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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

An- und Verkauf eines Grundstückes durch den AOK-Bundesverband

<span>(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Schriftl. Frage 44 in BT-Drs 16/7965) Nachträgliche Genehmigung des Grundstückerwerbs des AOK-Bundesverbands durch das BMG, Verluste aus An- und Verkauf der Grundstücke, Schadenshöhe, verantwortliche Personen, Schadensersatz, weitere Fälle von Grundstückskäufen von Sozialversicherungsträgern</span>

Fraktion

FDP

Datum

25.04.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/879209. 04. 2008

An- und Verkauf eines Grundstückes durch den AOK-Bundesverband

der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Daniel Bahr (Münster), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz- Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung des Dienstsitzes von Bonn nach Berlin hat der AOK-Bundesverband (AOK-BV) 1999 bei dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Kauf zweier Grundstücke beantragt. Damit sollte ein bereits fast vollständig im Besitz der AOK Berlin befindliches Areal vervollständigt werden. Aufgrund von Bedenken seitens des BMG bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit des Erwerbs wurde die Entscheidung über den Antrag zunächst ausgesetzt. Gleichwohl hat der AOK-BV die Grundstücke erworben. Im Oktober 2007 beantragte der AOK-BV die nachträgliche Genehmigung des Grundstückkaufs, um diese verkaufen zu können. Am 18. Dezember 2007 hat der Verband dann einen entsprechenden Kaufvertrag abgeschlossen. Die Verluste aus dem An- und Verkauf der Grundstücke belaufen sich nach Angaben der Bundesregierung auf ca. 1 Mio. Euro. Trotzdem hat das Bundesministerium für Gesundheit die nachträgliche Genehmigung der Grundstücksgeschäfte erteilt (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 16/7965 des Abgeordneten Dr. Volker Wissing).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche weiteren Schäden hat das Bundesministerium für Gesundheit mit der nachträglichen Genehmigung des Grundstückerwerbs vom AOK-Bundesverband ferngehalten?

2

Welche Personen waren für den gemäß der Antwort auf die Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 16/7965 „kritikwürdigen Erwerb“ der Grundstücke auf Seiten des AOK-BV verantwortlich, und welche Maßnahmen hat der AOK-BV bzw. das Bundesministerium für Gesundheit gegen die Verantwortlichen eingeleitet?

3

Wie hoch waren die Anschaffungskosten, der Buchwert sowie der erzielte Verkaufswert der Immobilien?

4

Wie hoch waren die Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem An- bzw. Verkauf der Immobilie?

5

Hat das Bundesministerium für Gesundheit in Anbetracht des entstandenen Schadens in Höhe von 1 Mio. Euro Schadensersatzforderungen gegenüber den Verantwortlichen veranlasst, und wenn nein, warum nicht?

6

Wie wirkt sich der entstandene Schaden für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler aus, und hält die Bundesregierung die hierdurch resultierende Mehrbelastung für vertretbar?

7

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Hinweise auf ein Fehlverhalten seitens der Personen, die auf Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit seit 1999 für die Genehmigung von An- und Verkäufen von Grundstücken durch den AOK-Bundesverband zuständig waren, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

8

Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Geschehnissen überprüft, ob auch andere Sozialversicherungsträger Grundstücke ohne Genehmigung an- bzw. verkauft haben, und wenn nein, warum nicht?

9

Wenn ja, zu welchem Ergebnis hat die Untersuchung geführt, und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Grundstücke durch Sozialversicherungsträger, welche unter die Aufsicht des Bundes fallen, ohne Genehmigung an- bzw. verkauft?

10

In wie vielen Fällen haben Sozialversicherungsträger, welche unter die Aufsicht des Bundes fallen, seit Beginn der 14. Legislaturperiode den Kauf bzw. Verkauf von Grundstücken beantragt, und um welche Werte hat es sich dabei jeweils gehandelt?

11

In wie vielen Fällen wurden für den An- und Verkauf von Grundstücken durch Sozialversicherungsträger, welche unter die Aufsicht des Bundes fallen, seit 1998 nachträgliche Genehmigungen beantragt und erteilt bzw. verweigert?

12

Hält die Bundesregierung in Anbetracht dessen, dass der Ankauf der Grundstücke durch den AOK-Bundesverband ohne Genehmigung erfolgen konnte, die bestehenden Kontrollen und Genehmigungspflichten für ausreichend, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

Berlin, den 9. April 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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