Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/7752
23. 05.97
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Faße, Gerd Andres, Arne Börnsen
(Ritterhude), Elke Ferner, Anke Fuchs (Köln), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth,
Günter Graf (Friesoythe), Angelika Graf (Rosenheim), Karl Hermann Haack (Extertal),
Klaus Hasenfratz, Dr. Ingomar Hauchler, Monika Heubaum, Reinhold Hiller (Lübeck),
Lother Ibrügger, Brunhilde Irber, Jann-Peter Janssen, Ilse Janz, Susanne Kastner,
Siegrun Klemmer, Konrad Kunick, Heide Mattischeck, Volker Neumann (Bramsche),
Dr. Edith Niehuis, Günter Oesinghaus, Leyla Onur, Kurt Palis, Hermann Rappe
(Hildesheim), Karin Rehbock-Zureich, Reinhold Robbe, Siegfried Scheffler, Horst
Schild, Dietmar Schütz (Oldenburg), Ernst Schwanhold, Wieland Sorge, Jörg-Otto
Spiller, Berthold Wittich
— Drucksache 13/7474 —
Ausbildungs- und Arbeitsplatzsituation in der deutschen Binnenschiffahrt
1. Wie stellt sich die Zahl der Auszubildenden in der deutschen
Binnenschiffahrt in den Jahren 1994, 1995 und 1996, aufgeschlüsselt
nach Ausbildung bei Reedereien und Partikulieren, dar?
In der deutschen Binnenschiffahrt gab es 1994 145, 1995 160 und
1996 163 Auszubildende.
.
Gesicherte statistische Daten über die Aufteilung der Aus
-
bildungsverträge auf Reedereien und Partikuliere liegen nicht vor.
2. Worin liegen die Gründe für einen Rückgang in der Ausbildung?
Welche Auswirkungen hat dies auf Bildungs- und
Internatseinrichtungen?
Der über einen längeren Zeitraum hinweg feststellbare Rückgang
der Gesamtzahl der Ausbildungsverhältnisse in der Binnenschiff
fahrt ist im wesentlichen zurückzuführen zum einen auf die aus
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 22. Mai
1997 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Sicht der jugendlichen Auszubildenden derzeit begrenzte
Attraktivität des in einer anhaltend schwierigen wi rtschaftlichen Lage
befindlichen Binnenschiffahrtsgewerbes für die eigene Zukunft
und zum anderen auf die abnehmende Bereitschaft der
Unternehmen zu einer qualifizierten Nachwuchsausbildung.
Die Umstrukturierung bei den Reedereien durch Verkleinerung
oder Auflösung der eigenen Flotte mit der Folge erheblichen
Personalabbaus und auch die besonders ungünstige Ertragslage bei
den Partikulieren haben zu einem gravierenden Rückgang der
Ausbildungsplätze in der Binnenschiffahrt geführt.
Es gibt kaum noch Reedereien mit größeren Belegschaften und
entsprechendem personellen Ergänzungsbedarf. Die Reedereien
haben - solange sie über eine ausreichende Anzahl Fahrzeuge
verfügten - aus Gründen der besseren Auswahlmöglichkeit und
mit Blick auf die hohe Fluktuation meist weit über ihren engeren
Bedarf ausgebildet.
Inzwischen wird die Mehrzahl der Fahrzeuge der deutschen
Binnenflotte von Schiffseignern und Ausrüstern betrieben, die der
Partikulierschiffahrt und den kleineren Reedereien zuzurechnen
sind. Diese sind kaum in der Lage und unter
Kostengesichtspunkten auch nicht bereit, entsprechende Ausbildungsplätze
anzubieten.
Diese Entwicklung wirkt sich auch auf die in der Binnenschiffahrt
noch bereitstehenden Bildungs- und Internatseinrichtungen aus.
Die Auslastung dieser berufsschulischen Einrichtungen und ihrer
Lehrgänge hat im Durchschnitt derart nachgelassen, daß
Konsequenzen der kommunalen Sachkostenträger hinsichtlich des
Umfanges ihrer bereitgestellten Finanzmittel nicht auszuschließen
sind.
