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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Rüstungsaltlasten auf ehemals oder immer noch militärisch genutzten Liegenschaften (G-SIG: 13012376)

Untersuchung ehemaliger Standorte der Alliierten auf Altlasten, Lagerung atomaren Materials, Nutzung der ehemaligen militärischen Liegenschaften, Mittel für die Altlastensanierung, Vorlage eines Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetzes, Kontrolle z.Z. noch von den Alliierten genutzter Standorte

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

31.07.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/724917. 03. 97

Rüstungsaltlasten auf ehemals oder immer noch militärisch genutzten Liegenschaften

der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Ulrike Höfken, Dr. Jürgen Rochlitz, Helmut Wilhelm (Amberg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach dem Abzug der Alliierten wurden und werden im gesamten Bundesgebiet viele Wohnungen und die dazu gehörigen ehemals militärisch genutzten Flächen frei. Hier eröffnet sich eine einmalige Chance für Stadtplanerinnen und Stadtplaner; liegen doch diese Flächen größtenteils an zentralen Punkten in Städten und Gemeinden.

Als besonderes Problem bei der Nutzung der Liegenschaften erweisen sich die Rüstungsaltlasten. Überreste von Kampfmitteln, Produktionsrückstände und Abbauprodukte von Explosiv- und Kampfstoffen belasten die Umwelt nicht nur an ehemaligen Produktionsstätten, sondern auch in Bereichen ehemaliger Munitionslager, an Explosionsstätten und in Bereichen, die zur Vernichtung und Behandlung der Kampfmittel dienten. Die damit verbundenen Umweltgefahren wurden lange Zeit nicht erkannt und somit wenig beachtet.

Erst in den letzten Jahren wurde das Ausmaß der durch Rüstungsaltlasten drohenden Gefahren mit dem Bekanntwerden von Kampfstoff- sowie Boden- und Grundwasserkontaminationen durch Explosivstoffe und ihre Abbauprodukte deutlich.

Wir fragen nun die Bundesregierung:

Fragen9

1

In welcher Form gedenkt die Bundesregierung die Landes-, Stadt- und Kreisverwaltungsbehörden bei der Untersuchung der Verdachtsstandorte von Rüstungsaltlasten zu unterstützen?

2

a) Wie viele Verdachtsstandorte von Rüstungsaltlasten auf ehemals oder immer noch von den Alliierten genutzten Liegenschaften existieren nach Kenntnis der Bundesregierung?

b) Wie verteilen sich diese Verdachtsstandorte auf die einzelnen Bundesländer?

c) Wie verteilen sich die Verdachtsstandorte auf ehemals oder immer noch von amerikanisch, britisch, französisch und sowjetisch/russisch genutzte Liegenschaften?

3

a) Auf wie vielen der Verdachtsstandorte von Rüstungsaltlasten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung atomares Kampfmaterial gelagert?

b) Wie verteilen sich diese Verdachtsstandorte auf die einzelnen Bundesländer?

c) Wie verteilen sich die Verdachtsstandorte auf ehemals oder immer noch von amerikanisch, britisch, französisch und sowjetisch/russisch genutzte Liegenschaften?

4

a) Wie werden die ehemals oder immer noch von den Alliierten genutzten Liegenschaften, die nach Kenntnis der Bundesregierung als Verdachtsstandorte von Rüstungsaltlasten gelten, derzeit genutzt?

b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hierbei deutliche bundeslandspezifische Unterschiede?

5

Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Standorte von Rüstungsaltlasten schnellstmöglich gegen den Austritt von Schadstoffen über Boden, Luft und Grundwasser zu sichern?

6

Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung bereit, um die Sanierung dieser Verdachtsstandorte vorzunehmen?

7

Wie werden die Land-, Stadt- und Kreisverwaltungsbehörden seitens der Bundesregierung verpflichtet, hier tätig zu werden?

8

Arbeitet die Bundesregierung an einem Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz?

Falls ja, welcher Zeitplan besteht seitens der Bundesregierung bezüglich der Beratung, Verabschiedung und Durchführung?

Falls nein, warum arbeitet die Bundesregierung nicht an einem Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz?

9

a) Wie gedenkt die Bundesregierung mit den Standorten zu verfahren, die zur Zeit noch von alliierten Streitkräften genutzt werden?

b) Bestehen hierbei Unterschiede nach dem jeweiligen Nutzer?

Bonn, den 17. März 1997

Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) Ulrike Höfken Dr. Jürgen Rochlitz Helmut Wilhelm Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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