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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Kriegsverbrechen der Gebirgstruppen, Gedenkfeier in Mittenwald und die Haltung der Bundesregierung

Einschätzung der Kriegführung der deutschen Gebirgseinheiten im 2. Weltkrieg, Verhältnis der Bundesregierung und der Bundeswehr zum Kameradenkreis der Wehrmachts-Gebirgstruppe, Unterstützung der Gedenkfeier in Mittenwald am 4. Mai 2008

Fraktion

DIE LINKE

Datum

05.05.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/882211. 04. 2008

Kriegsverbrechen der Gebirgstruppen, Gedenkfeier in Mittenwald und die Haltung der Bundesregierung

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Inge Höger, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Kameradentreffen von Gebirgstruppenangehörigen aus Wehrmacht und Bundeswehr im bayerischen Mittenwald steht seit Jahren in der Kritik. Dort sind regelmäßig Angehörige von Wehrmachtseinheiten vertreten, denen Kriegsverbrechen nachgewiesen sind, sowie Rechtsextremisten. Die nächste Gedenkfeier steht für den 4. Mai an.

Die Bundeswehr unterstützt dieses Treffen, obwohl der Kameradenkreis der Gebirgstruppe als Veranstalter ein höchst fragwürdiges Verhältnis zur Wehrmacht pflegt. Sein Ehrenvorsitzender war beispielsweise der in Nürnberg verurteilte Kriegsverbrecher General Hubert Lanz; von diesem Massenmörder hat sich der Kameradenkreis bis heute nicht distanziert. An die begangenen Kriegsverbrechen der Gebirgsjäger erinnert der Verein erst seit einigen Jahren, nachdem antifaschistische Proteste gegen das Treffen entfaltet wurden, mit der einen oder anderen Kranzniederlegung, ansonsten ignoriert er dieses Thema und bemüht sich darum, die „Ehre“ der Wehrmacht zu retten. Im vergangenen Jahr waren auch Wehrmachtsveteranen anwesend, die in Italien wegen Kriegsverbrechen in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden sind (Beleg vgl. http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0351_scheungraber.htm).

Die stark rechtslastige Haltung des Kameradenkreises zeigt sich auch darin, dass der Vereinspräsident im vergangenen Jahr bei seiner Ansprache ausdrücklich den (inzwischen pensionierten) österreichischen Militärangehörigen Brigadier Josef Paul Puntigam begrüßte. Josef Paul Puntigam selbst muss als Sympathisant der extremen Rechten betrachtet werden. So hat er das Vorwort zum Band „Geheime Krieger“ geschrieben, das vor zwei Jahren im rechtsextremen Pour-le-Mérite-Verlag erschienen ist. Josef Paul Puntigam rühmt „die ungebrochene Traditionslinie […], die von den legendären ‚Brandenburgern‘ der Wehrmacht über die Antiterrorspezialisten der GSG 9 bis zum jüngsten deutschen Kommando verband, dem KSK“. Die Autoren offenbarten „einzigartige Innenansichten ihrer jeweiligen Truppe“. Bei den Autoren handelt es sich um den wegen antisemitischer Äußerungen entlassenen Rechtsextremisten, den früheren Chef des Kommandos Spezialkräfte Reinhard Günzel, und den Wehrmachtsoffizier Wilhelm Walther, der bis heute stolz auf die von den ,Brandenburgern‘ begangenen Kriegsverbrechen ist (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 16/5380).

Anfang dieses Jahres veröffentlichte Hermann Frank Meyer im Berliner Ch. Links Verlag die erste umfassende Darstellung der 1. Gebirgs-Division im Zweiten Weltkrieg („Blutiges Edelweiß“). Meyer belegt darin Dutzende von Kriegsverbrechen, die von den Wehrmachts-Gebirgstruppen begangen worden sind, vor allem in Griechenland und Albanien – Verbrechen, die von den alten Kameraden größtenteils verschwiegen wurden. In einer von Jakob Knab verfassten Rezension heißt es: „Hermann Frank Meyer bringt die Lügengebäude, die die kriegsnostalgischen Gebirgsjäger (Kameraden unter’m Edelweiß) errichtet hatten, zum Einstürzen. Deren Kult um zeitlose soldatische Tugenden, um kriegerische Tüchtigkeit und siegreichen Kampf ist nun zu Ende. Das Edelweiß ist nicht mehr Symbol ‚besten deutschen Soldatentums in Frieden und im Krieg‘. Diese Blume der Berge ist beschmiert mit braunen Flecken und mit dem Blut bestialischer Kriegsverbrechen.“

