BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Euromediterrane Partnerschaft und Rückführung von Flüchtlingen bzw. Migrantinnen und Migranten (G-SIG: 13013109)

Assoziierungsabkommen mit arabischen Anrainerstaaten des Mittelmeeres, Verpflichtungen zur Rückübernahme von Flüchtlingen, Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen sowie über Abkommen über polizeiliche, grenzpolizeiliche, ausländerrechtliche bzw. asylverfahrensrechtliche Unterstützung, insbesondere mit Algerien, dem Libanon, Jordanien und Syrien

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.04.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1006004. 03. 98

Euromediterrane Partnerschaft und Rückführung von Flüchtlingen bzw. Migrantinnen und Migranten

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Steffen Tippach und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Im Rahmen des sog. euromediterranen Dialogs verhandelt die EU mit Anrainerstaaten des Mittelmeers über Assoziierungsabkommen. Hierzu führte die EU bislang zwei Konferenzen durch. Eine fand 1995 in Barcelona und eine weitere im April 1997 in Malta statt.

Mit Israel, Marokko und Tunesien wurden inzwischen Assoziierungsabkommen unterzeichnet. Nach einem Zwischenbericht der EU-Kommission ist in bezug auf Ägypten und Libanon ein baldinger Abschluß in Sicht. Ähnliches hofft die Kommission im Hinblick auf die laufenden Gespräche mit Syrien. Mit der PLO wurde ein Interimsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zugunsten der palästinensischen Behörde vereinbart (KOM [97] 68 endg.). Mit Jordanien wurde in Malta ein Vorvertrag für ein Assoziierungsabkommen unterzeichnet (Reuters, 15. April 1997).

Die EU-Staaten versuchen, den Abschluß derartiger Assoziierungsabkommen und die verstärkte Vergabe finanzieller Mittel aus dem MEDA-Programm der EU an die Verpflichtung zur Rückführung und zum Abschluß bilateraler Rücknahmevereinbarungen zu koppeln. Darin sollen sich die Mittelmeer-Anrainerstaaten zur Rückübernahme (bzw. Durchbeförderung) von eigenen Staatsangehörigen, Staatenlosen, Drittstaatsangehörigen sowie von Personen verpflichten, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden konnte, die aber über das Territorium dieser Mittelmeerländer auf nicht legalem Wege in die EU gelangt sind.

Vor allem die arabischen Staaten haben sich bislang geweigert, derartige Rücknahmeverpflichtungen pauschal zu akzeptieren. Dies hatte zur Folge, daß im Schlußdokument der Konferenz von Barcelona nur eine unverbindliche Formulierung zu einer „engeren Kooperation" Aufnahme fand, die von einem „Verantwortungsbewußtsein" zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger getragen sein soll (vgl. FR, 28. November 1995).

Im Assoziationsvertrag mit Tunesien und Israel finden sich allge meinen gehaltene Verpflichtungen zur Rückübernahme; diesbezügliche Abkommen wurden inzwischen mit Marokko und Algerien abgeschlossen. Eine entsprechende Übereinkunft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Libanon steht vor dem Abschluß.

Die Verpflichtung von Herkunfts- und sog. Transitländern zur Rückübernahme von Flüchtlingen, deren Asylanträge abgelehnt worden sind, bzw. von Migrantinnen und Migranten, die keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, stellt einen wesentlichen Baustein einer restriktiven Asylpolitik dar, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland bzw. der EU betrieben wird (vgl. z. B. die Empfehlungen Nummer 24 bis 37 der Prager Ministerkonferenz über die Bekämpfung der illegalen Migration vom 14./15. Oktober 1997). Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen kritisieren derartige Rücknahmevereinbarungen.

