Deutsche Entwicklungshilfe für Fach- und Führungskräfte aus Burundi - und deren drohende Abschiebung
der Abgeordneten Dr. Willibald Jacob, Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Lage im afrikanischen Staat Burundi hat sich keineswegs normalisiert. Eine Demokratisierung der gesellschaftlichen Verhältnisse ist noch lange nicht in Sicht. Bisher gibt es nur Versprechen der 1996 durch einen Militärputsch an die Macht gekommenen Regierung unter Pierre Buyoya. Flüchtlingslager wurden unter militärischem Zwang aufgelöst, gegen die Zivilbevölkerung wird hart vorgegangen, so z. B. beim Widerstand gegen die Zwangsumsiedlung in sog. „Sammellager". Hutu-Bauern, die fernab von ihren Plantagen in Camps hausen müssen, sind völlig von äußerer Unterstützung durch Hilfsorganisationen abhängig, deren Hilfe wird regelrecht von staatlichen Stellen erpreßt.
Demokratische und oppositionelle Kräfte im In- und Ausland werden als Guerilleros oder gar als die Verantwortlichen des Genozids von 1993 diffamiert und müssen wegen der weiterhin auf der Tagungsordnung stehenden schlimmen militärischen Übergriffe um ihre Sicherheit oder gar um ihr Leben fürchten.
Burundische Fachkräfte, die bereits vor Jahren unter der damaligen verfassungsmäßig gewählten burundischen Regierung im Zuge der Entwicklungszusammenarbeit in den Genuß von Förderprogrammen gekommen sind, weilen zu Fortbildungsprogrammen in Deutschland. Der größte Teil dieser Fortbildungsprogramme, die v. a. von der Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung (DSE) und der Carl Duisberg Gesellschaft e. V. (CDG) realisie rt werden, läuft in diesem Frühjahr aus bzw. ist bereits ausgelaufen. Den Stipendiaten in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Berlin, die ernsthaft um ihr Leben bei einer sofortigen Rückkehr in ihre Heimat fürchten müssen, droht die Abschiebung. Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen wurden nur für sechs (Sachsen-Anhalt) bzw. acht Wochen (Berlin) erteilt. In Magdeburg ist die Abschiebung bereits beschlossene Sache. Einige Aufenthaltsgenehmigungen laufen bereits am 19. Mai endgültig aus.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Festlegungen enthalten die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierten Fortbildungsprogramme, die von der DSE, der CDG u. a. durchgeführt werden, für Stipendiaten aus den sog. Ländern der Dritten Welt hinsichtlich der Regelung des Aufenthaltsrechtes für die Zeit vor, während und nach einer solchen Maßnahme?
a) Finden in der Anlage solcher Programme und ihrer organisatorisch-technischen und vertraglichen Absicherung Aspekte Berücksichtigung, die einer möglicherweise gegebenen oder auch entstehenden Gefährdung bei sofortiger Rückkehr in das Herkunftsland Rechnung tragen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
b) Werden aufgrund der bisherigen Erfahrungen in diesem Zusammenhang bei neuen Projekten von Fortbildungsprogrammen mögliche Gefährdungen der Programmteilnehmer bei Rückkehr in den Herkunftsstaat eine Berücksichtigung finden und mögliche eindeutige Regelungen in die Projektkonzeption aufgenommen?
a) Gibt es eine Koordination der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen involvierten Bundes- und Landesbehörden für eine umfassende und optimale Absicherung der Programme?
b) Wie findet die Koordination der Zuständigkeiten der beteiligten Bundesministerien und Behörden (BMZ, Auswärtiges Amt, Bundesministerium des Inneren, Ausländerbehörde) bezüglich der Regelung und Durchsetzung von Aufenthaltsbestimmungen bei solchen Projekten statt?
Sind Einschätzungen zur Lage wie die folgende Aussage des Auswärtigen Amtes: „Das Auswärtige Amt hält aber eine erzwungene Rückkehr von Stipendiaten nach Burundi aus politischen und moralischen Gründen für nicht vertretbar" . (Aus dem Brief des BMZ an DSE, CDG und die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung vom 5. Februar 1997) für andere Bundes- und Landesbehörden für ihre Entscheidungsfindung bindend?
Wenn nein, welchen Charakter haben sie in bezug auf die anderen involvierten Behörden?
Teilt das BMZ die durch das Auswärtige Amt getroffene Einschätzung und die daraus gezogene Schlußfolgerung für den Verbleib der Stipendiaten?
Wenn ja, wie setzt es diese in der eigenen ministeriellen Arbeit um?
a) Welche Möglichkeiten hat das BMZ, in solchen oder ähnlichen Situationen bei den durchführenden Landesbehörden gegebenenfalls zu intervenieren?
b) Macht das BMZ Gebrauch von diesen Möglichkeiten?
Wenn ja, welche Erfahrungen liegen hierbei vor?
a) Welche Schritte hat das BMZ unternommen bzw. wird es unternehmen, um den betroffenen burundischen Stipendiaten zu helfen und deren sofortige Abschiebung zu verhindern?
b) Gab es in den vergangenen Wochen und bis heute Kontakte des BMZ mit den betroffenen burundischen Stipendiaten?
Wenn ja, welcher Art waren diese?
a) Wie viele burundische Stipendiaten haben nach Ablauf ihres Stipendiums nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragt?
b) Wie viele Asylanträge sind bereits rechtskräftig entschieden?
c) Wie viele Asylgewährungen gab es?
d) Aus welchen Gründen werden Asylanträge ggf. abgelehnt?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß burundische Stipendiaten im Falle ihrer Gefährdung bei Rückkehr ins Herkunftsland Abschiebehindernisse nach § 53 des Asylgesetzes geltend machen?