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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Mögliche Beteiligung des Bundeskriminalamtes an "Kontrollierten Drogenimporten" (G-SIG: 13012399)

Umstände "kontrollierter Drogenlieferungen"

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.04.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/7314 (neu)

Mögliche Beteiligung des Bundeskriminalamtes an „Kontrollierten Drogenimporten"

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Die taz berichtete am 1. Februar 1996, das Bundeskriminalamt (BKA) habe den Import von 31 t Cannabis nach Deutschland veranlaßt.

Zur Überprüfung der Befürchtung, daß das BKA an dieser Praxis weiter festgehalten haben könnte, fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

In wie vielen Fällen war das BKA seit 1990 an „kontrollierten Lieferungen" illegaler Drogen nach bzw. durch die Bundesrepublik Deutschland beteiligt (bitte aufschlüsseln nach Datum, Substanz, Herkunfts-/Transit- und Zielländer, beteiligte nationale/ausländische bzw. zwischenstaatliche Behörden, wie z. B. der „European Drug Unit")?

2

In wie vielen Fällen bestand die Menge der „kontrollierten Drogenlieferung" aus einem Gewicht von mehr als einer Tonne (bitte aufschlüsseln)?

3

Wie viele Personen konnten im Rahmen dieser „kontrollierten Drogenlieferungen" festgenommen werden?

a) Wie viele Personen hiervon sind rechtskräftig verurteilt worden?

4

Sind die „kontrolliert gelieferten" Drogen stets vollständig sichergestellt worden, oder bestand zwischen der Menge der „kontrolliert gelieferten" und der tatsächlich sichergestellten Menge an Drogen eine Diskrepanz?

Wenn ja, in welchen dieser Fälle bestand welche Diskrepanz (bitte aufschlüsseln)?

5

In welchem Ausmaß sind Drogen aus „kontrollierten Lieferungen" nach Erkenntnissen der Bundesregierung ggf. auch teilweise auf den Markt gelangt, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland?

6

An wie vielen „kontrollierten Drogenlieferungen" war die „European Drug Unit" seit ihrem Bestehen beteiligt (bitte nach Datum und den Behörden der beteiligten Länder und der Menge der kontrollierten bzw. sichergestellten Menge an Drogen aufschlüsseln)?

7

In wie vielen Fällen haben V-Leute des BKA bzw. welcher Länderpolizeien die „kontrollierten Drogenlieferungen veranlaßt (bitte aufschlüsseln)?

8

In wie vielen Fällen haben verdeckte Ermittler des BKA bzw. welcher Länderpolizeien die „kontrollierten Drogenlieferungen" veranlaßt bzw. waren an der „kontrollierten Lieferung" beteiligt (bitte aufschlüsseln)?

9

In welchen dieser Fälle wurden den polizeilichen V-Leuten je geldwerte Vorteile in welcher Art und Höhe zuerkannt (bitte aufschlüsseln)?

a) In welchem Umfang wurden ihnen Drogen zum eigenen Verkauf oder Konsum überlassen?

10

In welchen dieser Fälle „kontrollierter Drogenlieferungen" kam es zu Konkurrenzsituationen (z. B. der beiderseitigen Absicht, an der Durchführung einer „kontrollierten Lieferung" oder Nutzung einer V-Person) mit Polizeibehörden anderer Staaten (wie z. B. der US-amerikanischen „Drug Enforcement Agency" , vgl. stern 48/95; bitte aufschlüsseln)?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, daß staatlich veranlaßte Aufkäufe und „kontrollierte Lieferungen" von Drogen zur erhöhten Drogenproduktion in den Herkunftsländern führte?

12

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß staatlich veranlaßte Aufkäufe und „kontrollierte Lieferungen" illegaler Drogen ein Nachlassen der Preise für diese Substanzen zur Folge hat, z. B. wenn Teilmengen der „kontrolliert gelieferten" Drogen tatsächlich auf den Markt gelangen sollten?

Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 18. März 1997

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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