Bislang ist es gelungen, durch freiwillige jährliche Zuschüsse des
Gewerbes und verstärkte Nutzung der Einrichtungen im Bereich
der Erwachsenenbildung und für sonstige Lehrgänge den Betrieb
dieser Ausbildungsstätten offenzuhalten.
3. Welche Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im
Bereich der Binnenschiffahrt werden von der Bundesregierung in
welchem Umfang unterstützt?
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des
Finanzhilfeprogramms für die deutsche Partikulierschiffahrt Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen. Für zeitlich befristete Ausbildungs- und
Fortbildungsmaßnahmen können Veranstaltern von
Ausbildungsmaßnahmen und Partikulierern sowie deren Beschäftigten
Finanzhilfen gewährt werden. Die Höchstbeträge für Fo rt- und
Weiterbildungsmaßnahmen wurden zum 1. Januar 1997 von 10 000
DM auf 18 000 DM erhöht. Im Rahmen des Finanzhilfeprogramms
wurden bisher 306 Anträge auf Teilnahme an
Ausbildungsmaßnahmen und 73 Anträge von Veranstaltern von
Ausbildungsmaßnahmen gefördert. Das Antragsvolumen beläuft sich auf ca.
450 000 DM.
Für Berufsausbildungsverhältnisse können aus dem 100-Mio.-
DM-Finanzhilfeprogramm keine Fördermittel gewährt werden.
Unabhängig hiervon besteht aber auch die Möglichkeit, die
betriebliche Einarbeitung arbeitsloser Binnenschiffer sowie
Maßnahmen der beruflichen Fortbildung und Umschulung in diesem
Bereich durch die Arbeitsämter zu fördern, sofern die allgemeinen
förderungsrechtlichen Voraussetzungen nach dem
Arbeitsförderungsgesetz (AFG) erfüllt werden.
Derzeit bestehen bei ca. 40 Indust rie- und Handelskammern Fort
-bildungsregelungen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz zum
„Verkehrsfachwirt" . Diese besonderen Rechtsvorschriften
kommen auch für die Fortbildung im Bereich der Binnenschiffahrt in
Betracht.
4. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung treffen (z. B. analog
der Seeschiffahrt), um den Rückgang der Ausbildungszahlen in der
Binnenschiffahrt um 60 % seit 1991 zu stoppen und in einen
positiven Trend umzukehren?
Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob die Förderung von
Berufsausbildungsverhältnissen in der Binnenschiffahrt trotz der
bestehenden Haushaltsrestriktionen möglich ist.
5. Wie schätzt die Bundesregierung die im Januar dieses
Jahres gegründete „Ausbildungsinitiative Binnenschiffahrt" ein, deren
Ziel es ist, vorrangig Partikuliere und kleinere Reedereien wieder an
der Ausbildung zu beteiligen?
Die Bundesregierung begrüßt die „Ausbildungsinitiative
Binnenschiffahrt" als kooperative und flexible Selbsthilfemaßnahme des
Gewerbes. Sie erwartet, daß durch die „Ausbildungsinitiative
Binnenschiffahrt" zusätzliche Ausbildungsplätze in der
Partikulierwirtschaft und bei kleineren Reedereien zur Verfügung gestellt
werden.
6. Wie schätzt die Bundesregierung die Einrichtung einer
Ausbildungsumlage zugunsten der Binnenschiffahrt ein, die die
Auszubildendenzahlen erhöhen und zugleich eine gleichmäßigere
finanzielle Belastung für die Gewerbetreibenden bedeuten würde?
Die Bundesregierung lehnt eine gesetzliche Ausbildungsabgabe
in Form einer Umlagefinanzierung ab, da dies, insbesondere auch
wegen der angespannten Ertragslage der Binnenschiffahrt, kein
geeignetes Mittel zur Sicherstellung eines ausreichenden
Lehrstellenangebotes ist.