  • Nach Ansicht von PRO-ASYL würde so versucht, international verbindlichen Flüchtlingsschutz durch bilaterale Verträge zu umgehen. Solche Rücknahmeabkommen öffneten der Verletzung von Menschenrechten Tür und Tor, denn zum einen bleibe vielen Flüchtlingen und Asylsuchenden aufgrund der europäischen Abschottungspolitik der Zugang zu sicheren Fluchtländern oder zu einem ordnungsgemäßen Asylverfahren verwehrt. Zum anderen führe die restriktive Handhabung des Asylrechts dazu, daß viele Flüchtlinge und Asylsuchende nicht als Flüchtlinge, sondern in weniger geschützte Kategorien eingestuft und so vom internationalen Flüchtlingsschutz ausgenommen werden (ND, 19. August 1997).
  • Auch das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) stellt fest, daß Industrie- und Entwicklungsländer inzwischen bestrebt seien, Flüchtlinge von ihren Territorien fernzuhalten. Das UNHCR selbst sieht sich einem „wachsendem Druck ausgesetzt, Rückführungen zu unterstützen, die weder vollkommen freiwillig noch vollkommen sicher seien" (epd, 8. Dezember 1997).
  • Amnesty International schließlich hat am 15. April 1997 in einer öffentlichen Erklärung zur euromediterranen Konferenz in Malta die Praxis der Flüchtlingsrückführung als Verstoß gegen die Menschenrechte kritisiert und den beteiligten Regierungen vorgeworfen, daß der in der Erklärung von Barcelona enthaltene Aufruf an die beteiligten Staaten, bilaterale Rücknahmeabkommen abzuschließen, keinerlei Regelung über den Schutz von Asylbewerbern und Flüchtlingen enthalte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Allgemein

1. Mit welchen Ländern führen die EU-Staaten im Rahmen des euromediterranen Dialogs Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen?

a) Mit welchen dieser Länder wurden inzwischen derartige Assoziierungsabkommen unterzeichnet?

b) Welche dieser Assoziierungsabkommen enthalten Verpflichtungen zur Rückübernahme?

Wie lautet der darin enthaltene Passus zur Rückübernahme (bzw. Durchbeförderung) von eigenen Staatsangehörigen, Staatenlosen, Drittstaatsangehörigen sowie von Personen ohne legalen Aufenthaltstitel, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden konnte?

c) Wie lautet der Passus zur Rückübernahme (bzw. Durchbeförderung) von eigenen Staatsangehörigen, Staatenlosen, Drittstaatsangehörigen sowie von Personen ohne legalen Aufenthaltstitel, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden konnte, in dem Vertragsentwurf, der den Assoziations-Verhandlungen der EU mit den Mittelmeer-Anrainerstaaten zugrunde liegt (bitte vollständig angeben)?

d) Wie sind etwaige Abweichungen zwischen Vertragsentwurf und den abgeschlossenen Assoziationsverträgen mit Israel und Tunesien zustande gekommen?

2. Mit welchem Formulierungsvorschlag bez. der Rückübernahme (bzw. Durchbeförderung) von eigenen Staatsangehörigen, Staatenlosen, Drittstaatsangehörigen sowie von Personen ohne legalen Aufenthaltstitel, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden konnte,

• sind die EU-Mitgliedstaaten bzw.

• ist die Bundesregierung

in die Verhandlungen der zweiten euromediterranen Konferenz in Malta gegangen?

a) Wie lautet die diesbezügliche Formulierung im Schlußdokument der Malta-Konferenz?

b) Wie sind etwaige Spiegelstriche/Auslassungen im flüchtlings- und migrationspolitischen Teil des Schlußdokuments zu erklären?

3. Welche Positionen vertreten die am euromediterranen Dialog beteiligten Mitgliedstaaten der Arabischen Liga hinsichtlich der Rückübernahme und Durchbeförderung? Welche Haltung nimmt die Bundesregierung in der Auseinandersetzung mit den arabischen Staaten ein?

4. Mit welchen Ländern führen die EU-Staaten im Rahmen des euromediterranen Dialogs Verhandlungen über ein einheitliches bzw. bilaterales Rücknahmeabkommen?

a) Mit welchen dieser Länder wurden inzwischen (durch die EU bzw. einzelne Mitgliedstaaten) derartige Rücknahmeabkommen unterzeichnet (bitte aufschlüsseln)?

b) Wie lautet der darin enthaltene Passus zur Rückübernahme (bzw. Durchbeförderung) von eigenen Staatsangehörigen, Staatenlosen, Drittstaatsangehörigen sowie von Personen ohne legalen Aufenthaltstitel, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden konnte?

