Regierungsverhandlungen mit der Volksrepublik China
der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit 1981 leistet die Bundesrepublik Deutschland Entwicklungshilfe an die Volksrepublik China. Dabei ist die deutsche Hilfe an die VR China in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Im Jahr 2007 betrugen die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit aus dem Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 57,5 Mio. Euro. In diesem Jahr ist der Etat für die finanzielle Zusammenarbeit nochmals um 10 Mio. erhöht worden. Mit insgesamt 67,5 Mio. Euro steht die VR China damit an dritter Stelle der Empfänger deutscher Entwicklungszusammenarbeit aus dem Etat des BMZ.
Das Development Assistance Committee (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), welches die offiziellen Entwicklungshilfezahlungen der Länder berechnet, hat für die Jahre 2005 und 2006 die deutschen Hilfsleistungen an China, die auch sonstige, nicht über den Haushalt des BMZ finanzierte Entwicklungsleistungen enthalten, mit insgesamt 441 Mio. US-Dollar festgestellt. Damit ist China der größte Empfänger deutscher Hilfszahlungen gewesen. Im weltweiten Vergleich ist Deutschland damit der größte Zahler an öffentlicher Entwicklungshilfe an China, noch vor Frankreich und Großbritannien.
Die entwicklungspolitische Rolle der VR China hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. China ist inzwischen zu einer der wichtigsten Volkswirtschaften der Welt aufgestiegen. Mit Devisenreserven in Höhe von rund 1 Bio. (1 000 Mrd.) Euro steht China auf Platz drei der Wirtschaftsmächte und wird Deutschland noch in diesem Jahr als Exportweltmeister ablösen. Als ständiges Mitglied im Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen und Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) ist die Volksrepublik zu einem der einflussreichsten Akteure der Völkergemeinschaft geworden. China leistet inzwischen selbst Entwicklungshilfe, allein an Afrika in einer Größenordnung von 7,5 Mrd. Euro. Diese neue Gewichtung hat der Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlamentes in seinem am 27. Februar 2008 beschlossenen Bericht, der sich mit dem wachsenden Einfluss Chinas und seiner veränderten Rolle als Geber auf dem afrikanischen Kontinent befasst, beschrieben.
Im Mai 2008 stehen neue Regierungsverhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der VR China an. Dies gibt Anlass, sich auch aus deutscher Sicht mit der neuen Rolle Chinas zu befassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Inwiefern ist die VR China noch auf finanzielle Hilfen Deutschlands angewiesen, und beabsichtigt die Bundesregierung, für künftige Entwicklungsprojekte vom Partnerland angemessene Eigenbeiträge zu fordern?
I. Grundsätzliches
Auf welche Bereiche wird sich die Entwicklungszusammenarbeit mit der VR China ab 2008 erstrecken?
II. Regierungsverhandlungen 2008
Fällt der Bereich Transport, wie im Einzelplan 23 vorgesehen, aus dem Förderbereich heraus?
Wenn ja, um welche Bereiche, und in welchen Feldern wird sich die Entwicklungszusammenarbeit erweitern?
In welchem Maße werden die Erkenntnisse aus dem Bericht des Entwicklungsausschusses des Europäischen Parlaments bei den Regierungsverhandlungen mit der VR China Berücksichtigung finden, um eine kohärente Politik sicherzustellen?
Plant die Bundesregierung die Verhandlungen zu nutzen, um die unzureichende Umsetzung der „Good Governance“- Kriterien – Achtung der Menschenrechte, – Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungsprozessen, – Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit, – marktorientierte soziale Wirtschaftsordnung und – Entwicklungsorientierung staatlichen Handelns durch die VR China anzusprechen?
Wie viele und in welchem Umfang der im Mai 2008 auf der Regierungsverhandlung zu verhandelnden Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit (TZ) wurden von chinesischer Seite durch das Ministry of Commerce (MOFCOM) vorgeschlagen und wie viele entstanden aufgrund deutscher Initiative des BMZ bzw. der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH?
Sieht die Bundesregierung nach wie vor Beschränkungen bei der Partnerwahl im Rahmen der staatlichen TZ mit der VR China?
Führen das BMZ bzw. die mit der Durchführung staatlicher TZ-Maßnahmen betraute GTZ vor Abschluss der Regierungsvereinbarungen systematische Organisationsanalysen der vom MOFCOM vorgeschlagenen parteistaatlichen Kooperationspartner durch?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Wie stellt das BMZ sicher, dass chinesische Bürger und ihre Assoziationen in den Prozess der deutsch-chinesischen Entwicklungszusammenarbeit eingebunden werden?