Das bestehende Finanzierungssystem mit seiner
einzelbetrieblichen Ausbildungsverantwortung hat sich grundsätzlich bewäh rt .
Eine gesetzliche Neuregelung der Berufsbildungsfinanzierung in
Form einer Umlage der bet rieblichen Berufsausbildungskosten -
auch in Form eines Lastenausgleichs zwischen ausbildenden und
nicht-ausbildenden Betrieben - wäre ein empfindlicher Eingriff in
das duale System mit unabsehbaren Folgen für seine Struktur.
Durch eine staatliche Ausbildungsabgabe besteht zudem die
Gefahr, daß das Gewerbe eine solche Abgabe als Angebot verstehen
könnte, sich durch die Zahlung einer Abstandssumme aus der
Berufsausbildung zu verabschieden.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es nur mit dem
Engagement aller, die für die Ausbildung Verantwortung tragen,
gelingen kann, die Situation auf den Ausbildungsstellenmärkten
langfristig zu verbessern.
7. Ist eine Ausweitung der Einbindung der Schiffsjungen in die
Besatzungstabellen geplant?
Wenn ja, wann und in welcher Form?
Wie will die Bundesregierung in diesem Fall die Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs dann sicherstellen?
Bereits nach den geltenden Besatzungsvorschriften kann ein
Schiffsjunge als Mitglied der Mindestbesatzung in Deutschland
berücksichtigt werden. Bei der Zentralkommission für die
Rheinschiffahrt (ZKR) sind allerdings erste Beratungen über weitere
Möglichkeiten, die Ausbildungsarbeit der Unternehmen durch
noch stärkere Einbindung von Schiffsjungen in die
Mindestbesatzung zu fördern, aufgenommen worden. Zunächst muß u. a.
analysiert werden, aus welchen Gründen die heute bereits
mögliche Einbeziehung des Schiffsjungen in die Mindestbesatzung
bisher nicht zu dem erhofften Erfolg geführt hat.
Die ZKR hat Vorkehrungen getroffen, damit die Beratungen, an
denen auch die Sozialpartner zu beteiligen sind, zügig
durchgeführt werden können. Einer Entscheidung müssen alle Rhein
-
anliegerstaaten und Belgien zustimmen.
Die Bundesregierung hofft, daß bei den noch anstehenden
Gesprächen mit den Sozialpartnern Lösungen erarbeitet werden
können, die die Bereitschaft der Schifffahrtsunternehmen
verstärkt, zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Dabei darf jedoch der hohe Sicherheitsstandard in der
Binnenschiffahrt nicht beeinträchtigt werden.
8. Wie hoch war die Zahl der gemeldeten arbeitslosen Binnenschiffer
in den Jahren 1994, 1995 und 1996?
Nach den Ergebnissen der jährlichen Strukturanalyse der Be
stände an Arbeitslosen und offenen Stellen waren jeweils Ende
September 1994 859, 1995 863 und 1996 761 Binnenschiffer ar
beitslos gemeldet.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, daß es nicht
genügend qualifizierte deutsche Binnenschiffer zur Besetzung der
Schiffe gibt?
10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß sich im Bestand
der Arbeitslosen keine fachlich einschlägig qualifizierten bzw.
qualifizierbaren Bewerber finden lassen (vgl. Schreiben des
Arbeitgeberverbandes der deutschen Binnenschiffahrt an
Ministerialdirektor Klaus Kraft, Bundesministerium für Verkehr, vom
28. November 1996)?
Wenn ja, warum?
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß unter den
Arbeitslosen für die Vermittlung auf deutsche Binnenschiffe keine
ausreichend qualifizierten oder qualifizierbaren Bewerber zur
Verfügung stehen. Im vergangenen Jahr wurden von den
Fachvermittlungsstellen der Bundesanstalt für Arbeit für
Binnenschiffer 6 411 Zugänge von Bewerberangeboten arbeitssuchender
Binnenschiffer gegenüber 5 262 Zugängen von Stellenangeboten
registriert. Vermittelt werden konnten 4 755 Bewerber, darunter
1 948 Schiffskapitäne, -steuerleute und -führer sowie 2 778
Matrosen.
11. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Forderung des
Arbeitgeberverbandes der deutschen Binnenschiffahrt, die
Mindestbesatzungsstärke auf Binnenschiffen zugunsten der
Wettbewerbsfähigkeit zu reduzieren?
Teilt die Bundesregierung insbesondere die Auffassung, daß mit
einer weiteren Reduzierung der Mindestbesatzungsstärken
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs trotzdem gewährleistet wären?
Wenn ja, warum?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Internationale
Arbeitsgemeinschaft der Rheinschiffahrt (IAR) der ZKR in Straßburg
im Oktober 1996 Vorschläge zur Überarbeitung des Kapitels 23
(Besatzungen) der Rheinschiffsuntersuchungsordnung (Rhein-
SchUO) unterbreitet hat, die maßgeblich auch vom
Arbeitgeberverband der deutschen Binnenschiffahrt mitgestaltet wurden. Die
IAR hatte die ZKR gebeten, sich möglichst bald mit diesen
Vorschlägen zu befassen. Konkrete Beratungen hierzu sind
zwischenzeitlich aufgenommen.
Im übrigen ist der Arbeitgeberverband aber nicht so zu verstehen,
daß er eine numerische Reduzierung der Mindestbesatzung
vorschlägt. Vielmehr hat er sich dafür ausgesprochen, den
Schiffsjungen stärker als bisher in der Mindestbesatzung zu
berücksichtigen. Darüber hinaus sollen künftig Fahrenszeiten außerhalb
des Rheins verstärkt mit dem Ziel anerkannt werden, daß Inhaber
von Schifferpatenten, die nur auf Binnenschiffahrtsstraßen
außerhalb des Rheins gelten, auf dem Rhein als Boots- oder Steuermann
eingesetzt werden können, was nach geltendem Recht nicht
möglich ist.
Die Bundesregierung wird die Vorschläge der IAR im Rahmen der
Arbeiten bei der ZKR einer genauen Überprüfung unterziehen.
Dabei wird sie besonderen Wert darauf legen, daß ein evtl.
geändertes Besatzungsstatut für die Rheinschiffahrt den hohen
Sicherheitsstandard in der Binnenschiffahrt, der auch auf die heutigen
Qualitätsanforderungen an die Mitglieder der Mindestbesatzung
zurückzuführen ist, nicht in Frage stellt.
12. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf aufgrund der vom
Arbeitgeberverband der deutschen Binnenschiffahrt vertretenen
Forderung, in Deutschland geltende Bestimmungen über
Arbeitsbedingungen und Tarifverträge nicht einzuhalten?
Die Bundesregierung versteht die im Schreiben des
Arbeitgeberverbandes der Deutschen Binnenschiffahrt vom 28.
November 1996 erhobenen Forderungen nicht dahin gehend, daß in
der Binnenschiffahrt die in Deutschland geltenden Bestimmungen
über Arbeitsbedingungen und Tarifverträge nicht einzuhalten
sind. Der Verband bringt vielmehr deutlich zum Ausdruck, daß die
Deutsche Binnenschiffahrt gewillt ist, geltendes Recht zu
respektieren. Hierzu gehören auch die gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestarbeitsbedingungen und, sofern die Voraussetzungen der
beiderseitigen Tarifgebundenheit vorliegen, die von den
Verbänden der Binnenschiffahrt abgeschlossenen Tarifverträge. Die
Bundesregierung sieht insoweit keinen Handlungsbedarf.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
Scheinselbständigkeit in der Binnenschiffahrt vor?