5. Gibt es einen zwischen den EU-Mitgliedstaaten vereinheitlichten Entwurf eines Rücknahmeabkommens im Hinblick auf die am euromediterranen Dialog beteiligten Länder, und wenn ja, wie lautet dieser Passus hinsichtlich der Rückübernahme (bzw. Durchbeförderung) von eigenen Staatsangehörigen, Staatenlosen, Drittstaatsangehörigen sowie von Personen ohne legalen Aufenthaltstitel, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden konnte?

a) In welchem bereits geschlossenen Assoziierungs- bzw. Rücknahmeabkommen ist dieser Passus vollständig enthalten?

b) Inwiefern weichen die Formulierungen in den bereits abgeschlossenen Abkommen mit Israel und Tunesien hiervon ab? Wie kam es zu diesen Abweichungen?

6. Welche der Länder, mit denen Rücknahmeabkommen vereinbart worden sind bzw. mit denen derzeit derartige Verträge ausgehandelt werden, haben die VN-Charta zur Achtung der Menschenrechte unterzeichnet, und welche nicht?

a) Welche dieser Länder haben die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ratifiziert?

b) Welche dieser Länder haben auch die Protokolle zur GFK ratifiziert?

c) Welche dieser Länder haben Vorbehalte welchen Inhalts zur Gültigkeit der GFK notifiziert?

7. Inwiefern wurden bzw. werden im Rahmen des euromediterranen Dialogs bzw. der damit im Zusammenhang stehenden Rücknahmeabkommen mit welchen Ländern Abkommen über polizeiliche, grenzpolizeiliche, ausländerrechtliche bzw. asylverfahrensrechtliche Unterstützung verhandelt?

a) Inwiefern wird im Zuge dessen mit welchen Ländern über die Entsendung polizeilicher bzw. grenzpolizeilicher Beraterinnen und Berater bzw. Ausbilderinnen und Ausbilder verhandelt?

b) Inwiefern wird im Zuge dessen mit welchen Staaten über den Verkauf bzw. die Überlassung technischen Geräts zur Grenzüberwachung verhandelt?

8. Mit welchen Staaten, mit denen Rücknahmeabkommen vereinbart worden sind oder mit denen derzeit solche Verträge ausgehandelt werden, plant der Bund bzw. planen - nach Kenntnis der Bundesregierung - welche Bundesländer, im weitesten Sinne (vgl. Drucksache 13/8416) Polizeihilfeabkommen abzuschließen?

Algerien

9. Wann und wo verhandelte die EU bzw. die Bundesregierung bislang mit Algerien über ein Assoziationsabkommen (bitte detailliert angeben)? Wie ist der diesbezügliche Verhandlungsstand? Die Klärung welcher Fragen steht der Unterzeichnung eines Abkommens noch im Wege?

10. In welchem Umfang und wofür hat Algerien bisher Mittel aus dem MEDA-Programm der EU erhalten (bitte einzeln aufführen), und in welchem Umfang und Zeitraum stehen Algerien nach Abschluß des Assoziierungsabkommens MEDA- bzw. andere EU-Mittel zu? Werden in Algerien Maßnahmen im Rahmen der vom Internationalen Währungsfond bzw. der Weltbank vereinbarten Strukturanpassungsprogramme von der EU mit Mitteln aus dem MEDA-Programm unterstützt, und wenn ja, welche?

11. Macht die Bundesregierung die Gewährung von Hilfen, Krediten und/oder Leistungen der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit für Algerien von der Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens zwischen Algerien und der EU abhängig?

12. Ist die Vergabe entsprechender EU- bzw. bundesdeutscher Mittel an Algerien an die Einhaltung der Menschenrechte durch die algerische Regierung gekoppelt, und wenn ja, wann wurde durch wen eine derartige Prüfung mit welchem Ergebnis durchgeführt?

Libanon

13. Wann und wo verhandelte die EU bzw. die Bundesregierung bislang mit dem Libanon über ein Assoziations- bzw. Rücknahmeabkommen (bitte detailliert angeben)? Wie ist der diesbezügliche Verhandlungsstand? Die Klärung welcher Fragen steht der Unterzeichnung eines Abkommens noch im Wege?

14. Hat es in den Verhandlungen mit dem Libanon eine Einigung gegeben bez. der Rückübernahme (bzw. Durchbeförderung) von eigenen Staatsangehörigen, Staatenlosen, Drittstaatsangehörigen sowie von Personen ohne legalen Aufenthaltstitel, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden konnte? Wenn nein, worin bestehen die konträren Positionen in dieser Frage? Wie viele Personen wären von einem entsprechenden deutschlibanesischen Abkommen betroffen?

