Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi
der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesprogramm Kommunal-Kombi ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Kommunen, die zu den förderfähigen Regionen gehören, nehmen das Programm bisher nur zögerlich in Anspruch. Mit Stand vom 18. März 2008 sind bisher aus lediglich 45 von insgesamt 79 Förderregionen 373 Anträge für 660 Stellen beim Bundesverwaltungsamt eingegangen (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 16/8664).
Ursachen dafür könnten u. a. sein:
- die angespannte Finanzlage der Kommunen, die für die Beantragung von Maßnahmen überhaupt in Frage kommen;
- die Fördervoraussetzungen, nach denen eine Mindestbezugszeit von Arbeitslosengeld II (ALG II) von in der Regel 12 Monaten bestehen muss, die eine Reihe von Langzeitarbeitslosen von der Förderung von vornherein ausschließt, dabei im Regelfall solche, die noch nicht so lange dem Arbeitsmarkt entfremdet sind;
- die zum Teil niedrigen Zuschüsse der einzelnen Bundesländer bzw. Landkreise zur Kofinanzierung des Bundesprogramms;
- die Tatsache, dass den Trägern weder für Anleitung und Betreuung der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mittel zur Verfügung stehen noch Sachmittel zur Ausführung der Arbeiten.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen14
Welche seit dem 21. Januar 2008 neuen Informationen über die finanzielle Beteiligung der jeweiligen Bundesländer an der Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi liegen der Bundesregierung inzwischen vor?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe sich die förderfähigen Landkreise im Einzelnen an der Finanzierung beteiligen (bitte Höhe der jeweiligen Zuschüsse angeben, auch in Relation zu den jeweils gezahlten durchschnittlichen Kosten der Unterkunft/ALG-II-Bezieher/-Bezieherinnen im Landkreis)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi bisher nur 373 Anträge für nur 660 Stellen beim Bundesverwaltungsamt gestellt wurden und worin liegen hierfür die Gründe?
Was hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veranlasst, in die Fördervoraussetzungen eine Regelung zu Härtefällen aufzunehmen?
Ermöglicht die Anwendung der Härtefallregelung eine Vermittlung von Leistungsbeziehenden, die erst relativ kurze Zeit ALG II erhalten?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Gründe haben das BMAS dazu bewogen, durch die Verfahrensinformationen und Fördervoraussetzungen unterschiedliche Kategorien von Langzeitarbeitslosen zu schaffen?
Welche Gründe gibt es dafür, dass für Anleitung und Betreuung der über das Bundesprogramm Kommunal-Kombi eingestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Sachkostenzuschüsse gezahlt werden?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Bearbeitungsfristen von der Antragstellung bis zur Bewilligung der Mittel vor?
Welche Landkreise/kreisfreien Städte haben mit Antragstellung auf Zuwendung im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds beantragt (bitte Höhe des Zuschusses und Landkreis/kreisfreie Stadt angeben)?
In welcher Von-bis-Spanne wurden bisher Zuschüsse gemäß Nummer 4.2 der Richtlinie für das Bundesprogramm Kommunal-Kombi in den einzelnen förderfähigen Regionen (Kreise und kreisfreie Städte) gewährt?
Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, in den Leitfaden zur Antragstellung des Kommunal-Kombi unter Nummer 5.4 das Einholen dreier vergleichbarer Angebote zur Ermittlung der ortsüblichen Entlohnung aufzunehmen, dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es keinerlei Offenlegungspflicht für Vergütungshöhen gibt?
Wie sichert die Bundesregierung, dass die in der Richtlinie geforderte Tarifbindung tatsächlich eingehalten wird?
Woran orientiert die Bundesregierung die Festsetzung des Arbeitsentgeltes, wenn es für die beantragte Stelle weder eine tarifliche noch eine vergleichbare ortsübliche Entlohnung gibt?
In welchen Fällen hat die Nichteinhaltung der Nummer 5.4 zur Nichtanerkennung der Förderfähigkeit der beantragten Stellen geführt (bitte nach Ablehnungsgründen getrennt aufführen)?