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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkungen der neuen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug (Stand 31. März 2008)

Rückgang der erteilten Visa für den Ehegattennachzug mit Einführung des Sprachtests, statistische Fragen zu Visavergabe und Sprachtests, Bewertung der Bekämpfung der Zwangsverheiratung durch Sprachtests; Schwierigkeitsgrad des Sprachtests, Kosten der Sprachkurse, Visaantrag und Vorlage eines Sprachzertifikats, Bewältigung der enormen Zahl an Sprachprüfungen durch drei Goethe-Institute in der Türkei, Verbot der Teilnahme an Integrationskursen durch Ehemänner, Maßnahmen, Prüfung des türkischen Vorschlags zur Erlangung deutscher Sprachkenntnisse in Deutschland

Fraktion

DIE LINKE

Datum

07.05.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/885018. 04. 2008

Auswirkungen der neuen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug (Stand 31. März 2008)

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes Ende August 2007 ist der Nachzug von Ehegatten und Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern aus dem Ausland grundsätzlich vom Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse abhängig. Die Bundesregierung behauptet, diese Beschränkung des Ehegattennachzugs diene der besseren Integration der Betroffenen und sei ein geeignetes Mittel gegen Zwangsverheiratungen. Kritisch wird gegen die Neuregelung eingewandt, dass sie unverhältnismäßig in das Recht auf Familienzusammenleben eingreife und damit gegen die in Artikel 6 des Grundgesetzes enthaltene Schutzverpflichtung des Staates gegenüber Ehe und Familie verstoße. Zudem wirke die Neuregelung sozial selektiv, da sie insbesondere den Nachzug von sozial und/oder ökonomisch Benachteiligten bzw. von Menschen aus bildungsbenachteiligten Schichten be- oder sogar verhindere. Schließlich gelte die Regelung nicht für alle Herkunftsländer und sei deshalb diskriminierend, da sie insbesondere auf den Ehegattennachzug aus der Türkei abzielen (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/7288 und 16/8175).

Offiziell wird versucht, den Eindruck zu erwecken, das geforderte Sprachniveau sei durch den Erwerb von 200 bis 300 Wörtern der deutschen Sprache leicht erreichbar (vgl. Pressekonferenz zum Integrationsgipfel vom 12. Juli 2007). Es häufen sich jedoch die Meldungen, dass in der Praxis viele Menschen an den mit Sprachtests im Ausland verbundenen Anforderungen, vor allem dem hohen Aufwand und den Kosten, scheitern und entsprechend verzweifelt oder auch wütend sind (vgl. z. B. die Zeitschrift des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften, iaf-Informationen, Heft 3/2007, aber auch zahlreiche Briefe von Bürgerinnen und Bürgern an einzelne Abgeordnete des Deutschen Bundestages).

Die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Dr. Maria Böhmer, versuchte die Kritik an der Neuregelung unter anderem mit der Behauptung zu beschwichtigen, dass Sprachkursteilnehmerinnen und -teilnehmer in der Türkei „mit großer Freude die deutsche Sprache erlernt haben. Sie waren sicher, dass sie relativ schnell nach Deutschland kommen. Der Sprachkurs dauert circa drei Monate. Das heißt, es wird niemand gehindert, zum Ehegatten zu ziehen“ (Plenarprotokoll 16/144, S. 15188).

Die gesetzliche Neuregelung führte nach Inkrafttreten zu einem extremen Rückgang des Ehegattennachzuges. Wie sich aus den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. ergibt (vgl. unter anderem Bundestagsdrucksachen 16/8175 und 16/8114, Frage 14), wurden im letzten Quartal 2007 nur noch 5 147 Visa zum Ehegattennachzug erteilt – gegenüber durchschnittlich noch knapp 10 000 Visa pro Quartal im Jahr 2006. Der Rückgang gegenüber dem Quartal vor der Gesetzesänderung betrug 40 Prozent, bei türkischen Staatsangehörigen waren es sogar 67,5 Prozent.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Visa zum Ehegattennachzug wurden im 1. Quartal des Jahres 2008 beantragt, wie viele wurden erteilt (bitte jeweils die Gesamtzahl angeben, additionally differenzieren nach den 15 Ländern, in denen die meisten Visa zum Ehegattennachzug beantragt/erteilt wurden, nach Geschlecht, und jeweils die Vergleichszahlen des 1., 2., 3. und 4. Quartals 2007 benennen)?