15. In welchem Umfang hat der Libanon bisher Mittel aus dem MEDA-Programm der EU erhalten, und für welche Zwecke (bitte einzeln aufführen)? In welchem Umfang und Zeitraum stehen dem Libanon nach Abschluß des Assoziierungsabkommens MEDA- bzw. andere EU-Mittel zu?

16. Inwiefern macht die Bundesregierung die Gewährung von Hilfen, Krediten und/oder Leistungen der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit für den Libanon von der Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens zwischen Libanon und der EU abhängig?

Jordanien

17. Wann und wo verhandelte die EU bzw. die Bundesregierung bislang mit Jordanien über ein Assoziations- bzw. Rücknahmeabkommen (bitte detailliert angeben)? Wie ist der diesbezügliche Verhandlungsstand? Trifft es zu, daß in Malta mit Jordanien bereits ein Vorentwurf für ein Assoziations- bzw. Rücknahmeabkommen unterzeichnet worden ist? Die Klärung welcher Fragen steht der Unterzeichnung eines endgültigen Abkommens noch im Wege?

18. Hat es in den Verhandlungen mit Jordanien eine Einigung gegeben bez. der Rückübernahme (bzw. Durchbeförderung) von eigenen Staatsangehörigen, Staatenlosen, Drittstaatsangehörigen sowie von Personen ohne legalen Aufenthaltstitel, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden konnte? Wenn nein, worin bestehen die konträren Positionen in dieser Frage?

a) Wie lautet die diesbezügliche Formulierung bzw. Regelung in dem in Malta ausgehandelten Abkommensentwurf?

b) Wie viele Personen wären von einem entsprechenden deutsch-jordanischen Abkommen betroffen?

19. Was hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, bei seinem Besuch in Jordanien im März 1997 bez. des EU-Assoziierungs- bzw. Rücknahmeabkommens mit Jordanien vorgetragen? Welche Forderungen bez. der Rückübernahme bzw. Durchbeförderung von Flüchtlingen bzw. Migranten ohne legalen Aufenthaltstitel hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, an die jordanische Regierung gestellt?

20. In welchem Umfang hat Jordanien bisher Mittel aus dem MEDA-Programm der EU erhalten, und für welche Zwecke (bitte einzeln aufführen)? In welchem Umfang und Zeitraum stehen dem Libanon nach Abschluß des Assoziierungsabkommens MEDA- bzw. andere EU-Mittel zu?

21. Hat die Bundesregierung im Zuge dieses Besuches oder in anderen Zusammenhängen die Gewährung von Hilfen, Krediten und/oder Leistungen der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit von einer jordanischen Bereitschaft zur Rückübernahme abhängig gemacht?

Syrien

22. Wann und wo verhandelte die EU bzw. die Bundesregierung bislang mit Syrien über ein Assoziations- bzw. Rücknahmeabkommen (bitte detailliert angeben)? Wie ist der diesbezügliche Verhandlungsstand? Die Klärung welcher Fragen steht der Unterzeichnung eines Abkommens noch im Wege?

23. Hat es in den Verhandlungen mit Syrien eine Einigung gegeben bez. der Rückübernahme (bzw. Durchbeförderung) von eigenen Staatsangehörigen, Staatenlosen, Drittstaatsangehörigen sowie von Personen ohne legalen Aufenthaltstitel, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden konnte? Wenn nein, worin bestehen die konträren Positionen in dieser Frage? Wie viele Personen wären von einem entsprechenden deutschsyrischen Abkommen betroffen?

24. In welchem Umfang und wofür hat Syrien bisher Mittel aus dem MEDA-Programm der EU erhalten (bitte einzeln aufführen), und in welchem Umfang und Zeitraum stehen Syrien nach Abschluß des Assoziierungsabkommens MEDA- bzw. andere EU-Mittel zu?

25. Macht die Bundesregierung die Gewährung von Hilfen, Krediten und/oder Leistungen der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit für Syrien von der Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens zwischen Syrien und der EU abhängig?

Schlußfragen

26. Welche praktischen Auswirkungen würde der Abschluß eines deutschjordanischen bzw. deutsch-syrischen Rücknahmeabkommens für die Abschiebung ausreisepflichtiger irakischer Staatsangehöriger haben (z. B. Öffnung eines Landwegs in den Irak)?

