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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Behauptete Verbindungen türkischer bzw. kurdischer Organisationen zum Drogenhandel bzw. Spendengelderpressung - Nachfrage (G-SIG: 13012305)

Informationsgrundlagen des Bundes zum angefragten Sachverhalt

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.03.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/700619. 02.97

Behauptete Verbindungen türkischer bzw. kurdischer Organisationen zum Drogenhandel bzw. Spendengelderpressung - Nachfrage

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

In zwei Kleinen Anfragen hatten wir versucht, von der Bundesregierung statistische Angaben über Ermittlungsverfahren, Anklageerhebungen und Verurteilungen türkischer oder kurdischer Personen bezüglich des Handels mit Drogen bzw. der Spendengelderpressung zu erhalten (Drucksachen 13/6321 und 13/6320).

Die Bundesregierung antwortete, daß sie hierüber keine Statistiken führen würde. Zudem falle die Verfolgung der angesprochenen Straftaten in die Zuständigkeit der Länder und hierüber wolle sie sich nicht äußern (Drucksachen 13/6579 und 13/6580).

Die Antworten der Bundesregierung sind u. a. deswegen unzureichend, weil sich Behörden des Bundes - speziell das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND) - in Jahres- oder Sonderberichten, durchaus in der Lage sehen, zu den von uns erfragten Sachverhalten inhaltlich Stellung zu beziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Existiert beim Bundeskriminalamt (BKA) eine Sonder- Ermittlungsgruppe PKK, und wenn ja, seit wann?

2

Wie viele Beamtinnen und Beamte des BKA waren dieser Ermittlungsgruppe ggf. in den Jahren ihres Bestehens zugeordnet (bitte aufschlüsseln)?

3

Welchen Auftrag hat diese Ermittlungsgruppe?

4

Inwieweit gibt es einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen BKA, BfV, BND und anderen Bundes- bzw. den zuständigen Landesbehörden über Straftaten, die der PKK zugeordnet werden bzw. die mutmaßlich im Zusammenhang mit Aktivitäten der PKK hierzulande stehen?

Mit welchen Aufgaben ist die „Koordinierungsgruppe Terrorismus" in dieser Angelegenheit befaßt?

5

Gehört es zu der Aufgabe der BKA-Ermittlungsgruppe (oder anderer Behörden des Bundes), Strafverfahren mit PKK-Bezug (z. B. im Drogenbereich oder Spendengelderpressungen betreffend) zentral sachlich und statistisch aufzuarbeiten?

6

Werden von dieser Ermittlungsgruppe (oder anderen Behörden des Bundes) hierfür auch Urteile deutscher Gerichte ausgewertet?

Wenn nein, warum nicht?

7

Wäre die Bundesregierung imstande, die von uns angefragten statistischen Daten in einem Umfrage-Verfahren bei den Landesregierungen bzw. den zuständigen Länderbehörden einzuholen?

Wenn nein, warum nicht?

8

Sofern es zutrifft, daß die Bundesregierung über die von uns angefragten Sachverhalte „keine Statistiken führt" (vgl. Drucksachen 13/6579, S. 3 und 13/6580, S. 2), kann es dann aber doch sein, daß bei der Ermittlungsgruppe PKK des BKA oder anderer Behörden des Bundes derartige Daten vorhanden sind?

Wenn nein, auf welcher Informations-Grundlage sind die Bundesregierung bzw. Behörden des Bundes in der Lage, Stellungnahmen abzugeben, wie wir sie im Vorspann zu unseren beiden Kleinen Anfragen (Drucksachen 13/6321 und 13/6320) angeführt hatten?

9

Gibt es bei den Behörden des Bundes oder der Länder Ermittlungsgruppen bzw. zentral erfaßte Daten über die Verbindungen von türkischen rechtsextremistischen und gewaltbereiten Gruppierungen (wie der MHP/„Graue Wölfe") oder islamisch-fundamentalistischer Gruppen aus der Türkei zum Drogenhandel bzw. der Spendengelderpressung?

Wenn nein, warum nicht?

10

Sieht sich die Bundesregierung nunmehr in der Lage die von uns in den Drucksachen 13/6321 (Fragen 1 bis 13) und 13/6320 (Fragen 1 und 3 bis 11) gestellten Fragen zu beantworten?

Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 31. Januar 1997

Ulla Jelpke, Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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