2. Wie viele Visa zum Ehegattennachzug wurden im 1. Quartal des Jahres 2008 erteilt, ohne dass die Vorlage von Sprachnachweisen erforderlich war, weil

  • a) ein Ausnahmetatbestand nach § 30 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vorlag (welcher),
  • b) offenkundig Deutschkenntnisse vorlagen (bitte jeweils die Gesamtzahl sowie den prozentualen Anteil an allen Erteilungen angeben, bitte auch nach den zehn herkunftsstärksten Ländern differenzieren, nach Geschlecht, und jeweils die Vergleichszahl des 4. Quartals 2007 nennen)?

3. Wie viele Sprachnachweise wurden den deutschen Auslandsvertretungen im 1. Quartal 2008 im Rahmen von Visaverfahren zum Ehegattennachzug vorgelegt, und wie viele dieser Nachweise wurden anerkannt bzw. abgelehnt (bitte jeweils die Gesamtzahl nennen und nach den zehn herkunftsstärksten Ländern differenzieren, hinsichtlich der Türkei auch hinsichtlich der jeweiligen Standorte der Auslandsvertretungen, sowie jeweils die Vergleichszahl des 4. Quartals 2007 nennen), und wie erklärt sich die Bundesregierung die weit überdurchschnittlich hohe Ablehnungsquote der Auslandsvertretung in Izmir im 4. Quartal 2007 (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8175, Anlage 2)?

4. Welche konkreten Probleme bei der praktischen Umsetzung und Anwendung der Neuregelung nach den §§ 28 und 30 AufenthG in Bezug auf welche Länder bzw. allgemein sind der Bundesregierung inzwischen bekannt geworden?

5. Wie bewertet die Bundesregierung den Rückgang der erteilten Visa für den Ehegattennachzug vom 3. auf das 4. Quartal 2007 (d. h. nach Inkrafttreten der Neuregelung zu Sprachanforderungen) um insgesamt ca. 40 Prozent und bezogen auf die Türkei um 67,5 Prozent, und wie bewertet sie die Entwicklung im 1. Quartal des Jahres 2008?

  • a) Sieht die Bundesregierung in der besonderen negativen Betroffenheit türkischer Staatsangehöriger eine indirekte Bestätigung der im Vorfeld der Gesetzesänderung geäußerten Kritik, es handele sich um eine Regelung, die insbesondere türkische Staatsangehörige diskriminiere bzw. belaste (bitte begründen)?
  • b) Wenn die Zahlen der Visa zum Ehegattennachzug im 1. Quartal 2008 weiterhin deutlich unterhalb des Niveaus von vor der Gesetzesänderung liegen, wird die Bundesregierung dann eine Änderung der Gesetzeslage anstreben, weil die Behauptung z. B. von Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, niemand würde durch die geforderten Sprachkenntnisse am Nachzug zum Ehepartner gehindert, sich als offenkundig falsch erwiesen hat (wenn nein, bitte begründen)?
  • c) Falls die Bundesregierung andere Erklärungsfaktoren für den starken Rückgang der erteilten Visa zum Ehegattennachzug als die Neuregelung zu Sprachnachweisen vor der Einreise sieht, welche konkret sind dies, und wie begründet sie ihre Auffassung?
  • d) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des vorgeblichen Gesetzeszwecks einer Bekämpfung von Zwangsverheiratungen die Einschätzung, dass wer in der Lage sei, Ehen zu arrangieren, auch in der Lage sei, Deutschkenntnisse zu arrangieren?
  • e) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Gefahr, dass der Druck zur Aufrechterhaltung einer erzwungenen Ehe noch steigen könnte, wenn sich die notwendigen „Investitionen“ in die „Braut“ infolge der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug erhöht haben?
  • f) Sieht die Bundesregierung eine (zumindest mittelbare) geschlechtsspezifische Diskriminierung von Frauen darin, dass z. B. in der Türkei junge Männer, die nicht lesen und schreiben können, grundsätzlich während des Militärdienstes alphabetisiert werden (vgl. schriftliches Statement von Günter Neuhaus, Leiter der Sprachkurse des Goethe-Instituts in Ankara, anlässlich der Anhörung am 10. März 2008 im Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik) und sie sich dadurch in einer durchschnittlich viel kürzeren Zeit die für eine Einreise erforderlichen Sprachkenntnisse aneignen können als junge Frauen, die im Durchschnitt betrachtet häufiger zunächst Alphabetisierungskurse besuchen müssen, um das geforderte Sprachniveau erreichen zu können, und die dadurch vergleichsweise länger gezwungenermaßen von ihren Ehepartnern getrennt leben müssen (bitte begründen)?