27. Inwiefern gibt es von seiten der EU bzw. der Bundesregierung ein Junktim zwischen dem Abschluß von Assoziierungsabkommen einerseits, Rücknahmeabkommen andererseits sowie schließlich der Vergabe finanzieller Mittel (sei es aus dem MEDA-Programm oder aus Mitteln aus dem Haushalt des Bundes)?

28. Welche Bundes- und ggf. welche Länderministerien sind an den Verhandlungen um Assoziierungsabkommen bzw. Rücknahmeabkommen mit den Mittelmeer-Anrainerstaaten beteiligt? Bei welchem Bundesministerium liegt hinsichtlich welchen Verhandlungsgegenstands die Federführung?

Fragen47

1

Mit welchen Ländern führen die EU-Staaten im Rahmen des euromediterranen Dialogs Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen?

1

Mit welchen dieser Länder wurden inzwischen derartige Assoziierungsabkommen unterzeichnet?

1

Welche dieser Assoziierungsabkommen enthalten Verpflichtungen zur Rückübernahme?

1

Wie lautet der darin enthaltene Passus zur Rückübernahme (bzw. Durchbeförderung) von eigenen Staatsangehörigen, Staatenlosen, Drittstaatsangehörigen sowie von Personen ohne legalen Aufenthaltstitel, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden konnte?

1

Wie lautet der Passus zur Rückübernahme (bzw. Durchbeförderung) von eigenen Staatsangehörigen, Staatenlosen, Drittstaatsangehörigen sowie von Personen ohne legalen Aufenthaltstitel, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden konnte, in dem Vertragsentwurf, der den Assoziations-Verhandlungen der EU mit den Mittelmeer-Anrainerstaaten zugrunde liegt (bitte vollständig angeben)?

1

Wie sind etwaige Abweichungen zwischen Vertragsentwurf und den abgeschlossenen Assoziationsverträgen mit Israel und Tunesien zustande gekommen?

2

Mit welchem Formulierungsvorschlag bez. der Rückübernahme (bzw. Durchbeförderung) von eigenen Staatsangehörigen, Staatenlosen, Drittstaatsangehörigen sowie von Personen ohne legalen Aufenthaltstitel, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden konnte, sind die EU-Mitgliedstaaten bzw. ist die Bundesregierung in die Verhandlungen der zweiten euromediterranen Konferenz in Malta gegangen?

2

Wie lautet die diesbezügliche Formulierung im Schlußdokument der Malta-Konferenz?

2

Wie sind etwaige Spiegelstriche/Auslassungen im flüchtlings- und migrationspolitischen Teil des Schlußdokuments zu erklären?

3

Welche Positionen vertreten die am euromediterranen Dialog beteiligten Mitgliedstaaten der Arabischen Liga hinsichtlich der Rückübernahme und Durchbeförderung?

3

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung in der Auseinandersetzung mit den arabischen Staaten ein?

4

Mit welchen Ländern führen die EU-Staaten im Rahmen des euromediterranen Dialogs Verhandlungen über ein einheitliches bzw. bilaterales Rücknahmeabkommen?

4

Mit welchen dieser Länder wurden inzwischen (durch die EU bzw. einzelne Mitgliedstaaten) derartige Rücknahmeabkommen unterzeichnet (bitte aufschlüsseln)?

4

Wie lautet der darin enthaltene Passus zur Rückübernahme (bzw. Durchbeförderung) von eigenen Staatsangehörigen, Staatenlosen, Drittstaatsangehörigen sowie von Personen ohne legalen Aufenthaltstitel, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden konnte?

5

Gibt es einen zwischen den EU-Mitgliedstaaten vereinheitlichten Entwurf eines Rücknahmeabkommens im Hinblick auf die am euromediterranen Dialog beteiligten Länder, und wenn ja, wie lautet dieser Passus hinsichtlich der Rückübernahme (bzw. Durchbeförderung) von eigenen Staatsangehörigen, Staatenlosen, Drittstaatsangehörigen sowie von Personen ohne legalen Aufenthaltstitel, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden konnte?

5

In welchem bereits geschlossenen Assoziierungs- bzw. Rücknahmeabkommen ist dieser Passus vollständig enthalten?

5

Inwiefern weichen die Formulierungen in den bereits abgeschlossenen Abkommen mit Israel und Tunesien hiervon ab?

Wie kam es zu diesen Abweichungen?

6

Welche der Länder, mit denen Rücknahmeabkommen vereinbart worden sind bzw. mit denen derzeit derartige Verträge ausgehandelt werden, haben die VN-Charta zur Achtung der Menschenrechte unterzeichnet, und welche nicht?