Vor diesem Hintergrund erscheint die Behauptung der Bundesregierung vom Vorjahr, es sei „historisch falsch“, von einer verbrecherischen Geschichte der Gebirgstruppen zu sprechen (Bundestagsdrucksache 16/5506), endgültig unhaltbar und wie ein Versuch, am Mythos der angeblich „sauberen“ Wehrmacht festzuhalten, die einen „ritterlichen“ Krieg geführt haben soll, in dem es nur ausnahmsweise und in Einzelfällen zu Verbrechen gekommen sei.

Das österreichische Verteidigungsministerium hat im vergangenen Jahr ein Teilnahmeverbot für uniformierte Angehörige des Bundesheeres verfügt. Es wäre zu wünschen, dass auch die Bundeswehr einen solch entschlossenen Schritt geht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Sieht sich die Bundesregierung veranlasst, ihr Verhältnis zum Kameradenkreis der Gebirgstruppe und der Kameradenfeier in Mittenwald zu ändern, und wenn ja, inwiefern?

I. Einschätzung der Kriegführung der Wehrmachts-Gebirgstruppen

2

Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt, wonach der völkerrechtswidrige Kommissarbefehl auch von Einheiten der Gebirgstruppen umgesetzt wurde?

3

Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt, wonach der Angehörige der Gebirgstruppen Oberst K. W. in seiner Eigenschaft als Stadtkommandant von Lemberg keinerlei Anstalten unternommen hatte, um das Pogrom vom 30. Juni/1. Juli 1941, dem Tausende von Jüdinnen und Juden zum Opfer fielen, zu stoppen, sondern dass das Pogrom „mit offensichtlicher Billigung“ W.’s stattfand (Meyer)?

4

Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt, wonach der damalige Hauptmann der 1. Gebirgsdivision J. S. in einem Tagesbefehl vom 1. Juli 1941 in Lemberg die „Notwendigkeit dieses Kampfes gegen die jüdisch-bolschewistische Verbrecherbande“ betonte und forderte, „dass jeder deutsche Soldat, der Blut und Leben in diesem Entscheidungskampf zwischen Ordnung und Chaos lassen muss, tausendfach gerächt werden muss“?

5

Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt, wonach die 1. Gebirgsdivision im Winter 1943 weit über tausend „wehrfähige Zivilisten“ sowjetischer Staatsbürgerschaft zur Zwangsarbeit deportierte und bei Weigerung die Todesstrafe androhte?

6

Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt, wonach der Kommandeur der 1. Gebirgsdivision, W. R. z. S., im Rahmen des „Unternehmens Schwarz“ im Mai/Juni 1943 in Montenegro einen sogenannten Sühnebefehl erließ, demzufolge für jeden von Partisanen getöteten (verwundeten) Wehrmachtssoldaten 50 (25) Zivilisten umgebracht werden sollten?

7

Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt, wonach der Erste Generalstabsoffizier (und spätere Bundeswehroffizier) K. W. T. anlässlich des Vorgehens gegen eine größere Gruppe Partisanen am 10. Juni 1943 den Befehl erteilte: „Kein wehrfähiger Mann verlässt lebend den Kessel“?

8

Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt, wonach ein Gefreiter der 13. Kompanie des 98. Regiments am 13. Juni 1943 in seinem Tagebuch notierte: „Unbekannte Ortschaft, alle Häuser angezündet, alles was laufen konnte wurde erschossen, gesamtes Vieh mitgenommen, Feldwebel M erschoss kaltblütig mehrere verwundete Partisanen“ (Meyer, S. 124)?

9

Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt, wonach die Kampfgruppe Salminger bei der „Sicherung“ des Sarontoporo-Passes, obwohl sie keinerlei Feindberührung hatte, „sämtliche Ortschaften im durchstreifen Gebiet niedergebrannt“ hat (Meyer, S. 147) und in der Ortschaft Livadi am 3. Juli 1943 über 40 Männer ermordete, wobei sie laut dem Bericht eines Überlebenden „fortwährend und unterschiedslos jedes Haus“ anzündete, „gleichgültig ob es verschlossen war oder ob sich Frauen und Kinder darin befanden“?

