Anpassung des Regionalisierungsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes an die Verordnung (EG) 1370/2007 (Nachfrage zur Bundestagsdrucksache 16/8351)
der Abgeordneten Katrin Kunert, Dorothee Menzner, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Michael Leutert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welchen konkreten Zeitplan sieht die Bundesregierung vor, um das Regionalisierungsgesetz und das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) an die Verordnung (EG) 1370/2007 anzupassen?
Wann ist mit entsprechenden Referentenentwürfen zu rechnen?
Welche Verbände und Organisationen über die Bundesländer hinaus gedenkt die Bundesregierung als Sachverständige in die Debatte einzubeziehen? Inwieweit werden die kommunalen Spitzenverbände in die Diskussion einbezogen?
Wird die Bundesregierung die in Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 formulierte „Kann-Bestimmung“ in Bezug auf „gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen“ (Satz 1) und „Ausgleichsleistung“ (Satz 2) in verbindliches Recht (eine „Muss-Bestimmung“) umsetzen? Wenn nein, was hindert sie daran?
Wird die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass in Deutschland immer mehr Menschen in Armut leben, bei der gesetzlichen Anpassung der Verordnung (EG) 1370/2007 ein „Sozialticket“ als „Gegenstand einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung“ definieren (vergleiche Antwort zu den Fragen 7 bis 9 aus Bundestagsdrucksache 16/8351)? Wenn nein, warum nicht?
Sind von Armut betroffene Menschen bzw. Menschen, die nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB) und nach SGB XII Leistungen beziehen, zum Personenkreis mit eingeschränkter Mobilität zu zählen? Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung den § 39 Abs. 3 Satz 2 PBefG so an die Verordnung (EG) 1370/2007, Artikel 3 Abs. 2 anpassen, dass auch Beziehende von Leistungen nach dem SGB II und SBG XII in das Gesetz integriert werden?