Gemeinnützigkeit bei Vereinen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden
der Abgeordneten Christian Ahrendt, Dr. Max Stadler, Dr. Volker Wissing, Gisela Piltz, Ernst Burgbacher, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 2. Februar 2008 berichtete das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ über Vereine, deren Verfassungsgemäßheit zweifelhaft erscheint bzw. die bereits vom Verfassungsschutz beobachtet werden und dennoch den Status der Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung haben.
Als Beispiel ist der Verein „Collegium Humanum“ genannt worden, dessen Vorsitzende, Ursula Haverbeck, bereits wegen Volksverhetzung vorbestraft ist.
Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
In Anbetracht des vorgenannten Artikels und des Umstands, dass es 535 000 Vereine in der Bundesrepublik Deutschland gibt und davon etwa die Hälfte als gemeinnützig anerkannt sind, stellt sich die Frage, welche praktischen Voraussetzungen für die Feststellung der Gemeinnützigkeit erfüllt sein müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele und welche Körperschaften, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder gegen die der Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit besteht, verfügen nach Wissen der Bundesregierung über den Status der Gemeinnützigkeit nach § 52 AO?
Wie viele dieser Körperschaften sind den rechtsextremistischen, linksextremistischen und fundamentalistisch religiösen bzw. weltanschaulichen Spektren zuzurechnen?
Wie und auf welche Weise können bzw. müssen Körperschaften den Nachweis erbringen, dass sie die Allgemeinheit im Sinne von § 52 Abs. 2 AO fördern?
Gibt es Unterschiede im Verwaltungsverfahren zur Feststellung der Gemeinnützigkeit bzw. bei den Nachweiserbringungspflichten in den einzelnen Bundesländern bzw. Finanzämtern?
Wenn ja, in welcher Weise unterscheiden sie sich, und gibt es Bestrebungen, die Vorgaben zu vereinheitlichen?
Wird das Fortbestehen der Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit regelmäßig kontrolliert, wenn ja, in welchen Zeitabständen, und aus welchem Anlass?
Gehen die zuständigen Behörden Hinweisen aus der Bevölkerung hinsichtlich von Zweifeln am Fortbestehen der Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen nach, und wie häufig gehen derartige Anzeigen bei den Behörden ein?
Werden die jeweiligen Finanzämter von Ländern bzw. wird die Bundesregierung informiert, wenn sie Erkenntnisse über die Verfassungsfeindlichkeit einer gemeinnützigen Organisation haben?
Wie viele Fälle hat es in den letzten fünf Jahren gegeben, in denen Körperschaften die Gemeinnützigkeit wieder entzogen wurde, weil ihre Verfassungsfeindlichkeit festgestellt wurde?
Aus welchen Gründen wurde die Gemeinnützigkeit in diesen Fällen entzogen, und wie hat die jeweilige Finanzbehörde davon erfahren?
Wie viele Fälle hat es in den letzten fünf Jahren gegeben, in denen Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt waren, nach Durchführung eines vereinsrechtlichen Verbotverfahrens wegen Verfassungsfeindlichkeit verboten worden sind?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung rechtlich möglich, dass eine Organisation, gegen die der Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit besteht oder die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, einen gemeinnützigen Zweck verfolgt?
Wenn ja, welche Konstellationen sind hier denkbar, und hat die Bundesregierung vor, dagegen vorzugehen (bitte darlegen mit welchen Maßnahmen)?
Wie viele gemeinnützige Körperschaften gibt es in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesländern auflisten)?