Der Bundesregierung liegen keine speziellen Erkenntnisse über
das Vorhandensein sowie Art und Ausmaße von
„Scheinselbständigkeit" in der Binnenschiffahrt vor. Auch der vom
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung initiierten
Untersuchung „Freie Mitarbeiter und selbständige Einzelunternehmen
mit persönlicher und wi rtschaftlicher Abhängigkeit"
(„Scheinselbständigkeit"), die vom Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) durchgeführt
worden ist, sind keine spezifischen Erkenntnisse zur Situation in der
Binnenschiffahrt zu entnehmen. Ebenso haben sich bei den
Kontrollen nach § 150 a AFG und § 107 SGB IV, die im Bereich der
Binnenschiffahrt von den Hauptzollämtern durchgeführt werden,
bisher keine Hinweise auf verstärkte Scheinselbständigkeit in der
Binnenschiffahrt ergeben.
14. Welche Möglichkeiten gibt es, das Ausflaggen von deutschen
Binnenreedereien in europäische Nachbarländer - z. B. nach
Luxemburg - bzw. die Gründung von Personalgesellschaften in
europäischen Nachbarländern zu verhindern?
Aufgrund bestehenden Gemeinschaftsrechts keine.
15. Welche Nachteile und Verluste sind dem Bund - so z. B. der
Binnenschiffahrtsberufsgenossenschaft - sowie der deutschen
Binnenschiffahrt bisher durch das Ausflaggen von deutschen
Binnenreedereien entstanden?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über
Ausflaggungen von Schiffen deutscher Binnenreedereien vor.
Nach Auskunft der Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft
haben aber mindestens zehn Unternehmen im Jahr 1996 ihr Personal
an luxemburgische Firmen abgegeben. Diese Binnenschiffer sind
daher aus dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht
ausgeschieden. Die deutsche gewerbliche Unfallversicherung verlor
1996 Beitragseinnahmen von über 2 Mio. DM.
16. Wie viele ausländische Arbeitnehmer waren nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 1994, 1995 und 1996 auf deutschen
Binnenschiffen beschäftigt?
Nach der Beschäftigtenstatistik ist die Zahl der in den alten
Bundesländern in der Binnenschiffahrt beschäftigten ausländischen
Arbeitnehmer rückläufig. Danach waren do rt jeweils Mitte des
Jahres 1994 1 022, 1995 945 und 1996 933 ausländische
Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Für die neuen
Bundesländer wird die Zahl der beschäftigten Ausländer nach
Wirtschaftsklassen erst seit Mitte 1996 statistisch erfaßt. Zu diesem
Zeitpunkt waren dort 67 ausländische Arbeitnehmer in der
Binnenschiffahrt sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
17. In wie vielen Fällen ist durch die deutschen Ausländerbehörden
durch die Ablehnung von Visumsanträgen kein Arbeitsverhältnis
zustande gekommen?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in wie vielen Fällen durch
die Ablehnung eines Visumantrages kein Arbeitsverhältnis
zustande gekommen ist.
Die Zahl der abgelehnten Visumanträge für eine Beschäftigung in
der deutschen Binnenschiffahrt wird statistisch nicht erfaßt. Dies
gilt auch für die Versagung der erforderlichen Zustimmung der
Ausländerbehörde zu einem entsprechenden Visumantrag.
18. Aus welchen Ländern, aufgeschlüsselt nach der Anzahl der
Verträge, kommen die Arbeitnehmer?
Aufgrund der fehlenden statistischen Daten über die
Ablehnungen von Visumanträgen ausländischer Binnenschiffer können
auch keine Aussagen über die Herkunftsstaaten dieser
Arbeitnehmer gemacht werden.
Hauptherkunftsstaaten der Mitte 1996 im westlichen
Bundesgebiet in der deutschen Binnenschiffahrt beschäftigten
ausländischen Arbeitnehmer waren:
ehemalige Tschechoslowakei 124 Arbeitnehmer,
Türkei 109 Arbeitnehmer,
ehemaliges Jugoslawien 106 Arbeitnehmer,
Niederlande 85 Arbeitnehmer,
Polen 81 Arbeitnehmer,
Österreich 70 Arbeitnehmer,
Italien 62 Arbeitnehmer.