10

Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt, wonach die 11., 12. und 13. Kompanie des 98. Regiments sowie Teile der Aufklärungs-Abteilung 54 am 6. Juli 1943 im albanischen Dorf Borovë ein Massaker anrichteten, nach Augenzeugenberichten „alle, die sie fangen konnten, töteten und alle Häuser in Brand steckten“ und 107 Menschen, darunter 64 Frauen, ermordeten?

11

Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt, wonach die gleichen Kompanien am 8. Juli 1943 auch die Ortschaft Barmash niederbrannten und acht Zivilistinnen und Zivilisten, die nicht rechtzeitig fliehen konnten, umbrachten?

12

Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt, wonach das II. Bataillon des 98. Regiments dem Tagebucheintrag eines Soldaten zufolge am 8. Juli das Dorf Leskovik „dem Erdboden durch unsere 15 cm Artillerie […] gleichgemacht und dann gestürmt“ und „alles was kreucht und fleucht […] erschossen“ hat, obwohl es auf deutscher Seite nicht einen einzigen Verwundeten gegeben hat (Meyer, S. 166)?

13

Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt, wonach die 6. Kompanie des II. Bataillons des 98. Regiments am 10. Juli 1943 in der griechischen Ortschaft Kalovrisi 73 Häuser anzündete und sechs Menschen umbrachte und am gleichen Tag nach Erkenntnissen griechischer Ermittler (Balanos-Delegation) im Nachbardorf Melisopetra „10 Jugendliche als Sühnemaßnahme“ ermordete?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach Erkenntnissen von H. F. Meyer von den acht Kompanien der Kampfgruppe Salminger im Juli 1943 „jedes Dorf an der Hauptversorgungsstraße der Division zwischen Korçë und Ioannina“ zerstört wurde und „die Einwohner, vor allem ‚wehrfähige Männer‘, die nicht rechtzeitig geflohen waren, […] in der Regel getötet“ wurden?

15

Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt, wonach die deutschen Verluste bei der „Säuberung“ des Weges nach Ioannina (Juli 1943) nur wenige Tote betrugen, dafür aber Hunderte von Albanerinnen und Albanern sowie Griechinnen und Griechen umkamen und mindestens 1000 Häuser zerstört wurden?

16

Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt, wonach die Kampfgruppe Remold am 23. Juli 1943 nach einem Gefecht mit Partisanen die Ortschaft Elefthero besetzte, jedes Haus mit Flammenwerfern in Brand steckte und dabei vier Menschen ermordete?

17

Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt, wonach Stabsangehörige des I. Bataillons und Angehörige der 1., 4. und 5. Kompanie am 22. Juli 1943 nahe der Ortschaft Plaisia sieben Personen, darunter zwei Frauen und zwei Priester, die den deutschen Truppen entgegengekommen waren, in Hütten eingesperrt und darin verbrannt haben?

18

Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt, wonach der Divisionskommandeur W. R. z. S. am 24. Juli 1943 befohlen hat: „Ortsfremde Bevölkerung wird wie Angehörige von Banditen behandelt“, was im Klartext hieß, diese zu ermorden?

19

Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt, wonach unter Führung von Oberleutnant W. R. die 12. Kompanie des III. Bataillons in der Nähe des Dorfes Kato Mousiotitsa rund 100 Menschen in Reihen aufgestellt und mit Maschinengewehren erschossen oder auf andere Weise umgebracht hat?

20

Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse von H. F. Meyer bekannt, wonach die im August 1943 im Rahmen des Unternehmens „Augustus“ eingesetzten Einheiten (im Wesentlichen das 98. und 99. Regiment) zwar keine Feindberührung hatten, aber dennoch rund 250 Zivilistinnen und Zivilisten umbrachten und mehr als 20 Ortschaften niederbrannten sowie 400 Geiseln in ein Konzentrationslager verschleppten?

21

Ist sich die Bundesregierung bewusst, dass die hier erwähnten Kriegsverbrechen längst keine vollständige Aufzählung darstellen, sondern noch etliche Massaker mit häufig noch weit mehr Toten (z. B. Kommeno, Kefallonia) hinzukommen?

