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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Anwendung des § 19 Atomgesetzes (G-SIG: 13010676)

Anordnung von Maßnahmen an Atomanlagen gem. § 19 AfG, Zeitpunkt, anordnende Behörde, betroffene Anlagen oder Anlagenteile, Begründungen, Stillstandszeiten, ausgeführte Maßnahmen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

20.07.1995

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 13/190829. 06. 95

Anwendung des § 19 des Atomgesetzes

der Abgeordneten Ursula Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Maßnahmen nach § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes wurden an welchen bundesdeutschen Atomanlagen bis zum heutigen Datum angeordnet?

2

Wann erfolgte jeweils die Anordnung?

3

Wer hat die jeweiligen Anordnungen ausgesprochen?

4

Wer war von der jeweiligen Anordnung betroffen?

5

Welche Anlagen bzw. Anlagenteile waren von den jeweiligen Anordnungen betroffen?

6

Welche Gründe waren für die jeweiligen Erteilungen der Anordnungen maßgeblich?

7

Welche Stillstandszeiten der Gesamtanlagen hatten die Anordnungen zur Konsequenz?

8

Mit welchen jeweiligen Maßnahmen wurde den Anordnungen der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde entsprochen?

Bonn, den 26. Juni 1995

Ursula Schönberger Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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