19. In wie vielen Fällen ist von Arbeitsämtern keine
Arbeitsgenehmigung an ausländische Binnenschiffer erteilt worden?
Nach § 9 Nr. 2 a Arbeitserlaubnisverordnung (AEVO) sind die
Besatzungen von Binnenschiffen von der Arbeitserlaubnispflicht
befreit. Die Befreiung von der Arbeitserlaubnis gilt sowohl für
deutsche als auch für ausländische Binnenschiffe, auf denen
ausländisches Personal als eigene Arbeitnehmer eingestellt und
beschäftigt sind. Keine Arbeitserlaubnisfreiheit besteht dagegen in
den Fällen, in denen ausländische Arbeitnehmer als
Leiharbeitnehmer auf Binnenschiffen im Bundesgebiet tätig werden wollen.
Für die Aufnahme einer Tätigkeit als Leiharbeitnehmer werden
nach § 6 Abs. 1 Satz 2 AEVO grundsätzlich keine
Arbeitserlaubnisse erteilt.
In wie vielen Fällen eine Arbeitserlaubnis für die Tätigkeit als
Leiharbeitnehmer auf Binnenschiffen beantragt und abgelehnt
worden ist, ist nicht bekannt. Die Ablehnungen der
Arbeitserlaubnisse werden von der Bundesanstalt für Arbeit zwar
zahlenmäßig erfaßt, ohne daß allerdings nach Berufsgruppen oder
Wirtschaftszweigen differenzie rt wird.
20. Wie hoch ist die Zahl der Fälle, in denen Nachzahlungen an die
deutschen Sozialsysteme erforderlich wurden, weil Binnenschiffer,
die durch eine Prager Agentur an deutsche Partikuliere vermittelt
worden waren, nicht sozialversichert waren?
Nach Ermittlungen der Bundesanstalt für Arbeit sind in den
Jahren 1994 bis 1996 rd. 150 tschechische und slowakische
Arbeitnehmer von einer Prager Agentur an 26 deutsche
Binnenschifffahrtsunternehmen/Partikuliere unerlaubt als Matrosen verliehen
worden. Die Verfahren gegen die deutschen
Binnenschifffahrtsunternehmen/Partikuliere wegen der unerlaubten Entleihe
tschechischer und slowakischer Matrosen sollen im Laufe dieses
Jahres abgeschlossen werden. In weiteren Fällen wird noch
ermittelt. Über die Nachforderung der Sozialversicherungsbeiträge
für die unerlaubt entliehenen Arbeitnehmer können die
zuständigen Einzugsstellen erst nach Abschluß der Verfahren
entscheiden.
21. Auf welcher rechtlichen Grundlage können niederländische
Binnenschiffahrtsfirmen auch weiterhin von einer Prager Agentur
vermittelte tschechische Arbeitnehmer beschäftigen?
Ob nach niederländischem Recht Arbeitnehmer aus Tschechien,
die von einer tschechischen Agentur an niederländische
Binnenschiffer vermittelt wurden, von diesen als eigene Arbeitnehmer
beschäftigt werden dürfen, ist hier nicht bekannt. Wie bei
deutschen Binnenschiffahrtsunternehmen ist aber auch der Einsatz
von ausländischen Leiharbeitnehmern auf ausländischen
Binnenschiffen in Deutschland unzulässig. Nach dem
Territorialitätsprinzip gilt das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auch
für Binnenschiffe unter ausländischer Flagge, solange sie in
Deutschland fahren. Daher würde auch die Tätigkeit von
tschechischen oder slowakischen Leiharbeitnehmern, die ein Verleiher
mit Geschäftssitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
und ohne Verleiherlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit verleiht,
auf im Bundesgebiet fahrenden niederländischen Binnenschiffen
gegen deutsches Recht verstoßen.
22. Welche Erkenntnisse liegen dafür vor, daß in europäischen
Nachbarstaaten verstärkt Rentner im Binnenschiffahrtsgewerbe - z. B.
auf Binnenschiffswerften - eingesetzt werden, um die
Personalkosten zu senken?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.]