22

Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung aus dem Vorjahr (Bundestagsdrucksache 16/5506) a) „Von einer verbrecherischen Geschichte der Gebirgstruppen zu sprechen ist historisch falsch“, b) und glaubt sie auch angesichts der nun vorliegenden, wesentlich erweiterten Kenntnisse über die Dutzenden von Kriegsverbrechen, diese seien lediglich „von einzelnen Angehörigen und einzelnen Truppenteilen“ begangen worden, und wenn ja, wie viele Massaker müsste eine Armee nach Auffassung der Bundesregierung durchführen, um von einer verbrecherischen Kriegführung sprechen zu können?

23

Hat die Bundesregierung jemals überprüft, wie viele der in den 1950er Jahren Dienst tuenden Offiziere der neu aufgestellten Gebirgstruppen an Kriegsverbrechen beteiligt waren, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

II. Zusammenarbeit der Bundeswehr mit dem Kameradenkreis der Gebirgstruppe

24

Beabsichtigt die Bundesregierung, ähnlich entschieden wie das österreichische Verteidigungsministerium einen Trennstrich zur Wehrmacht zu ziehen und die Aussage des österreichischen Verteidigungsministers, die Wehrmacht sei „nicht in die Traditionspflege des Österreichischen Bundesheeres einbezogen“ (Drucksachennummer 1221/AB XXIII. GP vom 4. September 2007 im österreichischen Nationalrat) analog zu übernehmen?

25

Will die Bundesregierung ähnlich wie der österreichische Verteidigungsminister ein Teilnahmeverbot für Soldaten in Uniform erlassen, oder sollen auch in diesem Jahr uniformierte Bundeswehrsoldaten neben Abordnungen der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger und verurteilten Kriegsverbrechern stehen?

26

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung der Fragesteller zu, die Bundeswehr dürfe nicht mit Vereinen zusammenarbeiten, die die Verbrechen der Wehrmacht leugnen, verharmlosen oder ignorieren, und es sei dabei nicht nur der Wortlaut einer Vereinssatzung oder einer einzelnen Pressemitteilung zu berücksichtigen, sondern auch das praktische Agieren der Vereinsmitglieder, insbesondere des Vereinsvorstandes?

27

Distanziert sich die Bundesregierung vom Kameradenkreis aufgrund der Tatsache, dass dieser im Vorjahr den Brigadier Josef Paul Puntigam begrüßte, der wie erwähnt von einer durchgehenden Traditionslinie von Wehrmachtsverbrechern bis zum KSK nicht nur ausgeht, sondern diese gutheißt, und wenn ja, welche Auswirkungen hat diese Distanzierung?

28

Warum hat sich der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Verteidigung, Christian Schmidt, in seiner nach der Begrüßungsrede des Kameradenpräsidenten vorgebrachten Ansprache im Vorjahr nicht von der Begrüßung Puntigams distanziert?

29

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Zweite Vorsitzende des Kameradenkreises Gerhard Klamert a) anlässlich der Wehrmachsaustellung 1997 in der „Gebirgstruppe“ schrieb: „Wie krank müssen Hirne sein, die sich so etwas ausdenken, wie pervers die Absichten dahinter“, b) im Jahr 2001 eine Rezension über das Buch „Kommeno“ von H. F. Meyer schrieb, in der er sich ereiferte, H. F. Meyer sei „realitätsfern und rauschlüstern“, werfe „alle Unseligkeiten vergangener Tage immer neu“ auf, und wenn ja, wieso arbeitet die Bundeswehr mit einem Verein zusammen, der geschichtswissenschaftliche Erkenntnisse über die Wehrmacht derart vehement ablehnt?

30

Wie vereinbart sich das bisherige intensive und gute Verhältnis zwischen Bundeswehr und Kameradenkreis im Lichte der genannten Vorfälle mit dem stets beteuerte Anspruch der Bundesregierung, einige Distanz zur Wehrmacht zu halten?

31

Wie vereinbart sich der Anspruch der Bundeswehr, Teil der demokratischen Gesellschaft sein zu wollen, mit der Zusammenarbeit mit einem Verein, der ausgerechnet den wegen tausendfacher Morde in Nürnberg zu 12 Jahren Haft verurteilten Kriegsverbrecher Hubert Lanz zu seinem Ehrenpräsidenten gemacht hatte und sich bis heute nicht von diesem distanziert hat?