6. Hält die Bundesregierung die Sprachanforderungen auch in dem vom Evangelischen Pressedienst (EPD) in einer Nachricht vom 6. Februar 2008 beispielhaft dargestellten Fall für verhältnismäßig und zumutbar, in dem die schwangere syrische Ehefrau eines Deutschen 1 000 km von der Hauptstadt Damaskus entfernt wohnt und deshalb kein Goethe-Institut besuchen kann, der Ehemann in der Folge einen teuren Privatlehrer bezahlen muss und es dennoch unklar ist, ob die notwendigen Sprachkenntnisse noch vor der Geburt des Kindes erlangt und nachgewiesen werden können, so dass die Eheleute in der wichtigen Zeit der Schwangerschaft und Geburt zwangsweise voneinander getrennt leben müssen (bitte begründen)?

7. Hält die Bundesregierung die Sprachanforderungen auch in dem in den iaf-Informationen 3/2007 dargestellten Fall für verhältnismäßig und zumutbar, in dem ein Ehemann im Südlibanon zum Besuch eines 650 US-Dollar kostenden Sprachkurses 1,5 Stunden in die nächste Großstadt fahren und zudem unter finanziellen Einbußen sein eigenes Geschäft jeweils für einige Stunden schließen muss (bitte begründen)?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung die von Hiltrud Stöcker-Zafari vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften geäußerte Kritik (vgl. EPD, Nachricht vom 6. Februar 2008), wonach Menschen in abgelegenen Herkunftsregionen gezwungen seien, unter hohem Kostenaufwand für einige Zeit in die Hauptstädte der Länder zu ziehen, um Sprachkurse besuchen zu können, zumal es keine Fernkurse gebe?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass für den Sprachtest „Standard Deutsch 1“ das Verstehen von 650 Wörtern erforderlich sei (vgl. EPD, 6. Februar 2008), bzw. worauf genau begründet sie gegebenenfalls hiervon abweichende Einschätzungen?

  • a) Wie bewertet die Bundesregierung den im benannten EPD-Bericht erwähnten Umstand, dass in Thailand wegen der anderen Schriftsprache fast zwei Drittel der Zuzugswilligen erst einmal den Sprachtest nicht bestehen würden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus gegebenenfalls?
  • b) Ist die Angabe in dem EPD-Bericht vom 6. Februar 2008 zutreffend, wonach 20 bis 30 Prozent der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer in der Türkei den Sprachtest „Standard Deutsch 1“ nicht bestehen (und es anfangs noch mehr gewesen seien), oder ist die Einschätzung des Leiters der Sprachkurse des Goethe-Instituts in Ankara, Günter Neuhaus, zutreffend, der von einer „Durchfallerquote von ca. 30 bis 40 Prozent“ spricht (vgl. sein schriftliches Statement anlässlich der Anhörung am 10. März 2008 im Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik), und über welche diesbezüglichen eigenen Angaben oder Erkenntnisse zur Bestehens- bzw. „Durchfallerquote“ bei Sprachtests („Standard Deutsch 1“) der Goethe-Institute weltweit bzw. bezogen auf die Türkei verfügt die Bundesregierung?
  • c) Wie lang ist nach Auffassung der Bundesregierung die erforderliche durchschnittliche Sprachlernzeit zur Erlangung des für eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Niveaus, wenn angenommen und berücksichtigt wird, dass die „Durchfallerquote“ beim Sprachtest „Standard Deutsch 1“ ein Drittel beträgt und die Betroffenen entsprechend länger lernen müssen?