6

Welche dieser Länder haben die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ratifiziert?

6

Welche dieser Länder haben auch die Protokolle zur GFK ratifiziert?

6

Welche dieser Länder haben Vorbehalte welchen Inhalts zur Gültigkeit der GFK notifiziert?

7

Inwiefern wurden bzw. werden im Rahmen des euromediterranen Dialogs bzw. der damit im Zusammenhang stehenden Rücknahmeabkommen mit welchen Ländern Abkommen über polizeiliche, grenzpolizeiliche, ausländerrechtliche bzw. asylverfahrensrechtliche Unterstützung verhandelt?

7

Inwiefern wird im Zuge dessen mit welchen Ländern über die Entsendung polizeilicher bzw. grenzpolizeilicher Beraterinnen und Berater bzw. Ausbilderinnen und Ausbilder verhandelt?

7

Inwiefern wird im Zuge dessen mit welchen Staaten über den Verkauf bzw. die Überlassung technischen Geräts zur Grenzüberwachung verhandelt?

8

Mit welchen Staaten, mit denen Rücknahmeabkommen vereinbart worden sind oder mit denen derzeit solche Verträge ausgehandelt werden, plant der Bund bzw. planen - nach Kenntnis der Bundesregierung - welche Bundesländer, im weitesten Sinne (vgl. Drucksache 13/8416) Polizeihilfeabkommen abzuschließen?

9

Wann und wo verhandelte die EU bzw. die Bundesregierung bislang mit Algerien über ein Assoziationsabkommen (bitte detailliert angeben)?

Wie ist der diesbezügliche Verhandlungsstand?

Die Klärung welcher Fragen steht der Unterzeichnung eines Abkommens noch im Wege?

10

In welchem Umfang und wofür hat Algerien bisher Mittel aus dem MEDA-Programm der EU erhalten (bitte einzeln aufführen), und in welchem Umfang und Zeitraum stehen Algerien nach Abschluß des Assoziierungsabkommens MEDA- bzw. andere EU-Mittel zu?

Werden in Algerien Maßnahmen im Rahmen der vom Internationalen Währungsfond bzw. der Weltbank vereinbarten Strukturanpassungsprogramme von der EU mit Mitteln aus dem MEDA-Programm unterstützt, und wenn ja, welche?

11

Macht die Bundesregierung die Gewährung von Hilfen, Krediten und/oder Leistungen der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit für Algerien von der Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens zwischen Algerien und der EU abhängig?

12

Ist die Vergabe entsprechender EU- bzw. bundesdeutscher Mittel an Algerien an die Einhaltung der Menschenrechte durch die algerische Regierung gekoppelt, und wenn ja, wann wurde durch wen eine derartige Prüfung mit welchem Ergebnis durchgeführt?

13

Wann und wo verhandelte die EU bzw. die Bundesregierung bislang mit dem Libanon über ein Assoziations- bzw. Rücknahmeabkommen (bitte detailliert angeben)?

Wie ist der diesbezügliche Verhandlungsstand?

Die Klärung welcher Fragen steht der Unterzeichnung eines Abkommens noch im Wege?

14

Hat es in den Verhandlungen mit dem Libanon eine Einigung gegeben bez. der Rückübernahme (bzw. Durchbeförderung) von eigenen Staatsangehörigen, Staatenlosen, Drittstaatsangehörigen sowie von Personen ohne legalen Aufenthaltstitel, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden konnte?

Wenn nein, worin bestehen die konträren Positionen in dieser Frage?

Wie viele Personen wären von einem entsprechenden deutschlibanesischen Abkommen betroffen?

15

In welchem Umfang hat der Libanon bisher Mittel aus dem MEDA-Programm der EU erhalten, und für welche Zwecke (bitte einzeln aufführen)?

In welchem Umfang und Zeitraum stehen dem Libanon nach Abschluß des Assoziierungsabkommens MEDA- bzw. andere EU-Mittel zu?

16

Inwiefern macht die Bundesregierung die Gewährung von Hilfen, Krediten und/oder Leistungen der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit für den Libanon von der Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens zwischen Libanon und der EU abhängig?

17

Wann und wo verhandelte die EU bzw. die Bundesregierung bislang mit Jordanien über ein Assoziations- bzw. Rücknahmeabkommen (bitte detailliert angeben)?

Wie ist der diesbezügliche Verhandlungsstand?

Trifft es zu, daß in Malta mit Jordanien bereits ein Vorentwurf für ein Assoziations- bzw. Rücknahmeabkommen unterzeichnet worden ist?

Die Klärung welcher Fragen steht der Unterzeichnung eines endgültigen Abkommens noch im Wege?

18

Hat es in den Verhandlungen mit Jordanien eine Einigung gegeben bez. der Rückübernahme (bzw. Durchbeförderung) von eigenen Staatsangehörigen, Staatenlosen, Drittstaatsangehörigen sowie von Personen ohne legalen Aufenthaltstitel, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden konnte?

Wenn nein, worin bestehen die konträren Positionen in dieser Frage?

18

Wie lautet die diesbezügliche Formulierung bzw. Regelung in dem in Malta ausgehandelten Abkommensentwurf?

18

Wie viele Personen wären von einem entsprechenden deutsch-jordanischen Abkommen betroffen?

19

Was hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, bei seinem Besuch in Jordanien im März 1997 bez. des EU-Assoziierungs- bzw. Rücknahmeabkommens mit Jordanien vorgetragen?

Welche Forderungen bez. der Rückübernahme bzw. Durchbeförderung von Flüchtlingen bzw. Migranten ohne legalen Aufenthaltstitel hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, an die jordanische Regierung gestellt?

20

In welchem Umfang hat Jordanien bisher Mittel aus dem MEDA-Programm der EU erhalten, und für welche Zwecke (bitte einzeln aufführen)?

In welchem Umfang und Zeitraum stehen dem Libanon nach Abschluß des Assoziierungsabkommens MEDA- bzw. andere EU-Mittel zu?

21

Hat die Bundesregierung im Zuge dieses Besuches oder in anderen Zusammenhängen die Gewährung von Hilfen, Krediten und/oder Leistungen der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit von einer jordanischen Bereitschaft zur Rückübernahme abhängig gemacht?

22

Wann und wo verhandelte die EU bzw. die Bundesregierung bislang mit Syrien über ein Assoziations- bzw. Rücknahmeabkommen (bitte detailliert angeben)?

Wie ist der diesbezügliche Verhandlungsstand?

Die Klärung welcher Fragen steht der Unterzeichnung eines Abkommens noch im Wege?

23

Hat es in den Verhandlungen mit Syrien eine Einigung gegeben bez. der Rückübernahme (bzw. Durchbeförderung) von eigenen Staatsangehörigen, Staatenlosen, Drittstaatsangehörigen sowie von Personen ohne legalen Aufenthaltstitel, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden konnte?

Wenn nein, worin bestehen die konträren Positionen in dieser Frage?

Wie viele Personen wären von einem entsprechenden deutschsyrischen Abkommen betroffen?

24

In welchem Umfang und wofür hat Syrien bisher Mittel aus dem MEDA-Programm der EU erhalten (bitte einzeln aufführen), und in welchem Umfang und Zeitraum stehen Syrien nach Abschluß des Assoziierungsabkommens MEDA- bzw. andere EU-Mittel zu?

25

Macht die Bundesregierung die Gewährung von Hilfen, Krediten und/oder Leistungen der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit für Syrien von der Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens zwischen Syrien und der EU abhängig?

26

Welche praktischen Auswirkungen würde der Abschluß eines deutschjordanischen bzw. deutsch-syrischen Rücknahmeabkommens für die Abschiebung ausreisepflichtiger irakischer Staatsangehöriger haben (z. B. Öffnung eines Landwegs in den Irak)?

27

Inwiefern gibt es von seiten der EU bzw. der Bundesregierung ein Junktim zwischen dem Abschluß von Assoziierungsabkommen einerseits, Rücknahmeabkommen andererseits sowie schließlich der Vergabe finanzieller Mittel (sei es aus dem MEDA-Programm oder aus Mitteln aus dem Haushalt des Bundes)?

28

Welche Bundes- und ggf. welche Länderministerien sind an den Verhandlungen um Assoziierungsabkommen bzw. Rücknahmeabkommen mit den Mittelmeer-Anrainerstaaten beteiligt?

Bei welchem Bundesministerium liegt hinsichtlich welchen Verhandlungsgegenstands die Federführung?

Bonn, den 19. Februar 1998

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen