Fehlende Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG
der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit der Privatisierung der Bundespost haben die Unternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG beamtetes Personal abgebaut, teilweise durch Entlassung aus dem Dienst. Für letztgenannte Personen ist nach ihrem Ausscheiden, wenn sie dadurch ihre Pensionsansprüche verlieren, eine Nachversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung durchzuführen.
Nach Angaben der Bundesregierung weigert sich die Deutsche Telekom AG aber unter Hinweis auf Verjährung in mehreren Fällen, für ehemalige verbeamtete Mitarbeiter Nachversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung zu entrichten (Bundestagsdrucksache 16/8278). Die Deutsche Telekom AG äußert zu diesen Fällen, unversorgt aus dem Beamtenverhältnis ausgeschiedene Beschäftigte könnten vom Rentenversicherer verlangen, dass dieser die Zeiten ihrer Beschäftigung rentensteigernd einträgt – und zwar unabhängig davon, ob es diesem gelingt, die Beiträge vom Arbeitgeber einzufordern. Damit würde die Versichertengemeinschaft die fehlenden Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Telekom AG bezahlen. Die Deutschen Rentenversicherung lehnt diese Position ab. Der Rentenversicherer führt daher gegenwärtig vor dem Sozialgericht München einen Musterprozess gegen die Deutsche Telekom AG. Daneben sind weitere Klagen einzelner Personen anhängig.
Vor dem Hintergrund der wahrscheinlichen Veräußerung der Deutschen Postbank AG als indirektes Bundesvermögen durch die Deutsche Post AG müssen eventuelle haushaltswirksame Risiken einer fehlenden Nachversicherung analysiert werden.
Drucksache 16/8576 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Beamte sind gegenwärtig jeweils bei der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG beschäftigt (Auflistung nach Altersgruppen)?
Wie viele Beamte sind seit der Privatisierung der Bundespost und ihrer Umwandlung zur Deutschen Post AG und zur Deutschen Postbank AG vorzeitig ausgeschieden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die Deutsche Post AG und/oder die Deutsche Postbank AG für ehemalige verbeamtete Mitarbeiter trotz entgegenstehender Rechtspflicht Nachversicherungsbeiträge bei der Rentenversicherung nicht entrichtet haben oder dies verweigern?
Wenn ja, wie viele Personen sind von diesem geschilderten Problem betroffen?
Um welche Summen geht es bei dem Problemkreis nicht entrichteter Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Post AG und/oder der Deutschen Postbank AG jeweils für die Betroffenen und insgesamt, beziehungsweise für welche Spanne von Jahren werden die Nachversicherungsbeiträge verweigert?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Gerichtsverfahren, bei denen es um die Nachentrichtung verweigerter Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Post AG und/oder der Deutschen Postbank AG geht?
Wann sind die ersten Aufforderungen ehemaliger Beamter der Deutschen Bundespost bei der Deutschen Post AG und/oder der Deutschen Postbank AG eingegangen, Rentenversicherungsbeiträge noch nachzuentrichten?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, die Versichertengemeinschaft solle im Ergebnis die fehlenden Nachversicherungsbeiträge der Deutschen Post AG und/oder der Deutschen Postbank AG übernehmen, wenn diese sich weigert, ihre Beiträge zu bezahlen, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
Hat die Bundesregierung bei der Deutschen Post AG und/oder der Deutschen Postbank AG bisher Einfluss dahingehend ausgeübt, dass diese Rentenversicherungsbeiträge ehemaliger Beamter nachentrichtet werden?
Sieht die Bundesregierung eine Verpflichtung oder sogar Rechtspflicht als größter Einzelaktionär der Deutschen Post AG und über diese mittelbar an der Deutschen Postbank AG darauf zu drängen, dass die Altersversorgung ehemaliger Beamter nach den vertraglichen Regelungen eingehalten wird?
Wird die Bundesregierung, wenn die Deutsche Telekom AG die Nachversicherung weiter verweigert und die Deutsche Rentenversicherung in den anhängigen Rechtsstreits am Sozialgericht München unterliegt, die Nachversicherung bei der Rentenversicherung durch Steuermittel übernehmen, und soll dies dann auch analog für die die Deutsche Post AG und/oder die Deutsche Postbank AG erfolgen?