Strafrechtliche Ahndung der Hilfe zur Migration und Flucht
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die rd. 10 000 an den deutschen Ostgrenzen stationierten Beamtinnen und Beamten des Bundesgrenzschutzes (BGS) und anderer Grenzbehörden stehen - selbst nach Einschätzung des konservativen Nachrichtenmagazins „FOCUS" - vor „einem Dilemma: Die personelle und technische Aufrüstung des BGS treibt den Schleppern immer neue Kunden in die Arme" (FOCUS 23/97).
So hat sich die Zahl der polizeilich aufgegriffenen „illegalen" Einwanderinnen und Einwanderer im vergangenen Jahr um 8,72 % verringert. An den Ostgrenzen wurden nurmehr 21 976 Personen wegen eines „illegalen Grenzübertritts" festgenommen. Demgegenüber hat sich die Zahl der sog. „geschleusten" Migrantinnen und Migranten bzw. Flüchtlinge 1996 schätzungsweise um 10 % erhöht.
2 215 Personen wurden im letzten Jahr wegen des Vorwurfs der „Schleusung" von Nicht-Deutschen in die Bundesrepublik Deutschland festgenommen, 392 an der deutsch-polnischen und 885 an der deutsch-tschechischen Grenze (Daten nach: Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 25. Februar 1997).
Die „Skrupellosigkeit" der „Schlepper" versuchte das Bundesministerium des Innern anhand der oftmals tödlichen Praktiken bei den „Schleusungen" darzulegen. Diese „Skrupellosigkeit" ist allerdings - ungeachtet der zumeist tatsächlich unmenschlichen Fluchtbedingungen - ein unzureichendes Kriterium, weil die Umstände, unter denen Fluchthilfe stattfindet, immer auch von den staatlichen „Grenzsicherungsmaßnahmen" abhängen. Über das tatsächliche Aufkommen von Gewaltkriminalität im Zusammenhang mit professioneller Hilfe zu Migration und Flucht ist wenig bekannt. Die FAZ zitiert den Leiter des Grenzschutzamtes Frankfurt/Oder mit den Worten: „Die Schmuggler haben gegenüber den Beamten eine viel größere Gewaltbereitschaft als die Schleuser." (FAZ, 31. Januar 1997)
Der BGS hat zusammen mit der Brandenburgischen Landespolizei eine siebenköpfige „AG Schleuser" gegründet - ähnlich, wie sie bereits seit zwei Jahren in Berlin existiert und wie sie für Sachsen geplant ist. Aufgabe dieser AG ist es, „möglichst viele Informationen zu sammeln. Es gelte u. a. aufzuklären, woher die Menschen kommen, wer sie in den Herkunftsländern angesprochen hat, woher sie die Schleusungsgelder zusammenbekommen haben und wo ihr eigentliches Ziel lag." (ddp-ADN, 22. April 1997)
Der BGS in Frankfurt/Oder bemüht sich in jüngster Zeit verstärkt, „die aufgegriffenen Personen ,abzuschöpfen' ". Die hierbei gewonnenen Informationen werden in einer „Datei Schleuser" des BGS zusammengefaßt. (FAZ, 31. Januar 1997)
Weitere Maßnahmen gegen die „Schlepper- und Schleuserkriminalität werden derzeit diskutiert. So fordert der Vorsitzende der „Deutschen Polizeigewerkschaft", Gerhard Vogler, eine Verschärfung des Ausländerrechts (Behörden-Spiegel, März 1997). Derweil wurde in Bayern erstmalig ein Amtsrichter an die deutsch-tschechische Grenze versetzt, um Gesetzesübertritte von Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und ihren Fluchthelfern in sog. „beschleunigten Verfahren" an Ort und Stelle abzuurteilen und so den Zeitraum bis zu deren Abschiebung deutlich zu verkürzen. Derartige Schnellprozesse werden - nach Informationen der taz - „derzeit in vielen Bundesländern gefördert. " (22. April 1997)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Staatsangehörigkeit hatten jeweils die 1996 in die Bundesrepublik Deutschland „geschleusten" Personen (bitte aufschlüsseln)?
a) Wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten des Verbrechensbekämpfungsgesetzes wegen des Einschleusens von Migrantinnen und Migranten bzw. Flüchtlingen (nach §§ 92 a, 92 b AuslG) festgenommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Welche Staatsangehörigkeit hatten diese Personen (bitte auch hinsichtlich deutscher Staatsangehöriger aufschlüsseln)?
