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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Verantwortung für die aus der IKB-Krise resultierenden Schäden

<span>Fehleinschätzung der Möglichkeiten der KfW zur IKB-Krisenbewältigung, Schadenshöhe, Verantwortlichkeiten, Anteil privater Geschäftsbanken an Rettungsaktionen, versäumte Gegenmaßnahmen zum IKB-Engagement auf dem US-Hypothekenmarkt, Auswirkungen eines möglichen Konkurses, fachliche Kompetenzen und Verantwortung des KfW-Vorstandes, mögliche Schadensersatzansprüche und weitere Konsequenzen</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

07.04.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/834227. 02. 2008

Verantwortung für die aus der IKB-Krise resultierenden Schäden

der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Mittel für die Stützung der Deutschen Industriebank AG (IKB) sind im Februar 2008 erneut aufgestockt worden. Erstmals sollen auch Bundesmittel beziehungsweise Dividendenansprüche des Bundes für diesen Zweck in Anspruch genommen werden. Die noch Ende Januar 2008 von der Bundesregierung formulierte Aussage, dass die Bankengruppe (KfW) die IKB-Krise allein bewältigen könne, hat sich innerhalb von zwei Wochen als falsch erwiesen. Damit stellt sich erneut und verstärkt die Frage nach der politischen Verantwortung für die aus der IKB-Krise resultierenden Schäden für die Bundesrepublik Deutschland.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie erklärt die Bundesregierung ihre am 6. Februar 2008 als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP übermittelte Fehleinschätzung, dass es keine Anzeichen dafür gebe, dass die KfW die IKB-Krise nicht allein bewältigen kann (Bundestagsdrucksache 16/7977)?

2

Wer trägt die politische Verantwortung für diese Fehleinschätzung, die zu einer erheblichen Belastung des Bundeshaushalts beziehungsweise des Vermögenshaushalts des Bundes führen wird?

3

Auf welchen näherungsweisen Betrag schätzt die Bundesregierung den aus der IKB-Krise insgesamt resultierenden Schaden

a) für die KfW,

b) für andere Anteilseigner der IKB und

c) für den Bundeshaushalt beziehungsweise für den Vermögenshaushalt des Bundes?

4

Welche Personen tragen nach Auffassung der Bundesregierung die Verantwortung für die IKB-Krise, und mit welchen Mitteln will die Bundesregierung dazu beitragen, dass die verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen werden?

5

Wer trägt nach Auffassung der Bundesregierung die politische Verantwortung für die aus der IKB-Krise resultierenden Schäden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

6

Mit welcher Strategie, mit welchen Mitteln und welchem Ergebnis hat die Bundesregierung versucht, private Geschäftsbanken angemessen und im Interesse der Schonung der KfW und des Bundeshaushalts an der Stützung der IKB zu beteiligen?

7

Warum hat sich die Bundesregierung nicht massiv dafür eingesetzt, involvierte private Geschäftsbanken möglichst weitgehend an den IKB-Rettungsaktionen zu beteiligen?

8

Hält die Bundesregierung den Anteil privater Geschäftsbanken an den IKB-Rettungsaktionen für angemessen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung, den mit öffentlichen Mitteln bestrittenen Anteil an Aktivitäten der Stützung von Banken und anderen Finanzdienstleistern künftig zu verringern?

10

Weshalb hat die Bundesregierung im Zeitraum 2005 bis 2007 im Interesse des Werterhalts des KfW-Anteils an der IKB keine kritische Bewertung des IKB-Engagements auf dem US-Hypothekenmarkt vorgenommen, obwohl in allen IKB-Geschäftsberichten seit 2001/2002 auf das Conduit Rhineland Funding Capital Corporation hingewiesen und im Geschäftsbericht 2006/2007 – trotz der spätestens seit Ende 2006 unübersehbaren Anzeichen eines dramatischen Wertverfalls von US-Immobilien – sogar eine weitere erhebliche Ausweitung des Investmentvolumens als Ziel formuliert worden ist?

11

Trifft es zu, dass bis zum 27. Juli 2007 weder der Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen noch die Vertreter der KfW im Aufsichtsrat der IKB dahingehend interveniert haben, dass das Engagement der IKB auf dem US-Hypothekenmarkt nicht ausgebaut, sondern reduziert wird?

Falls ja, wie erklärt die Bundesregierung dieses Versäumnis?

12

Inwieweit hat die Bundesregierung im Zeitraum 2005 bis 2007 Bewertungen des US-Immobilienmarktes vorgenommen, und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt aus diesen Bewertungen gezogen?

13

Welche Optionen hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt und unter Beteiligung welcher Personen als Reaktion auf die IKB-Krise erwogen, und mit welchen Kostenschätzungen wurden diese Optionen gegeneinander abgewogen?

