Bekämpfung der organisierten Kriminalität
der Abgeordneten Gisela Piltz, Patrick Döring, Christian Ahrendt, Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jens Ackermann, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach den Mafia-Morden in Duisburg im vergangenen August rückte die Bekämpfung der organisierten Kriminalität kurzzeitig wieder mehr ins öffentliche Interesse. Wenngleich das Bundesministerium des Innern auf seiner Webseite schreibt, „die entschlossene Bekämpfung der organisierten Kriminalität (OK) gehöre zu den Schwerpunktaufgaben des Bundesinnenministeriums“, findet sich unter der Rubrik „Themen A–Z“ kein direkter Verweis auf dieses wichtige Thema. Stattdessen findet sich der zitierte Artikel als sechster Beitrag in einer langen Liste unter der allgemeinen Rubrik „Kriminalität“, während z. B. „Terrorismus“ oder „Extremismus“, mithin ebenfalls Ausprägungen von Schwerkriminalität, eigene Rubriken haben.
Nach Angabe des Bundesministeriums des Innern liegt die ermittelte Schadenshöhe aus den dem Bundeslagebild des Bundeskriminalamts (BKA) zur organisierten Kriminalität 2006 zugrunde liegenden 622 Verfahren bei ca. 1,364 Mrd. Euro. Weiterhin wird angegeben, dass 2006 „durch Maßnahmen zur Sicherung von Vermögenswerten (Vermögensabschöpfung) Vermögenswerte im Gesamtwert von rund 60 Mio. Euro vorläufig gesichert“ wurden. Zugleich belief sich der vermutete Gewinn der kriminellen Organisationen auf 1,815 Mrd. Euro.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung beschreibt in einer Studie vom April 2007 mit dem Titel „Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität“, dass „wir zu wenig über die organisierte Kriminalität wissen, um ihre Auswirkungen auf unsere Gesellschaft abschätzen zu können. Die von der organisierten Kriminalität ausgehenden Gefährdungen müssen als unterschätzt gelten.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie erklärt sich der im Bundeslagebild des BKA zur organisierten Kriminalität 2006 dargestellte Rückgang der Ermittlungsverfahren und der Tatverdächtigen?
Wie verhält sich die Zahl der Ermittlungsverfahren und der Tatverdächtigen in den Bundesländern im Vergleich zu den Vorjahren?
Wie wird sich die Öffnung der östlichen EU-Binnengrenzen auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, insbesondere im Bereich des Schmuggels und des Menschenhandels bzw. der Schleuserkriminalität, auswirken?
Welche Branchen werden insbesondere von der organisierten Kriminalität geschädigt?
Welche Gefahren für Verbraucher ergeben sich durch Schmuggel oder andere kriminelle Aktivitäten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität?
Mit welchen Branchen haben die Bundesregierung und die europäische Kommission welche Vereinbarungen über die Unterstützung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität geschlossen, und in welcher Höhe werden von der Wirtschaft Mittel bereitgestellt?
Welche Erkenntnisse über den wirtschaftlichen Schaden für die Tabakindustrie durch organisierte Kriminalität hat die Bundesregierung?
Wie viele Kontroll- und Ermittlungsbeamte setzt die Zollverwaltung ein, um den grenzüberschreitenden Warenverkehr zu überwachen, insbesondere zur Sicherung der Verbote und Beschränkungen an den EU-Binnengrenzen?
Wie wirkt sich der Erlass des Bundesministeriums der Finanzen hinsichtlich der Verstöße gegen § 370 der Abgabenordnung im Bezug auf die unerlaubte Einfuhr von nicht versteuerten Tabakwaren in Bezug auf die Bekämpfung des organisierten Tabakwarenschmuggels und der Fälschung von Tabakwaren aus, wonach die Erklärung des Willens zur Abgabe einer Steuererklärung beim Aufgriff durch Zollbeamte einer weiteren Ermittlung entgegensteht?
Welche Sicherheitsbehörden arbeiten im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wie zusammen?
Welchen Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Vermeidung Doppelzuständigkeiten oder der besseren Vernetzung und des Informationsaustauschs sieht die Bundesregierung bei welchen Sicherheitsbehörden?
In welcher Art und Weise sind die in der Verantwortung des Bundes operierenden Polizei- und Zollbehörden vernetzt, insbesondere in den Delikten des organisierten Schmuggels, der Geldwäsche, der illegalen Migration und Beschäftigung sowie groß angelegter Wirtschafts- und Betrugsdelikte?
Wie hat sich die Verfahrensdauer der Ermittlungsverfahren bei Bund und Ländern im Bereich der organisierten Kriminalität in den vergangenen Jahren entwickelt?
Wodurch erklärt sich die gestiegene Verfahrensdauer, die nach dem Lagebild organisierte Kriminalität NRW 2006 beim BKA und beim Zoll von 11,2 auf 13,5 Monate angestiegen ist?
Wie viele Beamte des BKA und des Zolls waren für die Bewältigung der OK-Verfahren insgesamt und im Mittel auf die einzelnen Fälle bezogen eingesetzt?
Wie und aus welchen Gründen hat sich die Zahl der im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität eingesetzten Beamtinnen und Beamten in den vergangenen Jahren bei Bund und Ländern verändert?
Wie viele Beamtinnen und Beamte, die im Bereich der OK-Bekämpfung eingesetzt werden, verfügen über welche Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere türkisch, polnisch, russisch, italienisch oder serbo-kroatisch?
Sieht die Bundesregierung im Bereich der Ermittlungen im fremdsprachigen OK-Milieu Verbesserungsbedarf, und wenn ja, welchen?
Welche Verbindungen zwischen der organisierten Kriminalität und terroristischen Gruppierungen sind der Bundesregierung bekannt?
Hält die Bundesregierung die Erkenntnisse über die organisierte Kriminalität für ausreichend, und welchen Handlungsbedarf sieht sie vor dem Hintergrund ihrer Einschätzung mit Blick auf die Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung vom April 2007 „Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität“?
Teilt die Bundesregierung die in der genannten Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung geäußerte Behauptung, dass „der überwiegende Teil der kriminellen Aktivitäten unerkannt“ bleibe?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
Wie will die Bundesregierung die Erkenntnisse über Strukturen und Aktivitäten der organisierten Kriminalität in Deutschland und der EU verbessern?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gemeinsam mit welchen internationalen Partnern vereinbart, um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen?