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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Mögliche kriminelle Verstrickungen von türkischen Amtsträgerinnen und Amtsträgern und deren Verbindungen in die Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 13012269)

Aktivitäten türkischer Staatsangehöriger, u.a. Diplomaten und Piloten, in den Bereichen illegaler Nuklearhandel und Drogenhandel, Hinweise des Landgerichtes Frankfurt in seiner Urteilsbegründung vom 21.1.1997 auf "enge Verbindungen von türkischen Heroinhändlern zur türkischen Regierung" (u.a. Außenministerin Tansu Ciller)

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.03.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/688429. 01.97

Mögliche kriminelle Verstrickungen von türkischen Amtsträgerinnen und Amtsträgern und deren Verbindungen in die Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Das ZDF-Nachrichtenmagazin „Kennzeichen D" berichtete in seiner Ausgabe vom 27. November 1996 von einem Treffen türkischer Staatsangehöriger im „Bremer Hotel" in Baden-Baden (am 26. Mai 1995), in dem u. a. auch über den Handel mit nuklearem Material verhandelt worden sein soll. „Kennzeichen D" veröffentlichte ein Foto dieses Treffens. Darauf sind der wegen Heroin- und Waffenhandel gesuchte Hüseyin Duman, der Herausgeber der türkischen Tageszeitungen „Hürriyet" und „Milliyet", Aydin Dogan sowie Özer Ciller, der Ehemann der ehemaligen türkischen Ministerpräsidentin und heutigen Außenministerin der Türkei, Tansu Ciller, zu erkennen.

Nach einer umfangreichen Dokumentation, die vom Kölner „Kurdistan Informations-Zentrum" (KIZ) vorgelegt worden ist (Öktay Yildiz: „Staat, Mafia, Regierung - Connection in der Türkei", Köln, November 1996), soll an diesen Verhandlungen in Baden-Baden auch der frühere Europakoordinator der gewaltbereiten rechtsextremen türkischen Milliyetci Hareket Partisi (MHP), E. A., teilgenommen haben (S. 1).

Der in Baden-Baden besprochene Handel mit nuklearem Osmium soll laut KIZ-Dossier über die deutsche Firma „L. GmbH" abgewickelt werden. Das ergäbe sich aus einem dem KIZ vorliegenden Vertrag, der zwischen dem o. g. Hüseyin Duman und M. S. geschlossen worden sein soll (S. 1).

Dieser M. S. lebt bzw. lebte als Geschäftsmann in Leipzig. Wegen des Verdachts des illegalen Nuklearhandels soll laut KIZ ein internationaler Haftbefehl gegen M. S. existieren. Diesbezüglich hätten sich bereits die Polizeibehörden Litauens via Interpol an das Bundeskriminalamt (BKA) gewandt.

Auch die US-amerikanische „Central Intelligence Agency" (CIA) soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) einen Bericht zugestellt haben, in dem M. S. als „eine der wichtigsten Figuren im Schmuggeln radioaktiven Mate rials" bezeichnet werden soll.

Am 6. Mai 1996 soll beim BND eine diesbezügliche Unterredung mit Angehörigen US-amerikanischer Nachrichtendienste sowie Österreichs und Schwedens stattgefunden haben. Der BND soll, dem KIZ zufolge, ebenfalls einen Bericht über M. S. erstellt haben (Dokumentation, S. 3).

Der in dem Bericht von „Kennzeichen D" interviewte Hüseyin Baybasin, der momentan als mutmaßlicher „Chef des größten türkischen Drogenrings" in. niederländischer Untersuchungshaft sitzt, sagte in dieser Sendung aus, daß der vor kurzem zurückgetretene türkische Innenminister Mehmet Agar (sowie dessen Bruder und Onkel) eng mit ihm, Hüseyin Baybasin, zusammengearbeitet haben soll. Der KIZ-Dokumentation zufolge soll Hüseyin Baybasin gegenüber einer irischen Zeitung ausgesagt haben, daß Drogen im Gepäck türkischer Diplomaten transportiert worden seien. Die Verwicklung türkischer diplomatischer Vertretungen in den Drogenhandel wird durch Aussagen dreier in Italien festgenommener Drogenkuriere (Kamil S., Lüftü A. und Mehmet Ali B.) bestätigt, die der KIZ-Dokumentation zufolge vor der Mailänder Staatsanwaltschaft angaben, Verbindungen zum türkischen Konsulat im italienischen Modena zu unterhalten (S. 9 f.).

Als Drogenkuriere werden in der KIZ-Dokumentation auch Piloten türkischer Flugunternehmen erwähnt. Genannt werden in diesem Zusammenhang die Fluggesellschaft O. Diese soll I. E., dem Schwager des MHP-Vorsitzenden, Alparslan Türkes, gehören. Darin soll auch das schweizerische Tochterunternehmen von O., T., verwickelt sein. An diesem Unternehmen wiederum soll der Sohn von Alparslan Türkes beteiligt sein. O. soll - nach Erkenntnissen schweizerischer Behörden - mit der türkischen Fluggesellschaft A. zusammenarbeiten, die - dem KIZ zufolge, „den größten Teil des Rauschgifts nach Europa transportiert".

Gleichzeitig sollen O. und A. über Dumping-Flugpreise schmutzige Gelder aus dem Drogenhandel „waschen".

In welchem Ausmaß der türkische Staat, Rechtsextremisten und Mafia miteinander verwoben sind, wurde am 3. November 1996 offenbar, als bei einem Unfall in Susurluk/Westtürkei der Vizechef der Istanbuler Polizei und Leiter der Polizeiakademie, Hüseyin Kocadag, dessen Freundin Gonca Uz und mutmaßliche Geheimdienstagentin sowie ein Mehmez Özbay ums Leben kamen (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung und Frankfu rter Rundschau vom 9. November 1996). Letzterer war im Besitz von Kokain, echten Identitätspapieren und einem vom türkischen Innenministerium ausgestellten Diplomatenpaß. Bei Mehmez Özbay handelte es sich in Wirklichkeit jedoch um den seit 18 Jahren von Interpol mit Haftbefehl gesuchten ehemaligen Vizechef der faschistischen Terrorgruppe „Graue Wölfe" Abdullah Catli. Abdullah Catli ermordete u. a. in den 70er Jahren sieben Mitglieder der türkischen Arbeiterpartei TIP und war an zahlreichen. Operationen gegen türkische, kurdische und armenische Oppositionelle im Ausland beteiligt. Wegen Heroinhandels war er in Frankreich und zuletzt in der Schweiz im Gefängnis, von wo er vermutlich mit Hilfe des türkischen Geheimdienstes MIT fliehen und offensichtlich seine schmutzigen Geschäfte unter dem Schutz des Staates fortsetzen konnte. Die Außenministerin Tansu Ciller sagte in einer Parlamentsrede über die bei dem Unfall Getöteten u. a.: „Diese Menschen, die für das Vaterland schießen und erschossen werden, sind ehrenvolle Menschen." (zitiert nach „analyse und kritik" vom 16. Januar 1997, S. 17).

Der einzige Überlebende des Autounfalls war Sedat Bucak, Abgeordneter der Regierungspartei DYP und Chef einer aus vermutlich 30 000 bewaffneten Dorfschützern bestehenden Privatarmee, die in der Türkei/Kurdistan gegen die PKK operiert. Sedat Bucak ist im Drogengeschäft tätig (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 9. November 1996).

Der türkische Innenminister Mehmet Agar, der als ehemaliger Polizeichef von Istanbul für Folter und zahlreiche gewalttätige Operationen gegen Oppositionelle verantwortlich war, mußte im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 3. November 1996 u. a. wegen angeblicher Mafiakontakte zurücktreten. Im übrigen war er am 2./3. November 1996 im selben Luxushotel abgestiegen, wie die durch den Autounfall ums Leben gekommene Besatzung des Mercedes (zitiert aus Politische Berichte Nr. 1/97, Kurdistan-Rundbrief 1/97, Rechter Rand vom Januar/Februar 1997, Frankfurter Rundschau vom 28. Dezember 1996, Süddeutsche Zeitung vom 9. November 1996).

Das Landgericht Frankfu rt hat am 21. Januar 1997 drei Heroinhändler italienischer, belgischer und türkischer Herkunft zu Haftstrafen zwischen fünf und neun Jahren wegen Drogenschmuggels verurteilt. Der Vorsitzende der 17. Strafkammer wies in der Urteilsbegründung vor allem auch auf „enge Verbindungen von türkischen Heroinhändlern zur türkischen Regierung" hin, wie sich im Laufe des Prozesses herausgestellt habe. Insbesondere verfügten die in Istanbul ansässigen Familien Senoglu und Baybasin über „exzellente Verbindungen zur türkischen Regierung" und über „persönlichen Kontakt der Ministerin dieser Regierung". In diesem Zusammenhang wurde laut Frankfu rter Rundschau vom 22. Januar 1997 der Name der Außenministerin Tansu Ciller genannt.

Wie dpa am 22. Januar 1997 meldete, sei „ein hoher Diplomat der Deutschen Botschaft" ins Außenministerium in Ankara zitiert worden. Außerdem sei der türkische Botschafter Volkan Vural im Auswärtigen Amt vorstellig geworden. (vgl. auch Frankfu rter Rundschau vom 22. Januar 1997)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, daß sich im Mai 1995 in Baden-Baden Hüseyin Duman, Aydin Dogan sowie Ozer Ciller getroffen haben?

Wenn ja, seit wann?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnisse, daß auf diesem Treffen über den Handel mit Nuklearmaterial verhandelt worden ist?

Wenn ja, seit wann?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, daß an diesem Treffen auch der frühere Europakoordinator der MHP, Enver Altayli, teilgenommen hat?

4

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung noch weitere Personen an diesen Verhandlungen teilgenommen oder wurden in anderer Form mit einbezogen?

Wenn ja, um welche Personen handelt es sich hierbei?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob bezüglich des in Baden-Baden besprochenen Nuklearhandels weitere Verhandlungen stattgefunden haben?

Wenn ja, wann, wo und welche Personen haben hieran teilgenommen (bitte aufschlüsseln)?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der in Baden-Baden besprochene Nuklearhandel tatsächlich stattgefunden hat?

Wenn ja, zwischen welchen Partnern wurde dieser in welcher Weise abgewickelt?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die in der Bundesrepublik Deutschland beheimatete Firma L. GmbH an diesem Handel mit radioaktivem Mate rial beteiligt werden sollte, und wenn ja, in welcher Form?

a) Verfügt die Bundesregierung über Informationen, nach denen gegen diese Firma in der Vergangenheit bereits einmal wegen illegaler Geschäftspraktiken strafrechtlich ermittelt worden ist, und wenn ja, wegen welcher Delikte?

b) Gab es deshalb Verurteilungen, und wenn ja, wann und wegen welcher Delikte?

8

Haben bundesdeutsche Strafverfolgungsbehörden wegen dieses möglichen illegalen Handels mit radioaktivem Material Ermittlungsverfahren eingeleitet?

Wenn ja, gegen welche Personen?

Wenn nein, warum nicht?

9

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus weitere Firmen in einen dera rtigen möglichen illegalen Handel involviert?

Wenn ja, um welche Firmen handelt es sich hierbei, und in welcher Weise sind diese in solche Geschäfte verwickelt?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland ein gesuchter Heroin- und Waffenhändler einen mutmaßlich illegalen Nuklearhandel ausgerechnet mit dem Ehemann der derzeitigen türkischen Außenministerin verhandelt?

In welcher Weise hat die Bundesregierung in dieser Angelegenheit gegenüber der türkischen Regierung reagie rt?

11

Ist es zutreffend, daß gegen den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden M. S. ein oder mehrere internationale Haftbefehle wegen welcher Delikte existieren?

a) Wenn ja, seit wann liegen diese Haftbefehle vor?

b) Aus welchen Gründen konnten diese Haftbefehle bislang nicht vollstreckt werden?

12

Ist es zutreffend, daß sich bezüglich M. S. die Polizeibehörden Litauens an das BKA gewandt haben?

Wenn ja, wann und in welcher Angelegenheit?

Inwiefern hat das BKA oder haben andere deutsche Polizeibehörden und Nachrichtendienste auf die Anfrage der litauischen Polizei reagiert?

13

Ist das BKA oder der BND bezüglich illegaler Aktivitäten des M. S. auch von anderen ausländischen Polizeibehörden konsultiert worden?

Wenn ja, wann und von welchen Landespolizeibehörden?

14

Ist es zutreffend, daß die CIA dem BND einen Bericht über M. S. (bzw. unter Nennung von M. S.) zugestellt hat?

Wenn ja, wann geschah dies, und welchen Inhalts ist dieser Bericht?

15

Ist es zutreffend, daß am 6. Mai 1996 (oder auch zu einem früheren und/oder späteren Zeitpunkt) beim BND eine Unterredung bezüglich womöglich illegaler Aktivitäten des M. S. stattgefunden hat, an der Angehörige US-amerikanischer Nachrichtendienste sowie Österreichs und Schwedens teilgenommen haben?

