principle) oder als strikte Regel (general rule) ausgestaltet werden wird?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des Aufarbeitungsvorrangs für Altöl im Rahmen der Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie und der darin geplanten 5-stufigen Abfallhierarchie, die dann auch für Altöl gelten wird?
Wird die Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie und die damit verbundene Aufhebung der Altölrichtlinie – nach dem jetzigen Kenntnisstand der Bundesregierung – Änderungen im deutschen Recht nach sich ziehen?
Wenn ja, welche und warum, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundsregierung auch nach dem Auslaufen der „Richtlinie zur Förderung der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl“ die stoffliche Verwertung von Altöl weiterhin wirtschaftlich zu fördern?
Wenn ja, warum, und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Gibt es nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft neue Erkenntnisse über die relative ökologische Vorteilhaftigkeit einer stofflichen im Vergleich zu einer energetischen Verwertung von Altöl?
In welchem Verhältnis steht nach Kenntnis der Bundesregierung der Energieaufwand bei der Aufarbeitung von Altöl im Vergleich zur Herstellung synthetischer Öle aus Roh- bzw. Frischöl?