Das Aussteigerprogramm des Verfassungsschutzes für „terroristische" Straftäterinnen und Straftäter
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Das Aussteigerprogramm des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) für „terroristische" Straftäterinnen und Straftäter soll - nach einem Bericht der FAZ vom 4. Dezember 1996 - fortgesetzt werden. Hierauf habe sich - „unter Billigung der politischen Führung" - am 3. Dezember 1996 die sog. Sicherheitslage im Bundeskanzleramt verständigt, in der sich wöchentlich die Präsidenten und Leiter des Bundesnachrichtendienstes, des Bundeskriminalamtes, der Bundesanwaltschaft und des Militärischen Abschirmdienstes treffen.
Spekulationen über eine mögliche Beendigung dieses Aussteigerprogramms hatten sich an einem Artikel des Nachrichtenmagazins „FOCUS" vom 18. November 1996 entzündet. Hier und in anderen Presseberichten wurde berichtet, der Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, und der Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes, Friedrich Bohl, hätten sich - nachdem sich der fälschlicherweise als RAF-Mitglied gesuchte Christoph Seidler im Rahmen des Aussteigerprogramms gestellt hatte und nach richterlicher Vernehmung auf freien Fuß gesetzt worden war - für ein Ende des Aussteigerprogramms ausgesprochen. Der Bild-Zeitung vom 30. November 1996 zufolge hätten sich Hinterbliebene von RAF-Anschlägen „massiv" für eine Beendigung ausgesprochen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Beamtinnen und Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) sind derzeit mit der Zielfahndung nach wie vielen mutmaßlichen RAF-Mitgliedern beschäftigt?
Inwiefern hat sich die Anzahl von Zielfahnderinnen und Zielfahndern seit der Erklärung der RAF vom April 1992, keine Anschläge auf Personen mehr zu verüben, erhöht oder verringert?
Wann wurde das Aussteigerprogramm für „terroristische" Straftäterinnen und Straftäter des BfV aus welchen Gründen durch wen eingeführt?
Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht dieses Aussteigerprogramm?
Wie viele BfV-Beamtinnen und -Beamte welcher Besoldungsgruppen arbeiteten bzw. arbeiten im Rahmen dieses Aussteigerprogramms?
Wie hoch ist der BfV-interne Haushaltsplan für dieses Programm?
Welche Ergebnisse/Erfolge hat dieses Aussteigerprogramm bis heute vorzuweisen?
Wie viele Personen, die zwar nie Mitglied einer „terroristischen Vereinigung" waren, deswegen aber gesucht wurden und die einen Weg zurück in die Legalität finden wollten, wurden im Rahmen des Aussteigerprogramms seit dessen Existenz durch das BfV beraten/betreut?
Wie viele Personen, die Mitglieder einer „terroristischen Vereinigung" waren, wurden im Rahmen des Aussteigerprogramms seit dessen Existenz durch das BfV beraten/ betreut?
Wer hat am 3. Dezember 1996 über die Beendigung, Fortführung bzw. Veränderung des Aussteigerprogramms entschieden?
Wer trifft sich wie oft, zu welchem Zweck und mit welcher Entscheidungskompetenz in der „Sicherheitslage im Bundeskanzleramt" bzw. der „Kleinen Lage im Bundesinnenministerium" (taz vom 2. Dezember 1996)?
Inwiefern sind in diesen „Lagen" die Berücksichtigung der Interessen der Länderpolizeien bzw. der Landesämter für Verfassungsschutz gewährleistet?
Welcher Beschluß wurde bezüglich des Aussteigerprogramms am 3. Dezember 1996 durch wen gefaßt?
Sofern eine Verlängerung des Aussteigerprogramms beschlossen worden ist, für welchen Zeitraum ist sie vorgesehen?
Sofern eine Neukonzeption des Aussteigerprogramms beschlossen worden ist, worin besteht diese?
Sofern keine Neukonzeption des Aussteigerprogramms beschlossen worden ist, welche Änderungsvorschläge wurden warum abgelehnt?
Ist die Beendigung, Fortführung bzw. Veränderung des Aussteigerprogramms innerhalb der „Koordinierungsgruppe Terrorismus" besprochen worden?
Wenn ja, wann?
Wie hat sich hierzu das BKA geäußert?
Wie hat sich hierzu die Bundesanwaltschaft geäußert?
Wie hat sich diesbezüglich das Bundesministerium der Justiz geäußert?
Unterhalten einzelne Landesämter für Verfassungsschutz ähnliche Aussteigerprogramme für „terroristische" Straftäterinnen und Straftäter?
Wenn ja, welche Landesämter?
Inwiefern bestehen hierbei Unterschiede zum Aussteigerprogramm des BfV?
Inwiefern wird das Bundeskonzept inhaltlich mit dem Programm der Länder abgestimmt?
Inwiefern haben sich einzelne Landesämter für Verfassungsschutz zur Beendigung, Fortführung bzw. Reformierung des Aussteigerprogramms des BfV geäußert (bitte aufschlüsseln)?
Inwiefern hat der Fall des o. g. Christoph Seidler eine Rolle im Hinblick auf die Beendigung, Fortführung bzw. Reformierung des Aussteigerprogramms gespielt?
Haben mögliche Äußerungen von Hinterbliebenen von RAF-Anschlägen bei der Entscheidung über Beendigung, Fortführung bzw. Veränderung des Aussteigerprogramms eine Rolle gespielt?
Haben sich Angehörige für eine Beendigung ausgesprochen?
Haben sich Angehörige gegen eine Beendigung ausgesprochen?
Hat die Bundesregierung hierüber auch die Angehörigen der RAF-Gefangenen befragt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Sind Personen aus anderen sog. linksextremistischen Gruppen als der RAF in das Aussteigerprogramm miteinbezogen?
Wenn ja, aus welchen Gruppen?
Wenn nein, warum nicht?
Sind „terroristische" Straftäterinnen und Straftäter aus rechtsextremistischen Grnppen in das Aussteigerprogramm miteinbezogen?
Wenn ja, aus welchen Gruppen?
Wenn nein, warum nicht?