Monitoring von Genmais MON 810 verbessern
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Michael Leutert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Firma Monsanto darf nach zwischenzeitlichem Handelsverbot nach Vorlage eines Monitoringplans Saatgut des gentechnisch veränderten Mais MON 810 in Deutschland wieder zum Anbau anbieten. Eine entsprechende Freigabe erteilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 6. Dezember 2007. Das BVL hatte Monsanto am 9. Mai 2007 dazu verpflichtet, ab 2008 ein der aktuellen EU-Rechtslage entsprechendes Monitoring durchzuführen. Das Unternehmen kam nach Auffassung des BVL dieser Aufforderung nach.
Allerdings steht der von Monsanto vorgelegte Monitoringplan zu MON 810 in der Kritik. Er verwendet Daten bestehender Monitoringprogramme, die sich nach Auffassung der Datenerheber selbst, verschiedener Fachinstitutionen (z. B. das Bundesamt für Naturschutz) und statistischer Fachleute, nicht oder nicht ohne eine entsprechende Anpassung für ein Genmaismonitoring eignen. Dazu zählen Daten aus dem Deutschen Bienenmonitoring, dem Tagfaltermonitoring, dem Wildtiermonitoring und dem Brutvogelmonitoring.
Zur Ergänzung der von der Firma Monsanto im Monitoring gewonnenen Ergebnisse ist vorgesehen, eine den Anbau begleitende Untersuchung im Rahmen der Ressortforschung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zu initiieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des MON-810-Pollenmonitorings 2007 im Ruhlsdorfer Bruch, und welche Schlussfolgerungen sind aus ihrer Sicht notwendig für den Schutz von ökologisch sensiblen Gebieten vor Polleneintrag gentechnisch veränderter Maispflanzen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Anbau von MON 810 in Bezug auf die gerade beschlossene Biodiversitätsstrategie? Kann eine Gefährdung der Biodiversität durch den Anbau von MON 810 definitiv ausgeschlossen werden?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Toxizität von MON 810 für besonders gefährdete Schmetterlinge vor bzw. wie hoch ist diesbezüglich der NOEL (No Observed Effect Level)?
Wie hat die Bundesregierung bzw. das BVL die Eignung der Daten aus dem Deutschen Bienenmonitoring, dem Tagfaltermonitoring, dem Brutvogelmonitoring oder dem Wildtiermonitoring für das MON-810-Monitoring geprüft, und an welchen Parametern wurde das festgemacht?
In welcher Distanz zu Anbauflächen von MON 810 liegen die zur Aufnahme von Überwachungsuntersuchungen benötigten Transekte für Tagfalter, Brutvögel, Bienen und Wildtiere, und wie viele MON-810-Anbauflächen liegen in einem dieser Transekte oder grenzen direkt daran an?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Monitorings hinsichtlich ihrer Eignung als Frühwarnsysteme für mögliche negative Auswirkungen des MON-810-Anbaus?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Programme in Bezug auf Standardisierung und Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse?
Teilt die Bundesregierung die Aussagen von Expertinnen und Experten des Tagfaltermonitorings, dass Lepidopteren in einem fallspezifischen Monitoring beobachtet werden sollten (bitte begründen)?
Aus welchen konkreten fachlichen oder anderen Gründen hat das BVL darauf verzichtet, ein fallspezifisches Monitoring von Monsanto zu fordern?
Welche Untersuchungen finden zur Überwachung der Auswirkungen von MON 810 auf das Bodengefüge und das Bodenleben statt?
Welche Rücksprachen hat das BVL mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer vor Genehmigung des Monitoringplans gehalten, und welche Konsequenzen wurden aus der Bewertung der am meisten betroffenen Bundesländer gezogen?
Wie müssten aus Sicht der Bundesregierung die Überwachungsprogramme verändert werden, um eine höhere Effektivität beim Monitoring von MON 810 zu erreichen?
Was hat das BVL dazu bewogen, seine Risikobewertung im Bescheid vom 27. April 2007 hinsichtlich der Wirkungen des Bt-Toxins von MON 810 auf Nicht-Ziel-Organismen zu korrigieren und den Handel trotzdem wieder zuzulassen?
Welcher konkreten Fragestellung soll in der anbaubegleitenden Forschung aus Sicht des BMELV und aus Sicht des Bundesamtes für Naturschutz nachgegangen werden, und wird der Antragsteller Monsanto für die Finanzierung dieser Forschungsarbeiten ganz oder teilweise mit herangezogen? Wenn nein, warum nicht?
In welcher Beziehung steht der vom BVL genehmigte Monitoringplan zum Neuantrag auf Zulassung von MON 810 auf EU-Ebene?
Aus welchen sachlichen oder anderen Gründen gibt es bisher in Deutschland kein Biodiversitätsmonitoring gemäß § 12 des Bundesnaturschutzgesetzes wie z. B. im EU-Nachbarland England oder in der Schweiz?
Wie bewertet die Bundesregierung die Biodiversitätsmonitoringprogramme dieser beiden Länder, und welche Übertragungsmöglichkeiten sieht sie für Deutschland?
Aus welchen Gründen wird die Ökologische Flächenstichprobe (ÖFS), die sich in Nordrhein-Westfalen bewährt hat, nicht bundesweit durchgeführt, und würde die Bundesregierung eine solche befürworten? Wenn nein, warum nicht?
Welche Ursachen gibt es dafür, dass die bereits bestehenden Programme, die ÖFS mit einem Gentechnikmonitoring zu verknüpfen, nicht weitergeführt werden, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie können Kompetenzen auf diesem Gebiet in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Gentechnik gesichert werden?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass Monitoringberichte der EU-Kommission zu den gentechnisch veränderten Maissorten KN 603, MON 863 und 1507 bereits seit Dezember 2007 abgeschlossen sind, aber bisher noch nicht veröffentlicht wurden?