14

Mit welchen Mitteln, mit welchen Daten und mit welchen Methoden hat die Bundesregierung den Schaden ermittelt, der im Falle eines Konkurses der IKB entstanden wäre?

15

Wessen Einlagen bei der IKB und wessen Forderungen an die IKB wären im Falle eines IKB-Konkurses in welcher Höhe betroffen gewesen?

16

Für welche Einlagen bei der IKB beziehungsweise für welche Forderungen an die IKB hätte im Falle eines IKB-Konkurses der Einlagensicherungsfonds der Banken in welcher Höhe haften müssen?

17

In welcher maximalen Höhe haftet der Einlagensicherungsfonds der Banken in der Bundesrepublik Deutschland

a) insgesamt und

b) aufgegliedert in einzelne Bereiche?

18

Trifft es zu, dass die Bundesregierung unmittelbar nach Vorliegen des Anfang Juni 2007 publizierten Geschäftsberichtes 2006/2007 der IKB, in dem trotz des bereits kollabierenden US-Immobilienmarktes über eine geplante drastische Ausweitung des IKB-Geschäfts mit verbrieften US-Hypothekenkrediten berichtet wurde, den KfW-Vorstand nicht aufgefordert hat, sich für eine möglichst schnelle und möglichst umfassende Minderung der IKB-Risikopositionen einzusetzen?

Falls ja, wie erklärt die Bundesregierung dieses Versäumnis?

19

Welche Anstrengungen haben die Bundesregierung beziehungsweise ihre Vertreter in den Aufsichtsräten der KfW und der IKB vor dem 27. Juli 2007 unternommen, um die Lage der IKB realistisch beurteilen zu können?

20

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass weder das Bundesministerium der Finanzen (siehe Interview mit dem Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, in der Süddeutschen Zeitung vom 19. Dezember 2007) noch der KfW-Vorstand (siehe Interview mit Ingrid Matthäus-Maier im Handelsblatt vom 17. September 2007) bis zum 27. Juli 2007 von den Existenz gefährdenden Risikopositionen der IKB nichts wusste, obwohl das Engagement der IKB im US-Hypothekenmarkt in allen Geschäftsberichten seit 2001/2002 nachzulesen und zuletzt Anfang Juni 2007 im Geschäftsbericht 2006/2007 mit 12,7 Mrd. Euro allein für Rhineland Funding angegeben worden war?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die fachlichen Kompetenzen des KfW-Vorstandes, der – gemäß wiederholtem Bekunden von Ingrid Matthäus-Maier – zum ersten Mal nach Bekanntwerden der IKB-Krise von „Event of Default Triggers“ und anderen Techniken der Vertragsgestaltung bei verbrieften Kreditpaketen gehört haben will?

22

Inwieweit hält die Bundesregierung den KfW-Vorstand dafür mitverantwortlich, dass die IKB bei einer Bilanzsumme von rund 60 Mrd. Euro Positionen in extrem risikobehafteten Märkten in Höhe von mindestens 14 Mrd. Euro aufbauen konnte?

23

War der Bundesminister der Finanzen seit dem 15. März 2007 unmittelbar an den Gesprächen und Verhandlungen mit der KfW beteiligt, um den aus der IKB-Krise resultierenden Schaden für die KfW und für den Bundeshaushalt so gering wie möglich zu halten?

24

Welche Abfindungen, Pensionen oder sonstige Vergütungen haben die nach dem 27. Juli 2007 ausgeschiedenen IKB-Vorstandsmitglieder erhalten, und welche Abfindungen, Pensionen oder sonstige Vergütungen werden ihnen künftig zustehen?

25

Werden seitens der Bundesregierung oder der KfW nach der nunmehr dritten IKB-Stützungsmaßnahme Schadensersatzansprüche gegen die Organe und Prüfer der IKB geprüft?

Wenn nein, warum nicht?

26

Weshalb verzichtet die Bundesregierung bislang darauf, den KfW-Vorstand aufzufordern, eine Klage gegen die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft einzureichen, die der IKB noch wenige Wochen vor dem 27. Juli 2007 eine Bilanz testierte, in der alle wesentlichen Risikopositionen der IKB in eklatanter Weise falsch dargestellt wurden?

27

Inwieweit hält die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass der Bankensektor einzelner Länder wie etwa Spaniens kaum und der Bankensektor anderer Länder wie etwa der der Bundesrepublik Deutschland erheblich von der „US-Subprime-Krise“ betroffen ist, einen internationalen Vergleich der Bankaufsichten für notwendig?

28

Wird die Bundesregierung dem Beispiel Spaniens folgen und auf eine gesetzliche Regelung drängen, die von allen außerbilanziellen Vehikeln beziehungsweise Conduits und von allen sonstigen, außerhalb der Bilanz von Finanzdienstleistern geführten Gesellschaften, eine bankübliche Eigenkapitalunterlegung verlangt?

Berlin, den 22. Februar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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