Sicherheit der elektronischen Reisepässe und Kosten für die Kommunen
der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Volker Wissing, Gudrun Kopp, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Ulrike Flach, Patrick Döring, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Horst Meierhofer, Angelika Brunkhorst, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Deutsche Städtetag beklagt, dass die Kosten der Kommunen im Zusammenhang mit der Ausstellung der neuen elektronischen Reisepässe durch den Bundesuschuss in Höhe von 14,37 Euro pro Pass nicht annähernd abgedeckt seien. Nach einem Gutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement wurde ein Zuschuss von 23,86 Euro als notwendiger Beitrag zur Kostendeckung errechnet. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Die praktische Umsetzung der Aufnahme der Fingerabdruckdaten in die Reisepässe“ (Bundestagsdrucksache 16/6102) bestreitet die Bundesregierung höhere Kosten bei den Kommunen und verweist im Übrigen darauf, dass ihr eine Bewertung entgegenstehender Angaben, z. B. des Oberbürgermeisters von Passau, nicht möglich sei. Die elektronischen Reisepässe werden nunmehr seit mehr als einem Vierteljahr ausgegeben, so dass sich im praktischen Verwaltungsvollzug zwischenzeitlich erwiesen hat, dass die Befürchtungen des Deutschen Städtetages zutreffen.
In seinem Bericht vom 12. Dezember 2007 an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages weist der Bundesdatenschutzbeauftragte auf erhebliche Sicherheitsmängel bei der Umsetzung der Erhebung und Übermittlung der für den elektronischen Reisepass erhobenen Daten hin. Zudem stellt er in Übereinstimmung mit dem thüringischen Landesbeauftragen für den Datenschutz fest, dass das Recht auf Überprüfung und Einsichtnahme in die vom Passinhaber gespeicherten Daten durch diesen selbst nicht ausgeübt werden könne. Dem Bürger wird mithin die Möglichkeit genommen, selbst zu verifizieren, welche Daten von ihm gespeichert sind und ob es sich tatsächlich um die richtigen, also „seine“ Biometriedaten handelt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung, die sie in ihrer Antwort auf Fragen 20 bis 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Die praktische Umsetzung der Aufnahme der Fingerabdruckdaten in die Reisepässe“ (Bundestagsdrucksache 16/6102) geäußert hat, fest, dass eine Unterdeckung in den kommunalen Haushalten durch die Einführung der elektronischen Reisepässe nicht entsteht?
Welche Daten liegen der Bundesregierung hierzu vor, auf die sie ihre Einschätzung stützt?
Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrer Auffassung fest, dass eine Evaluation der Verwaltungskosten, die bei den Kommunen entstehen, nicht erforderlich ist?
Wenn ja, warum?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von den Ländern jeweils festgesetzte Passgebühr, auf die sie in ihrer Antwort auf Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Die praktische Umsetzung der Aufnahme der Fingerabdruckdaten in die Reisepässe“ (Bundestagsdrucksache 16/6102) verweist?
Wie viele elektronische Reisepässe sind seit deren Einführung ausgegeben worden?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragen vom 12. Dezember 2007 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages gezogen, nach dem zum Teil erhebliche Sicherheitsmängel im Zusammenhang mit den elektronischen Reisepässen zu beklagen sind?
Wird die Bundesregierung Leitlinien für eine datenschutzgerechte Gestaltung der Erfassungs- und Ausgabeverfahren des elektronischen Reisepasses herausgeben, und wenn ja, wann?
Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür anführen, dass, obgleich sie in ihrer Antwort auf Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Die praktische Umsetzung der Aufnahme der Fingerabdruckdaten in die Reisepässe“ (Bundestagsdrucksache 16/6102) dargestellt hat, dass allen Passbehörden von der Bundesdruckerei entsprechende Software zur Verfügung gestellt würden, von einigen Passbehörden Daten unverschlüsselt und zum Teil per E-Mail an die Bundesdruckerei übermittelt werden, mithin also offensichtlich von der zur Verfügung gestellten Software nicht Gebrauch gemacht wird?
Wie bewertet sie diesen Umstand?
Wie und wann wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Übermittlung der Passantragsdaten von den Passbehörden zur Bundesdruckerei in der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) vorgegebenen Art und Weise erfolgt und nicht unverschlüsselt und sogar zum Teil einfach per E-Mail erfolgt?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen aufgrund der unsicheren Übertragungstechnik Daten nicht oder fehlerhaft bei der Bundesdruckerei angekommen sind?
Wie und wann wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die in den Passbehörden eingesetzten Rechner ausreichend gegen Viren, Trojaner und andere Schadsoftware geschützt sind?
Wie lange werden die Fingerabdrücke auf den Sicherungsbändern gespeichert?
Wie bewertet die Bundesregierung die Speicherungsdauer auf den Sicherungsbändern unter Gesichtspunkten des Datenschutzes?
Wie und wann wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die in den Passbehörden eingesetzten technischen Mittel ausreichend gegen Missbrauch gesichert sind?
Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung und das BSI ergriffen, um die Sicherheit der Passdaten in allen Passbehörden zu gewährleisten?
Welche Schulungen und Informationsveranstaltungen, auf die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Die praktische Umsetzung der Aufnahme der Fingerabdruckdaten in die Reisepässe“ (Bundestagsdrucksache 16/6102) hingewiesen hat, wurden wann durchgeführt?
Welche Schulungen und Informationsveranstaltungen sind weiterhin geplant?
Wie viele Schulungshandbücher wurden von der Bundesregierung an die Passbehörden ausgegeben?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus den Passbehörden bzw. den Ländern im Hinblick auf praktische Probleme mit den eingesetzten Fingerabdruckscannern und der eingesetzten Software, die den Passbehörden von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt wird, vor?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Passinhaber sein Recht gemäß Artikel 4 Abs. 1 der EG-Passverordnung ausüben kann, Einsicht in die im Chip gespeicherten Daten zu nehmen und die Aufnahme der richtigen, mithin „seiner“ Biometriedaten festzustellen?
Welche Voraussetzungen müssen technisch und organisatorisch geschaffen werden, damit die Passinhaber von ihrem Recht uneingeschränkt Gebrauch machen können, und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?