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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Unterstützung beim Aufbau von Arbeitgeberzusammenschlüssen

<span>Auffassung der Brandenburgischen Landesregierung zur Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen zum Schutz von AGZ, Förderung als sinnvolle Maßnahme für KMU und Beispiel für andere Bundesländer, Behandlung wie Zeitarbeitsfirmen</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

24.04.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/882611. 04. 2008

Unterstützung beim Aufbau von Arbeitgeberzusammenschlüssen

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Kunert, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Strukturschwache ländliche Räume der Bundesrepublik Deutschland werden immer mehr zu sozialen Brennpunkten. Zu den Gründen gehören die sich verfestigende Langzeitarbeitslosigkeit und die massive Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse. Diese Entwicklung trägt dazu bei, dass gerade in den ländlichen Räumen Arbeit zunehmend nur noch saisonal oder zeitweise zur Verfügung steht. Das Fehlen eines gesetzlichen Mindestlohnes verstärkt diese Effekte. Oft lässt sich kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründen. Eine Möglichkeit, trotz Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen die soziale Sicherung der Beschäftigten zu ermöglichen, ist die Gründung von Arbeitgeberzusammenschlüssen (AGZ). Das zeigen langjährige Erfahrungen aus Frankreich.

AGZ sind Zusammenschlüsse von allem kleinen oder mittelständischen Unternehmen (KMU) einer Region, die sich Personal teilen. Dieses könnte ein Betrieb alleine nicht auslasten. Durch die Kombination der verschiedenen betrieblichen Personalbedarfe entstehen Arbeitsplätze für die Beschäftigten, obwohl die einzelnen Betriebe die Beschäftigten nur zeitweise oder saisonal einsetzen können. Durch AGZ werden vor allem regionale KMU unterstützt. Im Unterschied zur Leiharbeit werden die Beschäftigungsverhältnisse mit dem AGZ geschlossen. Es besteht ein gemeinsames Personalmanagement der beteiligten Betriebe. Dadurch entsteht eine enge Bindung zwischen den Beschäftigten und den Mitgliedsbetrieben des AGZ. Der Vorteil für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine ganzjährige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Kompetente und qualifizierte Arbeitskräfte – gerade auch junge Fachkräfte – können durch AGZ in den ländlichen Regionen gehalten werden.

In Frankreich konnten bereits sehr positive Erfahrungen mit AGZ gesammelt werden. Im Jahr 2004 gab es allein im landwirtschaftlichen Bereich 4 100 AGZ mit ca. 40 000 Beschäftigten. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es aktuell drei AGZ und ca. zehn im Aufbau befindliche AGZ.

Die französischen AGZ erhalten nur in der Aufbauphase staatliche Zuschüsse und haben selbstverständlich das Ziel, rentabel zu arbeiten. Zur Einführung von AGZ sind jedoch staatliche oder regionale Unterstützungsprogramme empfehlenswert. Das Bundesland Brandenburg hat im Februar 2008 eine Förderrichtlinie erlassen, welche den Aufbau von AGZ zum Ziel hat.

Drucksache 16/8826 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Brandenburger Landesregierung (Landtagsdrucksache 4/4132, Antwort zu Frage 4) bundesgesetzliche Regelungen seien zum Schutz von AGZ nötig?

Wenn ja, welche bundesgesetzlichen Regelungen werden für erforderlich gehalten werden, und wann sind diese zu erwarten?

Wenn nein, warum nicht?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des brandenburgischen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF), dass zum zwischenbetrieblichen Personaleinsatz und zur Erzeugung von Synergien zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Förderung von Arbeitgeberzusammenschlüssen eine sinnvolle Maßnahme ist (bitte begründen)?

3

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, die vom MASGF am 5. Februar 2008 erlassene Kooperationsrichtlinie sei beispielhaft für die anderen Bundesländer (bitte begründen)?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Erklärung des Europäischen Ressourcenzentrums der Arbeitgeberzusammenschlüsse vom 22. Februar 2008?

Teilt die Bundesregierung die hier dargelegten Auffassungen zu AGZ (bitte begründen)?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Berufsgenossenschaften, AGZ seien wie Zeitarbeitsfirmen zu behandeln und müssten demzufolge entsprechend hohe Abgaben entrichten (bitte begründen)?

Berlin, den 10. April 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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