Verkaufsprozess der Anteile der KfW an der IKB
der Abgeordneten Frank Schäffler, Martin Zeil, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, MiriamGruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat den Veräußerungsprozess ihrer Anteile an der IKB Deutsche Industriebank AG veranlasst. Unter dem Gesichtspunkt der haushaltswirksamen finanziellen Unterstützung der Bundesregierung zur Sanierung der IKB in Höhe von rund 1 Mrd. Euro besteht ein erhöhtes Transparenzbedürfnis der Öffentlichkeit über transaktionsrelevante Aspekte des Veräußerungsprozesses.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Beschlussfassung des KfW- Verwaltungsrats zur Veräußerung der durch die KfW gehaltenen Anteile an der IKB, und wie lautet das Mandat im Detail?
In welcher Form ist die durch die KfW gehaltene Pflichtwandelanleihe der IKB (siehe Bundestagsdrucksache 16/7777, Fragen 14 und 15) Gegenstand des Veräußerungsprozesses der Anteile an der IKB?
Zu welchem Zeitpunkt wurde der Veräußerungsprozess der durch die KfW gehaltenen Anteile an der IKB offiziell ausgelöst?
Zu welchem Zeitpunkt wurde mit der Zusammenstellung der Veräußerungsunterlagen auf Seiten der KfW oder einem durch sie beauftragten Dienstleister begonnen?
Bis zu welchem Zeitpunkt müssen verbindliche Angebote für die durch die KfW gehaltenen Anteile an der IKB seitens möglicher Interessenten abgegeben werden (Angebotsfristen)?
Bis zu welchem Zeitpunkt soll der Veräußerungsprozess der durch die KfW gehaltenen Anteile an der IKB abgeschlossen werden?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die KfW sich nur von Teilen ihrer Beteiligung an der IKB trennen wird und so ein Minderheitsanteil im Eigentum der KfW verbleibt, wenn nein, warum nicht?
In welcher Höhe sind die Anteile der KfW an der IKB gegenwärtig in der Bilanz der KfW angesetzt (Stand Ende Februar 2008)?
Wie hoch waren die Aufwendungen der KfW zum Erwerb ihrer Anteile an der IKB zum Zeitpunkt des Erwerbs (in Euro)?
Kann die Bundesregierung garantieren, dass die Veräußerungserlöse der KfW zufließen und nicht an den Bund ausgeschüttet werden?
Wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung, die Veräußerungserlöse der durch die KfW gehaltenen Anteile an der IKB zur Sanierung der IKB zu verwenden?
Wenn ja, warum?
In welcher Höhe und an welchen Stellen wird der Bundeshaushalt durch die Stützungsmaßnahmen zugunsten der IKB im Jahr 2008 und in den kommenden Jahren belastet?
Welche Vereinbarungen haben die Bundesregierung bzw. die KfW mit dem Bundesverband deutscher Banken bezüglich künftiger Stützungsmaßnahmen getroffen?
Welche Unterlagen zur IKB werden bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglichen Interessenten im Veräußerungsprozess zugänglich gemacht (Beispiel Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung jeweils zu welchen Jahren; Marktanalysen)?
Wie hoch sind die in den Veräußerungsunterlagen dargestellten bilanziellen Kennzahlen der IKB angesetzt (Bilanzsumme, Kernkapital, Einlagen, Anlagevermögen, Kreditbestand, Jahresüberschuss abgelaufenes Geschäftsjahr, Anzahl Mitarbeiter)?
Plant die Bundesregierung die Veräußerungsunterlagen dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis zuzuleiten?
Wenn nein, warum nicht?
Wurden mögliche Interessenten exklusiv im Rahmen des Veräußerungsprozesses offiziell angesprochen/angeschrieben?
Wenn ja, welche Interessenten waren das, und warum wurden genau diese angesprochen?
Welche Auswahlkriterien haben diese Entscheidung begründet?
Wie können bislang nicht angeschriebene Interessenten Zugang zu den Veräußerungsunterlagen und damit zur Abgabe indikativer Angebote erlangen?
Welche durch die KfW zu tragenden Transaktionsgebühren erwartet die Bundesregierung im Rahmen des Verkaufsprozesses der IKB, insbesondere Gebühren und Kompensationen für Rechts- und Bankberatung (gegebenenfalls relativen Anteil am jeweiligen Verkaufserlös angeben)?
Liegen zum Zeitpunkt der Antwortstellung der Bundesregierung bereits indikative Angebote für die durch die KfW gehaltenen Anteile an der IKB vor?
Welche Parameter werden zur Auswahl eines möglichen Erwerbers der durch die KfW gehaltenen Anteile an der IKB zu Grunde gelegt, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Veräußerung dieses Mal an den meistbietenden Interessenten erfolgt?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass der Erwerber der durch die KfW gehaltenen Anteile an der IKB nach §35 des Wertpapierübernahmegesetzes den übrigen Aktionären ein Pflichtangebot unterbreiten muss?
Wenn ja, welche Effekte auf das Interesse und den möglich zu erzielenden Preis erwartet die Bundesregierung dadurch?
Wenn nein, warum nicht?