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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Strafvollstreckung mehrerer aufeinanderfolgender Zeitstrafen in einzelnen Strafanstalten (G-SIG: 13012409)

Statistische Angaben zur Verbüßung aufeinander folgender Zeitstrafen, Strafzusammenzug, vollzugslockernde Maßnahmen, nachträgliche Gesamtstrafenbildung auf dem Gnadenweg, gesetzliche Regelung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

09.04.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/733524. 03. 97

Strafvollstreckung mehrerer aufeinanderfolgender Zeitstrafen in einzelnen Strafanstalten

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Strafgefangene verbüßen z. Z. mehrere aufeinanderfolgende Zeitstrafen (bitte nach Bundesländern bzw. Justizvollzugsanstalten und Geschlechtern aufschlüsseln)?

2

Wie viele der davon betroffenen Gefangenen hatten bei ihrer Inhaftierung das 25. Lebensjahr erreicht (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?

3

Bei wie vielen der betroffenen Gefangenen erfolgte kein Strafzusammenzug (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?

4

Wie viele Gefangene haben auf Grund summarischer zeitlicher Freiheitsstrafen

mehr als 10 Jahre,

mehr als 15 Jahre,

mehr als 20 Jahre

zu verbüßen (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?

5

Wie viele der betroffenen Gefangenen erwarten anschließend noch Maßregelvollzugsmaßnahmen (wie Einweisung in eine geschlossene Klinik oder Sicherungsverwahrung)?

6

Ab welchem Zeitpunkt kann eine zu einer summarischen Freiheitsstrafe verurteilte Person mit vollzugslockernden Maßnahmen rechnen?

a) Bei wie vielen der zu summarischen Freiheitsstrafen Verurteilten wurden seit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes bei Erreichen des durchschnittlichen Halbstrafenzeitpunktes Vollzugslockerungen gewährt (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?

b) Bei wie vielen der zu summarischen Freiheitsstrafen Verurteilten wurden seit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes bei Erreichen des Zweidrittelzeitpunktes Vollzugslockerungen gewährt (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?

7

Gibt es allgemeine Verwaltungsvorschriften, welche bei einem über 15 Jahre dauernden Freiheitsentzug einen Nachteilsausgleich verschaffen?

Wenn ja, welche?

8

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung (bzw. den Strafvollstreckungsbehörden der Länder) bekannt, in denen es auf dem Gnadenwege zu einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung kam?

9

Werden Gefangene mit summarisch aufeinanderfolgenden Freiheitsstrafen auf die in Frage 8 erwähnte Möglichkeit regelmäßig aufmerksam gemacht?

Wenn nein, warum nicht?

10

Beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz, auf eine gesetzliche Regelung der bislang gesetzlich nicht besonders berücksichtigten Situation von zu mehreren sich summierenden Freiheitsstrafen Verurteilten im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Artikels 3 GG hinzuwirken?

Wenn ja, wie und wann?

Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 18. März 1997

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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