16

Ist es zutreffend, daß der BND einen eigenständigen Bericht über M. S. erstellt hat bzw. einen, in dem auch die mögliche Beteiligung von M. S. am illegalen Nuklearhandel erwähnt wird?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich möglicher Aktivitäten des zurückgetretenen türkischen Innenministers Mehmet Agar im Drogengeschäft im allgemeinen und/oder in dem die Bundesrepublik Deutschland betreffenden Rauschgifthandel?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung wegen der möglichen Verstrickung welcher Verwandten des kürzlich zurückgetretenen türkischen Innenministers in den internationalen Drogenhandel bzw. den die Bundesrepublik Deutschland betreffenden?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche Beteiligung der heutigen Außenministerin Tansu Ciller und ihres Ehemannes Özer Ciller an illegalen Drogen-, Waffen- oder Nuklearhandelsgeschäften?

20

Ist der Bundesregierung das in der Vorbemerkung angesprochene Urteil und die Begründung des Landgerichts Frankfu rt / M. vom 21. Januar 1997 gegen drei Heroinschmuggler bekannt?

21

Welchen Inhalts war die verbale Protestnote hinsichtlich der Urteilsbegründung des Landgerichts Frankfu rt , die dem Vertreter der Deutschen Botschaft vom türkischen Außenministerium übermittelt wurde?

22

Welchen Inhalt hatte das Gespräch zwischen dem türkischen Botschafter Volkan Vural und dem Auswärtigen Amt in dieser Angelegenheit?

23

Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Abgeordnete der DYP, Sedat Bucak, über eine Privatarmee bewaffneter Dorfschützer in Kurdistan verfügt, die gegen die kurdische Arbeiterpartei PKK, aber auch gegen die Zivilbevölkerung vorgeht?

a) Hatten Vertreter der Bundesregierung, des BKA, des Bundesgrenzschutzes (z. B. GSG 9) oder von Polizeibehörden je Kontakt zu dem DYP-Abgeordneten?

b) Wenn ja, wann, zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis fanden diese Treffen statt?

24

War bundesdeutschen Behörden bekannt, daß der bei dem Unfall getötete Abdullah Catli seit vielen Jahren mit internationalem Haftbefehl gesucht wurde?

25

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob Abdullah Catli (oder unter dem Namen „Mehmez Özbay") in den letzten zehn Jahren ggf. mit Diplomatenpaß in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist und sich in Deutschland aufgehalten hat?

a) Wenn ja, wann reiste er unter welchem Namen in die Bundesrepublik Deutschland ein?

b) Wurde Abdullah Catli/ „Mehmez Özbay" während seines Aufenthaltes observiert, und wenn ja, durch wen?

c) Wenn ja, warum wurde er nicht verhaftet?

26

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung aus den letzten zehn Jahren bekannt, in denen Drogen im Gepäck türkischer Diplomaten in die Bundesrepublik Deutschland geschmuggelt worden sind (auch wenn wegen diplomatischer Immunität des Transporteurs keine strafrechtlichen Verfahren eingeleitet worden sind; bitte aufschlüsseln)?

27

Welche Fälle sind der Bundesregierung aus den letzten zehn Jahren bekannt, in denen Drogenkuriere Kontakte in die diplomatischen Vertretungen der Türkischen Republik hatten (bitte aufschlüsseln)?

28

Welche diesbezüglichen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Bedeutung der Türkischen Botschaft in Bonn sowie der Türkischen Konsulate in Münster und Stuttgart?

29

Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Mitglieder von Flugbesatzungen türkischer Airlines in den letzten zehn Jahren in den Drogenschmuggel sowohl in die Bundesrepublik Deutschland als auch aus der Bundesrepublik Deutschland involviert gewesen sind (bitte aufschlüsseln)?

30

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten im illegalen Drogenhandel bzw. Geldwäsche seitens der türkischen Fluggesellschaft O., T. sowie A.?

b) Sind der Bundesregierung diesbezüglich Erkenntnisse schweizerischer oder anderer ausländischer Behörden bekanntgeworden, und wenn ja, seit wann und welche?

31

Welche polizeilichen und verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung bzw. haben zuständige Länderbehörden über die Beteiligung der MHP/„Graue Wölfe” bzw. relevanter Parteimitglieder am internationalen Drogen-, Waffen- und Nuklearhandel?

Bonn, den 23. Januar 1997

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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