10. Kann die Bundesregierung im Grundsatz bestätigen, dass z. B. in Serbien die Kosten für die empfohlenen zwei Vorbereitungskurse, nebst Prüfungsgebühr und etwaigem Lehrmaterial, zur Erreichung des Sprachniveaus A1 bei etwa 450 Euro liegen – bei einem Durchschnittslohn in Höhe von ca. 200 bis 250 Euro monatlich –, und sieht sie diese Kosten bzw. die hieraus möglicherweise resultierenden langen Trennungszeiten des gemeinsamen Ehelebens als verhältnismäßig und zumutbar an (bitte begründen)?

11. Kann die Bundesregierung im Grundsatz bestätigen, dass die „Durchfallerquote“ bei Prüfungen „Deutsch Start 1“ am Goethe-Institut in Bangkok bei 60 bis 70 Prozent liegt (vgl. iaf-Informationen, 3/2007), und wenn ja, wie bewertet sie dies, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus, wenn nein, welche Informationen liegen ihr stattdessen vor?

  • a) Kann sie bestätigen, dass den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Vorbereitung des Sprachtests in Bangkok deshalb empfohlen wird, nicht nur einen Vorbereitungskurs, sondern zwei, drei oder mehr zu besuchen (je nach Schulbildung) – was eine Vorbereitungsdauer von mindestens drei Monaten bis zu Jahren und eine Vervielfachung der Kosten bedeutet, und wenn ja, wie bewertet sie dies, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus, wenn nein, welche Informationen liegen ihr stattdessen vor?
  • b) Kann sie im Grundsatz bestätigen, dass rund um das Goethe-Institut in Bangkok inzwischen Zimmer für 200 Euro Miete im Monat angeboten werden für Menschen, die aus anderen Teilen des Landes kommen, um die Sprachkurse des Goethe-Instituts nutzen zu können, und wenn ja, wie bewertet sie dies angesichts eines Durchschnittsverdienstes in Höhe von 200 Euro im Monat in ärmeren Landesteilen, wenn nein, welche Informationen liegen ihr stattdessen vor?

12. Inwieweit hält die Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten für den erforderlichen Sprachkurs inklusive der entsprechenden Prüfungsgebühr über das Niveau A1 bei den Goethe-Instituten in Höhe von durchschnittlich ca. 660 Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7288, Antwort zu Frage 7a) – zuzüglich der häufig anfallenden Fahrt- und Unterbringungskosten und Verdienstausfälle – und ihre Weigerung, diese Sprachkurse kostenlos anzubieten – im Gegensatz etwa zur französischen Regelung (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8175, Antwort zu Frage 5) –, für zumutbar und mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung für vereinbar, angesichts des Umstandes, dass die Ehegatten mehrerer Gruppen von Ausländerinnen und Ausländern ohne vorherige Sprachnachweise einreisen dürfen und die Aufgabe der Sprachförderung im Grundsatz als eine staatliche Aufgabe angesehen wird, die deshalb auch seit 2005 als ein (zum Teil verpflichtendes) gesetzliches Angebot vorgesehen ist, das nur geringe bzw. für Menschen mit geringem Einkommen (derzeit mehr als die Hälfte aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer) keine Gebühren kostet?

13. Wie ist der Umstand, dass vielfach ein Deutsch-Zertifikat bereits bei Visumsantragstellung vorgelegt werden muss, weil andernfalls ein Antrag wegen Unvollständigkeit nicht entgegengenommen wird (vgl. iaf-Informationen, 3/2007), mit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/7288 (Frage 4b) vereinbar bzw. damit, dass Deutschkenntnisse im Prinzip auch anders nachgewiesen werden können, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um eine Antragstellung und ein Visumsverfahren auch ohne Vorlage eines Sprachzertifikats zu ermöglichen?

14. Wie werden die drei Goethe-Institute in der Türkei einen Anstieg von etwa 300 auf vermutlich 10 000 Sprachprüfungen im Jahr (vgl. Pressemitteilung des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Fritz Rudolf Körper vom 18. Februar 2008) bzw. 15 000 (schriftliches Statement von Günter Neuhaus, Leiter der Sprachkurse des Goethe-Instituts Ankara, anlässlich der Anhörung am 10. März 2008 im Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik) bewältigen, und was ist diesbezüglich geplant?

