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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Unterrichtung deutscher Botschaften im Ausland über bevorstehende Abschiebungen durch den Bundesgrenzschutz (G-SIG: 13012289)

Unterrichtung über Fax-Geräte, möglicher Kontakt deutscher Botschaften in den Zielländern von Abschiebungen mit abgeschobenen Personen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.03.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/694717. 02.97

Unterrichtung deutscher Botschaften im Ausland über bevorstehende Abschiebungen durch den Bundesgrenzschutz

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Der Bundesgrenzschutz (BGS) ist gehalten, das Auswärtige Amt und die Botschaften in den Herkunftsländern von Ausländerinnen und Ausländern, die abgeschoben werden sollen, von der bevorstehenden Abschiebung zu unterrichten. In der Vergangenheit ist dies in der Regel über Telex geschehen. Der Telexdienst wird aber sukzessive abgeschafft, statt dessen läuft die Kommunikation über Fax, mithin über ohnehin stark belastete Telefonleitungen.

Berichten von Flüchtlingsorganisationen zufolge sind deshalb Informationsfaxe über bevorstehende Abschiebungen von Grenzschutzstellen an das Auswärtige Amt und an die deutschen Botschaften in den jeweiligen Herkunftsländern nicht an ihren Bestimmungsorten angekommen mit der Folge, daß weder das Auswärtige Amt noch die zuständige Botschaft über die Abschiebungen Bescheid wußten und keine Möglichkeit bestand, das Schicksal der Abgeschobenen zu verfolgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Auf welchen Kommunikationswegen verkehren der Bundesgrenzschutz und das Auswärtige Amt bzw. die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland miteinander, wenn es um die Koordinierung von Abschiebemaßnahmen geht?

2

Trifft es zu, daß Telexgeräte zunehmend durch Fax-Geräte ersetzt werden?

Wenn ja, für welche Grenzschutzstellen trifft das zu?

Wie viele Abschiebungen hatten die jeweiligen Grenzschutzstellen seit der Umstellung der Kommunikationstechnik zu organisieren?

Wie haben die jeweiligen Grenzschutzstellen das Auswärtige Amt bzw. die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland über die bevorstehenden Abschiebungen informiert?

Haben die Grenzschutzstellen über Rückmeldungen Gewißheit, daß ihre Nachrichten bei den zuständigen Stellen angekommen sind?

3

Werden auch Abschiebungen vorgenommen, ohne daß das Auswärtige Amt bzw. die diplomatischen Vertretungen im Ausland davon vorab unterrichtet werden?

4

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Nachrichten des Bundesgrenzschutzes an das Auswärtige Amt bzw. die zuständigen diplomatischen Vertretungen über bevorstehende Abschiebungen nicht an ihrem Bestimmungsort angekommen sind?

Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Kommunikationsströme zwischen Bundesgrenzschutz und Auswärtigem Amt bzw. den diplomatischen Vertretungen technisch und tatsächlich zu sichern?

5

Wie gewährleistet die Bundesregierung, daß die deutschen Botschaften in den Zielländern von Abschiebungen gegebenenfalls Kontakt mit abgeschobenen Personen aufnehmen können, wenn der Verdacht besteht, daß diese von den dortigen Behörden verhaftet oder mißhandelt wurden?

Bonn, den 30. Januar 1997

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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