Aufforderung zur „Systemdebatte" durch den Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen lndustrie
des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Hans-Olaf Henkel, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), hat in seinem Beitrag „Für eine Reform des politischen Systems" in der Zeitung „Die Woche" vom 11. Juli 1997 dazu aufgefordert, „über die Fähigkeit unseres politischen Systems im Wettbewerb mit anderen zu sprechen" und far eine „Systemdebatte" plädiert. In diesem Zusammenhang tritt er für die Einführung des Mehrheitswahlrechts ein und stellt die „föderalistische Struktur" der Bundesrepublik Deutschland und den Vermittlungsausschuß zwischen Bundestag und Bundesrat zur Disposition. Nach einer Information der Zeitschrift „DER SPIEGEL" (30/1997, S. 23) ist dem BDI-Präsidenten zugleich auch das „Konsensgesülze" im System der Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Unternehmen „zuwider" . In der „WirtschaftsWoche" (Nr. 33/1997) präzisierte Hans-Olaf Henkel seine Position dahin gehend, daß er die Einrichtung einer „Verfassungskommission" anregte, die Vorschläge zu drei Fragen ausarbeitet: „für präzisere Verantwortlichkeiten in unserem föderalen Staatswesen", „ für die Verschlankung des Staates" , „für die Beschleunigung der Entscheidungs-prozesse" .
Die in der Zeitschrift „Die Woche" vertretene Position des BDI-Präsidenten wurde von Günther Frankenberg, Professor für Öffentliches Recht in Frankfurt a. M., in der Zeitung „DIE ZEIT" vom 18. Juli 1997 als „unter Umständen . . . gegen die verfassungs-mäßige Ordnung gerichtet" bewertet.
Im Zusammenhang mit der Forderung nach einer „System-debatte" sind Parallelen zu den verfassungspolitischen Positionen und Initiativen des Präsidenten des Reichsverbandes der Deutschen Industrie Carl Duisberg (1925 bis 1931) nicht zu übersehen, der in seiner Antrittsrede vom 24. Juni 1925 forderte, die Weimarer Reichsverfassung „den Zeitverhältnissen entwicklungsgemäß (anzupassen)" und dann den Ausbau der Notverordnungspolitik und die Verabschiedung eines Ermächtigungsgesetzes nachdrücklich unterstützte (vgl. Lexikon zur Parteiengeschichte, Köln 1986, S. 31 ff.).
Nach einer Information der Zeitschrift „DER SPIEGEL" (30/1997, S. 23) hält der Bundeskanzler „wenig" von der Initiative des Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, äußerte sich jedoch nur recht unbestimmt: „Da kommt nichts raus."
Einerseits erklärte der Bundeskanzler im Zusammenhang mit Fragen nach einer Änderung des föderalen Systems, er sehe „keine politische Möglichkeit" für Änderungen (ZDF, 17. August 1997, 19.12 Uhr), andererseits merkte er an, er sei „nach der Bundestagswahl für Gespräche über Verfassungsänderungen offen" („Neue Presse Hannover" vom 19. Juli 1997).
Aus Kreisen der Bundesregierung wird die Entwicklung der föderalen Struktur z. T. sehr kritisch bewertet. Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Finanzen stellte 1996 ausdrücklich fest, daß die „föderale Ordnung in Deutschland zu korrumpieren" drohe („DER SPIEGEL" , 30/1997, S. 24).
Bundesminister für Verkehr Matthias Wissmann sieht eine der „Fehlerquellen" der politischen Ordnung darin, daß die Rechtsprechung „in den letzten Jahren eine zu große Zahl von Feldern der Politik an die Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates gebunden (hat)" („Handelsblatt" vom 22. Juli 1997, S. 6).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Teilt die Bundesregierung die Kritik am Zustand der föderalen Ordnung, wie sie vom wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium für Finanzen und vom Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann, vorgetragen wird?
Sind die Äußerungen des Bundeskanzlers so zu verstehen, daß er eine Kluft zwischen der Notwendigkeit zur Änderung der föderalen Struktur und den Möglichkeiten dafür sieht?
Erwägt die Bundesregierung kurz- oder längerfristig eine Initiative zur Veränderung der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland?
Wenn ja, was wären Anliegen und Ziele einer derartigen Initiative?
Stimmt die Bundesregierung der Position zu, daß die Infragestellung des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat die Infragestellung des Prinzips der „grundsätzlichen Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung" nach Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes und damit einer der revisionsfesten Grundsätze unserer Verfassungsordnung beinhaltet?
Erwägt die Bundesregierung eine Initiative zur Änderung des § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes in dem Sinne, daß die Sammlung und Auswertung von Informationen über die Befürworter einer Grundgesetzänderung, die die „grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung" zur Disposition stellen, möglich wird?