32

Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen derzeit zwischen dem Kameradenkreis und der Bundeswehr?

a) Wie oft hat die Bundeswehr im vergangenen Jahr der Zeitschrift des Kameradenkreises Artikel und/oder Bildmaterial überlassen?

b) Welche Veranstaltungen hat der Kameradenkreis in diesem Jahr bislang innerhalb militärischer Liegenschaften durchgeführt, und welche weiteren sind derzeit in Planung bzw. bereits genehmigt (bitte ausführlich erläutern mit Datum und Art der Veranstaltung sowie jeweiliger Liegenschaft)?

c) Entstehen der Bundeswehr hierdurch Kosten, und wenn ja, in welcher Höhe, für welche Zwecke, und wer trägt diese?

33

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Bundeswehr, den Kameradenkreis an der Nutzung der Zugangswege zum (privaten, aber nur über Bundeswehrgelände erreichbaren) Veranstaltungsgelände zu hindern, um eine Fortführung des Gedenkens zu verhindern?

34

Welche Regelungen bestehen hinsichtlich des Archivs, das der Kameradenkreis in der Bayernkaserne in München unterhält?

a) Welchen Bestand beinhaltet dieses Archiv?

b) Warum wird angestrebt, „dass alles Archivgut in das Eigentum des Kameradenkreises übergeht“, anstatt die Archivalien dem Bundesarchiv/ Militärarchiv in Freiburg zu überlassen (Gebirgstruppe 5/Oktober 1996)?

c) Wie viel Quadratmeter umfasst die dem Kameradenkreis überlassene Fläche in der Bayernkaserne?

d) Bezahlt der Kameradenkreis hierfür Miete und Betriebskosten, und wenn ja, in welcher Höhe?

e) Entspricht die ggf. bezahlte Miete dem ortsüblichen Preis in München, oder liegt sie wesentlich darunter?

f) Wer genau führt das Archiv, und welche Regelungen bestehen hinsichtlich des Zugangs der interessierten Öffentlichkeit zum Archiv?

g) Welche Öffnungszeiten hat das Archiv?

h) Welche Möglichkeiten hat und nutzt die Bundeswehr, die Führung des Archivs zu kontrollieren, und welche Erfahrungen hat sie dabei gemacht?

35

Wird die Bundeswehr angesichts der erweiterten Kenntnisse über die Kriegsverbrechen der Gebirgstruppen auch in diesem Jahr die Gedenkfeier des Kameradenkreises unterstützen?

III. Diesjährige Feier am 4. Mai

36

Welche Gespräche haben bislang zwischen Bundeswehr, Kameradenkreis, Polizei und ggf. weiteren Stellen (welchen?) über die Durchführung der Veranstaltung in diesem Jahr stattgefunden, und welche Angaben zum Gesprächsinhalt kann die Bundesregierung machen (bitte ggf. Protokoll beifügen)?

37

Welche konkreten Unterstützungsleistungen sind geplant?

a) Wie viele Soldaten sollen insgesamt zum Einsatz kommen?

b) Mit welchen konkreten Aufgaben sollen diese betraut werden?

c) Wird wieder ein Shuttle-Service für Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung angeboten?

d) Werden Musikgruppen der Bundeswehr auftreten, und wenn ja, welche?

e) Welche materiellen Unterstützungsleistungen werden erbracht?

f) Welche weiteren Vergünstigungen werden dem Kameradenkreis gewährt?

g) Welche Kosten entstehen (bitte jeweils aufgliedern), und wer kommt für diese auf?

h) Werden im Vorfeld Unterstützungsleistungen für die Organisation und Vorbereitung (inklusive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) gewährt, und wenn ja, welche?

i) Warum sind die Unterstützungsleistungen nicht in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Stattgefundene und geplante Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland (Stand erstes Quartal 2008)“ (Bundestagsdrucksache 16/8615) aufgeführt?

38

Treffen Aussagen von Bundeswehrsoldaten zu, dass sie für ihre Teilnahme an der Feier Dienstausgleich bekommen, und wenn ja, wie wird dieses Angebot innerhalb der Truppe kommuniziert?

39

Wird ein Angehöriger der Bundeswehr und/oder der Bundesregierung auch in diesem Jahr wieder eine Ansprache halten, und wenn ja, wer?

40

Ist auch diese Kleine Anfrage wie in den Vorjahren von einem Mitglied des Kameradenkreises der Gebirgstruppe beantwortet worden, und geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, es gebe da keinen Interessenkonflikt?

Berlin, den 9. April 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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