Beratungshilfeschein zur Klärung rechtlicher Probleme im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Ulla Jelpke, Jan Korte, Kersten Naumann, Petra Pau, Elke Reinke, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach Aussagen von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wird die Ausgabe von Beratungshilfescheinen nach dem Beratungshilfegesetz im Amtsgericht Herford verweigert. Die Auskunft des Amtsgerichts an einen betroffenen Bürger, der beim Amtsgericht wegen rechtlichen Problemen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) einen solchen Schein verlangte, lautete: Er müsse erst bei einem Träger von Beschäftigungsmaßnahmen nach dem SGB II (Maßarbeit e. V. Herford) eine Beratung in Anspruch nehmen. Könnten die nicht helfen, müsse Maßarbeit e. V. eine Bestätigung ausstellen, die beim Amtsgericht vorgelegt werden soll, damit dann ein Beratungshilfeschein für eine Beratung beim Rechtsanwalt ausgestellt werden könne. Die Verantwortlichen bei Maßarbeit wiederum behaupteten, sie könnten solche Bestätigungen gar nicht ausstellen. Somit konnte der Bürger auch nicht von seinem Recht auf Beratungshilfe Gebrauch machen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen3
Sind der Bundesregierung ähnliche Fälle, wie beschrieben, bekannt?
Entspricht es nach Auffassung der Bundesregierung der Intention des Beratungshilfegesetzes, dass ein Bürger auf eine nicht anerkannte Beratungsstelle verwiesen wird, bevor er einen Beratungshilfeschein für einen Rechtsanwalt ausgestellt bekommt?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Einhaltung der Bestimmungen über einen Anspruch auf eine Rechtsberatung beim Rechtsanwalt in der Praxis sicherzustellen?