15. a) Um wie viele Einzelfälle in welchem Zeitraum handelte es sich, auf die sich die Äußerung von Staatsministerin Dr. Maria Böhmer gegenüber dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan bezog, dass türkische Männer in Deutschland ihren Ehefrauen verboten, an Deutschkursen teilzunehmen (vgl. FAZ vom 24. November 2007), die sie auf „einzelnfälle, die an den Arbeitsstab der Beauftragten … herangetragen wurden“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8175, Antwort zu Frage 9) stützte?

  • b) Welche quantitativen Schlussfolgerungen sind aus den besagten Einzelfällen zulässig, und wie verbreitet ist nach Auffassung der Beauftragten eine solche Praxis ”türkischer Männer“?
  • c) Sind der Beauftragten solche Verbote auch von anderen als türkischen Männern bekannt, und wenn ja, welcher Staatsangehörigkeit?
  • d) Wie ist es dann zu erklären, dass die Zahl der neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen im Vergleich zur Zahl der zur Teilnahme Verpflichteten bei türkischen Staatsangehörigen bedeutend höher ist als bei anderen Staatsangehörigen (im ersten Halbjahr 2007 fast doppelt so hoch; vgl. Anlage 2 in Bundestagsdrucksache 16/7288, Antwort zu Frage 3), und wie hoch ist der Anteil derjenigen, die ihrer Verpflichtung zur Integrationskursteilnahme noch nicht nachgekommen sind bei türkischen Staatsangehörigen im Vergleich zu anderen Staatsangehörigen aktuell (zugleich Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/7288, Antwort zu Frage 3a, hinsichtlich der fehlenden Angaben zu absoluten und relativen Zahlen differenziert nach den zehn herkunftsstärksten Ländern)?
  • e) Ist die Erschwerung des Ehegattennachzugs durch allgemeine Sprachanforderungen vor der Einreise nach Auffassung der Beauftragten eine verhältnismäßige und angemessene Reaktion auf die ihr bekannt gewordenen Einzelfälle?
  • f) Welche anderen rechtlichen, politischen, sozialarbeiterischen usw. Möglichkeiten bestehen nach Auffassung der Beauftragten in Fällen, in denen Männer in Deutschland ihren Ehefrauen verbieten, einen Deutschkurs zu besuchen, und was hat die Beauftragte in den an sie herangetragenen Einzelfällen konkret unternommen?

16. Was hat die von dem Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, auf seiner Türkeireise Anfang Februar 2008 zugesagte Prüfung des türkischen Vorschlags, deutsche Sprachkenntnisse in Deutschland erlernen zu können und bei Nichtbestehen eines Tests nach beispielsweise sechs Monaten wieder ausreisen zu müssen (vgl. FAZ und EPD vom 6. Februar 2008), ergeben, wie und durch wen wurde diese Prüfung vorgenommen, und wie war gegebenenfalls die Reaktion der türkischen Seite auf das Ergebnis dieser Prüfung?

Fragen16

1

Wie viele Visa zum Ehegattennachzug wurden im 1. Quartal des Jahres 2008 beantragt, wie viele wurden erteilt (bitte jeweils die Gesamtzahl angeben, additionally differenzieren nach den 15 Ländern, in denen die meisten Visa zum Ehegattennachzug beantragt/erteilt wurden, nach Geschlecht, und jeweils die Vergleichszahlen des 1., 2., 3. und 4. Quartals 2007 benennen)?

2

Wie viele Visa zum Ehegattennachzug wurden im 1. Quartal des Jahres 2008 erteilt, ohne dass die Vorlage von Sprachnachweisen erforderlich war, weil

a) ein Ausnahmetatbestand nach § 30 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vorlag (welcher),

b) offenkundig Deutschkenntnisse vorlagen (bitte jeweils die Gesamtzahl sowie den prozentualen Anteil an allen Erteilungen angeben, bitte auch nach den zehn herkunftsstärksten Ländern differenzieren, nach Geschlecht, und jeweils die Vergleichszahl des 4. Quartals 2007 nennen)?