a) Wie viele Personen wurden seither diesbezüglich nach Kenntnis der Bundesregierung angeklagt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Welche Staatsangehörigkeit hatten diese Personen (bitte auch hinsichtlich deutscher Staatsangehöriger aufschlüsseln)?
a) Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich rechtskräftig verurteilt, und wie viele wurden freigesprochen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Welche Staatsangehörigkeit hatten diese Personen (bitte auch hinsichtlich deutscher Staatsangehöriger aufschlüsseln)?
Werden - sofern die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen kann - die Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik über „Schleusungen" beim BGS erfaßt, und wenn nein,warum nicht?
Wäre dies für die Erstellung eines grenzpolizeilichen Lageberichtes nicht unerläßlich?
a) In wie vielen Fällen wurde seit Inkrafttreten des Verbrechensbekämpfungsgesetzes bei aufgegriffenen mutmaßlichen Schleusern welche Waffen, insbesondere Schußwaffen, sichergestellt?
b) In wie vielen Fällen haben in dem fraglichen Zeitraum vermeintliche Schleuser von diesen Waffen bzw. Schußwaffen Gebrauch gemacht?
Wie viele Beamtinnen und Beamte des BGS bzw. der bayerischen Grenzpolizei sind in dem in Rede stehenden Zeitraum durch die unmittelbare Gewaltanwendung von Schleusern einfach, schwer bzw. gefährlich körperverletzt oder gar getötet worden?
In welchen Bundesländern sind wann in Kooperation mit den jeweiligen Länderpolizeien sog. „AG Schleuser" gegründet worden?
a) Für welche Bundesländer sind zu welchem Zeitpunkt Gründungen derartiger „AG Schleuser" geplant?
b) Wie viele Beamtinnen und Beamte der jeweiligen Länderpolizei bzw. des BGS arbeiten in diesen „AG Schleuser"?
c) Existieren dera rtige AG auch im Bundesministerium des Innern, den Grenzschutzpräsidien bzw. in der -direktion?
Wenn ja,
— seit wann,
— mit welcher Aufgabe,
— in welchen Abteilungen, und
— mit wie vielen Beamtinnen und Beamten?
Haben diese „AG Schleuser" auch exekutive oder operative Aufgaben bzw. die Aufgabe, operative Aktionen zu koordinieren?
Existieren beim BGS eine oder mehrere (Arbeits-)Dateien, die sich speziell mit der sog. „Schleuserkriminalität" befassen?
Wenn ja:
a) Auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese Dateien eingerichtet?
b) Existiert für diese Dateien eine rechtsförmige Dateianordnung?
c) Welche Daten welcher Personengruppen (Schleuser, Geschleuste, Zeuginnen und Zeugen, Kontakt- und Begleitpersonen etc.) werden darin erfaßt?
d) Wie viele Datensätze sind in dieser Datei abgespeichert?
e) Welche Behörden sind bei dieser Datei eingabe- und welche abfrageberechtigt?
Inwiefern werden Informationen aus dieser „Datei Schleuser" in der Koordinierung der grenzüberschreitenden Bekämpfung der Hilfe zu Migration und Flucht an die Grenzschutzbehörden Polens bzw. der Tschechischen Republik übermittelt?
Hält die Bundesregierung Verschärfungen des Ausländerrechts für erforderlich, um die Hilfe zu Migration und Flucht wirksamer bekämpfen zu können, und wenn ja, welche?
In welchen Bundesländern wird - nach Kenntnis der Bundesregierung - daran gearbeitet, Außenstellen von Amtsgerichten in die unmittelbare Umgebung von Grenzschutzposten zu verlegen, um die Aburteilung straffälliger Migrantinnen und Migranten, von Flüchtlingen und ihren Helfern zu beschleunigen?
a) Welche weiteren polizeirechtlichen und justitiellen Maßnahmen werden in dieser Angelegenheit - nach Kenntnis der Bundesregierung - von den Bundesländern geplant?
b) Ist hierüber bei einer der Sitzungen der Innen- bzw. Justizministerkonferenzen gesprochen oder ein diesbezügliches Vorgehen beschlossen worden, und wenn ja, wann und wo?