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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Sperrungsverfügungen im Internet

<span>Behördliche Sperrungsverfügungen an Access-Provider und Suchmaschinen: Ziele und Kriterien, gesetzliche Regelungen, Schlussfolgerungen für Meinungsfreiheit und andere Grundrechte, europäische Harmonisierung des Jugendschutzrechts, Vereinbarkeit mit Recht der EU und einzelner Mitgliedstaaten</span>

Fraktion

FDP

Datum

12.03.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/828720. 02. 2008

Sperrungsverfügungen im Internet

der Abgeordneten Gisela Piltz, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In Frankreich wird das so genannte Zoning diskutiert, unter dem man eine auf geografischen Kriterien basierte Steuerung des Informationszugangs und -inhalts im Internet versteht. Ein Unterfall des Zonings ist „Geolocation“ oder „Geotargeting“, mit dem Internet-Protocol-Adressen (IP-Adressen) einem geografischen Ort zugeordnet werden können. Solche Verfahren werden bereits von vielen Anbietern eingesetzt. So entscheiden z. B. Suchmaschinen darüber, wie und ob Informationen gefunden werden. Dabei kann der Nutzer manchmal nicht erkennen, ob die über die Suchmaschine gefundenen Ergebnisse vollständig wiedergegeben werden, denn einige Suchmaschinen machen gelöschte Suchergebnisse kenntlich, andere dagegen nicht.

Die Internetplattform „ChillingEffects“ dokumentiert die von den Suchmaschinen vorgenommenen Löschungen. Diese Plattform ist ein gemeinsames Projekt der Electronic Frontier Foundation und zahlreicher US-Universitäten. In eine Datenbank können gerichtliche Verfügungen, die die Entfernung von Inhalten gegenüber Suchmaschinenbetreibern betreffen, eingestellt werden. Internetnutzer können sich somit ein Bild darüber machen, welche Inhalte ihnen vorenthalten werden. In letzter Zeit finden sich zahlreiche Eintragungen aus Deutschland in dieser Datenbank. Gelöschte Inhalte können über einen Link bei „ChillingEffects“ mit einigem Aufwand gefunden werden, wenn die Suchergebnisse für mehrere Ländererkennungen verglichen werden.

Deutsche Behörden haben die Möglichkeit, Sperrungsverfügungen zu erlassen, um gegen Inhalte von Internetseiten vorzugehen. Im Jahr 2001 ordnete die Bezirksregierung Düsseldorf durch Sperrungsverfügung gegenüber so genannten Access-Providern – also Unternehmen, die ihren Kunden lediglich einen Netz- Drucksache 16/8287 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodezugang anbieten – an, den Zugriff auf bestimmte Internetseiten zu verhindern. Seitdem hatten sich verschiedene deutsche Gerichte in verschiedenen Bundesländern mit Sperrungsverfügungen zu befassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Ziele mit Sperrungsverfügungen verfolgt werden, und beabsichtigt die Bundesregierung, das Recht der Sperrungsverfügungen bundesgesetzlich zu regeln?

2

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den angesprochenen Sperrungsverfügungen im Hinblick auf die Meinungsfreiheit und möglicherweise andere betroffene Grundrechte?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, wie zu sperrende Inhalte auf Internetseiten identifiziert werden?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, nach welchen Kriterien und rechtlichen Grundlagen bisher Sperrungsverfügungen erlassen werden?

5

Hält die Bundesregierung Verpflichtungen für Access-Provider zur Sperrung des Zugangs zu bestimmten Webseiten vor dem Hintergrund der einfachen technischen Umgehungsmöglichkeiten für ein geeignetes Mittel?

6

Hält die Bundesregierung Sperrungsverfügungen für Access-Provider hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit und Angemessenheit insbesondere vor dem Hintergrund des Grundsatzes der sogenannten Haftungsprivilegierung im Telemediengesetz für ein geeignetes Mittel?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, ob seitens der Access-Provider bei erfolgter Sperrungsverfügung im Jahr 2007 Entschädigungsansprüche gestellt worden sind, und wenn ja, in welcher Höhe?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Sperrungsverfügungen an Access-Provider seit dem Inkrafttreten des novellierten Telemediengesetzes in Deutschland angeordnet worden sind?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Sperrungsverfügungen 2007 von deutschen Behörden an Suchmaschinen ergangen sind?

10

Hält die Bundesregierung die geplante EU-Richtlinie zur „Nutzung und Kontrolle von Filtermaßnahmen, um die volle Wahrnehmung von Rede- und Informationsfreiheit zu gewährleisten“ für geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen?

11

Welche weiteren Maßnahmen sollten nach Ansicht der Bundesregierung im Zusammenhang mit der europäischen Harmonisierung des Jugendschutzrechts im Onlinebereich ergriffen werden?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, wie mit Angeboten umgegangen wird, die in Deutschland verboten, aber in anderen europäischen Mitgliedstaaten erlaubt sind?

Ist eine Sperrungsverfügung vor dem Hintergrund des europäischen Rechts nach Auffassung der Bundesregierung dann überhaupt möglich?

Berlin, den 26. Februar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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