Wie viele und in welchem Umfang der im Frühjahr 2008 zu verhandelnden Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit (FZ) wurden von chinesischer Seite durch das Ministry of Finance (MOF) vorgeschlagen und wie viele entstanden aufgrund deutscher Initiative des BMZ bzw. der KfW Bankengruppe?
Sieht die Bundesregierung nach wie vor Beschränkungen bei der Partnerwahl im Rahmen der staatlichen FZ mit der VR China?
Welche politischen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Kernkriterien des BMZ müssen erfüllt sein, damit FZ-Maßnahmen in der VR China bewilligt werden können?
Werden im Rahmen von FZ-Maßnahmen zum Aufbau bzw. der Verbesserung bestehender öffentlicher Infrastruktur in der VR China social impact assessments (SIA) durchgeführt?
Wenn ja, welche Erfahrungen wurden bei der Anwendung dieses Verfahrens in der VR China gesammelt?
Wenn nicht, warum nicht?
Seit wann und in welchem Umfang werden welche personellen, technischen und finanziellen Unterstützungen von deutschen staatlichen und nichtstaatlichen Durchführungsorganisationen geleistet, bei der die direkte Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen in der VR China im Zentrum steht?
III. Stärkung demokratischer Rechte durch Projektzusammenarbeit
Welche chinesischen Sozial- und Umweltverbände werden in Planungs- und Entscheidungsprozesse der deutsch-chinesischen Entwicklungszusammenarbeit eingebunden?
Handelt es sich dabei um halbstaatliche Verbände oder um weitgehend personell und finanziell unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen und worin besteht der Entwicklungsbeitrag der jeweiligen zivilgesellschaftlichen Kooperationspartner?
Wie ermöglichen deutsche staatliche und nichtstaatliche Durchführungsorganisationen einen partnerschaftlichen Dialog zwischen chinesischen parteistaatlichen Kooperationspartnern und chinesischen zivilgesellschaftlichen Organisationen?
Welche Rolle spielt die deutsche Botschaft Peking als Koordinations- und Vermittlungsinstanz der deutsch-chinesischen Entwicklungszusammenarbeit?
Worin besteht die Aufgabenteilung der Politischen Abteilung und der Wirtschaftsabteilung der deutschen Botschaft Peking in Hinblick auf die Förderung der chinesischen Zivilgesellschaft und wie wirken die verschiedenen Abteilungen der Botschaft zusammen?
Wie viele Mittel der deutschen Botschaft Peking für Klein- und Kleinstprojekte kommen chinesischen zivilgesellschaftlichen Organisationen zugute, und plant die Bundesregierung, diesen Etat angesichts des wachsenden Bedarfs in der VR China zu erhöhen?
Welcher prozentuale Anteil der für den deutsch-chinesischen Rechtsstaatdialog jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel des Bundesministeriums der Justiz seit 2001 kommt chinesischen zivilgesellschaftlichen Organisationen zugute?
IV. Deutsch-Chinesischer Rechtsstaatdialog
Besteht die Absicht der deutschen Bundesregierung, den jährlichen Förderbetrag des deutsch-chinesischen Rechtsstaatdialogs von bislang 160 000 Euro (2001, 2002, 2004, 2006, 2008 geplant) bzw. 210 000 (2003, 2005, 2007, 2009 geplant) in absehbarer Zeit zu erhöhen?
In welchem Verhältnis steht die bisherige Entwicklung der Entwicklungszusammenarbeit mit der VR China zu den geplanten Steigerungen des deutschen ODA (Official Development Assistance)-Beitrags bis 2015?
Seit wann und in welchem Umfang leisten deutsche staatliche und nichtstaatliche Durchführungsorganisationen bei der direkten und indirekten Förderung chinesischer Menschenrechtsverteidiger welche personelle, technische und finanzielle Unterstützung?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass zahlreiche Partnerschaftsabkommen zwischen deutschen staatlichen und nichtstaatlichen Durchführungsorganisationen und Organisationen auf chinesischer Seite noch aus den frühen achtziger Jahren stammen und eventuell nicht mehr den aktuellen entwicklungspolitischen Gegebenheiten entsprechen?
Welche Empfehlungen erteilt die Bundesregierung zum Schutz der Organisationsautonomie deutscher staatlicher und nichtstaatlicher Durchführungsorganisationen in der VR China?
Wie schätzt die deutsche Bundesregierung den rechtlichen Status deutscher staatlicher und nichtstaatlicher Durchführungsorganisationen in der VR China ein?
Hat sich der Rechtsstatus deutscher staatlicher und nichtstaatlicher Durchführungsorganisationen seit dem WTO-Beitritt der VR China verbessert?