Empfehlungen der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung
der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Rolf Kutzmutz und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die von Bundespräsident Richard von Weizsäcker 1992 eingesetzte Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung hat am 17. Februar 1993 Empfehlungen zur Finanzierung parteinaher Stiftungen gegeben (Drucksache 12/4425). Sie wurden vom Deutschen Bundestag am 12. November 1993 zustimmend zur Kenntnis genommen. Seitdem wurden aus dem Bundeshaushalt 4 Mrd. DM für die parteinahen Stiftungen aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien unter Ausschluß der PDS ausgegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie steht die Bundesregierung generell zu den Empfehlungen der Kommission, und welche Schritte hat sie zu den Empfehlungen der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung vom 17. Februar 1993 (Drucksache 12/4425) in bezug auf die Finanzierung der parteinahen Stiftungen unternommen?
Wie steht die Bundesregierung zu Empfehlungen der Kornmission, daß die Grundsätze der parteinahen Stiftungen in einem Gesetz zu regeln sind?
a) Teilt die Bundesregierung diese Auffassung der Kommission?
b) Was hat die Bundesregierung zur Realisierung der Empfehlung seit 1993 unternommen?
Wie steht die Bundesregierung zur Empfehlung der Kommission, daß die Bewilligung der staatlichen Mittel transparenter zu gestalten ist?
a) Teilt die Bundesregierung diese Auffassung der Kommission?
b) Was hat die Bundesregierung zur Realisierung der Empfehlung seit 1993 unternommen?
a) Hat die Bundesregierung die Empfehlung der Kommission, daß bei einer Erhöhung der Staatsmittel für parteinahe Stiftungen die Zuwachsrate des Gesamtbundeshaushalts grundsätzlich nicht überschritten werden soll, in den einzelnen Jahren in ihren Gesetzentwürfen zum Bundeshaushaltsplan jeweils eingehalten?
b) Wie hoch waren die Mittel und die Zuwachsraten für die parteinahen Stiftungen im Entwurf der Gesetze für den Bundeshaushaltsplan, wie sie von der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag in den einzelnen Jahren jeweils seit 1993 vorgelegt wurden, und welche Entwicklung war für den Gesamtbundeshaushalt jeweils vorgesehen?
Wie hoch waren die Mittel und die Zuwachsraten für die parteinahen Stiftungen in den verabschiedeten Gesetzen jeweils, und welche Entwicklung hatte der Gesamtbundeshaushaltsplan jeweils?
Unterstützt die Bundesregierung die Empfehlung der Kornmission, daß die Wirtschaftspläne und Wirtschaftsprüfungsberichte (mit Angaben zur Zahl der Personalstellen sowie Zahl und Art der Führungspositionen, die mit Abgeordneten, Regierungsmitgliedern oder mit Mitgliedern der Bundes- oder Landesparteivorstände der jeweils nahestehenden Partei besetzt sind) zu veröffentlichen sind?
a) Wann und wo erfolgten entsprechende Veröffentlichungen? Wenn nicht, warum nicht?
b) Welche Stelle ist damit beauftragt?
c) Wurden die von der Kommission geforderten Angaben erbracht? Wenn nein, warum nicht?
Unterstützt die Bundesregierung die Empfehlung der Kornmission, daß gleiches (siehe Frage 6) für die Schlußberichte des Bundesrechnungshofes gilt, denen gegenüber die Stiftungen über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen Rechnung zu legen haben?
a) Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Schlußberichte vorgelegt?
b) Wo sind sie veröffentlicht?
Welche Angaben haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Empfehlung der Kommission geführt, daß öffentliche Gelder zurückzufordern sind, soweit die Stiftungen sie nicht ordnungsgemäß verwendet haben?
a) Was wurde von der Bundesregierung zur Rückforderung von öffentlichen Geldern veranlaßt?
b) Welche entsprechenden Untersuchungen wurden eingeleitet?
c) Welche Mittel wurden von parteinahen Stiftungen seit 1993 zurückgefordert?
Welche Haushaltssperren wurden für die Mittel für die parteinahen Stiftungen in den einzelnen Jahren seit 1993 ausgesprochen, und welche wurden wirksam gemacht?
a) Unterstützt die Bundesregierung die Empfehlung der Kommission, daß es notwendig ist, um diese wesentlichen Grundlagen der Arbeit der parteinahen Stiftungen regeln zu können, dem Bund durch Einfügung einer Nummer 1 b in Artikel 75 GG die Rahmenkompetenz für die politische Bildungsarbeit einschließlich der parteinahen Stiftungen einzuräumen?
b) Was hat die Bundesregierung dazu unternommen?
Ist der Bundesregierung der Entwurf eines Gesetzes der Fraktion der F.D.P. vom 27. März 1995 zur Neuregelung des Rechts der Politischen Stiftungen (Gesetz über politische Stiftungen) und zur Änderung anderer Gesetze bekannt, und welche Stellungnahme hat die Bundesregierung dazu abgegeben?