3

Wie viele Sprachnachweise wurden den deutschen Auslandsvertretungen im 1. Quartal 2008 im Rahmen von Visaverfahren zum Ehegattennachzug vorgelegt, und wie viele dieser Nachweise wurden anerkannt bzw. abgelehnt (bitte jeweils die Gesamtzahl nennen und nach den zehn herkunftsstärksten Ländern differenzieren, hinsichtlich der Türkei auch hinsichtlich der jeweiligen Standorte der Auslandsvertretungen, sowie jeweils die Vergleichszahl des 4. Quartals 2007 nennen), und wie erklärt sich die Bundesregierung die weit überdurchschnittlich hohe Ablehnungsquote der Auslandsvertretung in Izmir im 4. Quartal 2007 (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8175, Anlage 2)?

4

Welche konkreten Probleme bei der praktischen Umsetzung und Anwendung der Neuregelung nach den §§ 28 und 30 AufenthG in Bezug auf welche Länder bzw. allgemein sind der Bundesregierung inzwischen bekannt geworden?

5

Wie bewertet die Bundesregierung den Rückgang der erteilten Visa für den Ehegattennachzug vom 3. auf das 4. Quartal 2007 (d. h. nach Inkrafttreten der Neuregelung zu Sprachanforderungen) um insgesamt ca. 40 Prozent und bezogen auf die Türkei um 67,5 Prozent, und wie bewertet sie die Entwicklung im 1. Quartal des Jahres 2008?

a) Sieht die Bundesregierung in der besonderen negativen Betroffenheit türkischer Staatsangehöriger eine indirekte Bestätigung der im Vorfeld der Gesetzesänderung geäußerten Kritik, es handele sich um eine Regelung, die insbesondere türkische Staatsangehörige diskriminiere bzw. belaste (bitte begründen)?

b) Wenn die Zahlen der Visa zum Ehegattennachzug im 1. Quartal 2008 weiterhin deutlich unterhalb des Niveaus von vor der Gesetzesänderung liegen, wird die Bundesregierung dann eine Änderung der Gesetzeslage anstreben, weil die Behauptung z. B. von Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, niemand würde durch die geforderten Sprachkenntnisse am Nachzug zum Ehepartner gehindert, sich als offenkundig falsch erwiesen hat (wenn nein, bitte begründen)?

c) Falls die Bundesregierung andere Erklärungsfaktoren für den starken Rückgang der erteilten Visa zum Ehegattennachzug als die Neuregelung zu Sprachnachweisen vor der Einreise sieht, welche konkret sind dies, und wie begründet sie ihre Auffassung?

d) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des vorgeblichen Gesetzeszwecks einer Bekämpfung von Zwangsverheiratungen die Einschätzung, dass wer in der Lage sei, Ehen zu arrangieren, auch in der Lage sei, Deutschkenntnisse zu arrangieren?

e) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Gefahr, dass der Druck zur Aufrechterhaltung einer erzwungenen Ehe noch steigen könnte, wenn sich die notwendigen „Investitionen“ in die „Braut“ infolge der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug erhöht haben?

f) Sieht die Bundesregierung eine (zumindest mittelbare) geschlechtsspezifische Diskriminierung von Frauen darin, dass z. B. in der Türkei junge Männer, die nicht lesen und schreiben können, grundsätzlich während des Militärdienstes alphabetisiert werden (vgl. schriftliches Statement von Günter Neuhaus, Leiter der Sprachkurse des Goethe-Instituts in Ankara, anlässlich der Anhörung am 10. März 2008 im Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik) und sie sich dadurch in einer durchschnittlich viel kürzeren Zeit die für eine Einreise erforderlichen Sprachkenntnisse aneignen können als junge Frauen, die im Durchschnitt betrachtet häufiger zunächst Alphabetisierungskurse besuchen müssen, um das geforderte Sprachniveau erreichen zu können, und die dadurch vergleichsweise länger gezwungenermaßen von ihren Ehepartnern getrennt leben müssen (bitte begründen)?

6

Hält die Bundesregierung die Sprachanforderungen auch in dem vom Evangelischen Pressedienst (EPD) in einer Nachricht vom 6. Februar 2008 beispielhaft dargestellten Fall für verhältnismäßig und zumutbar, in dem die schwangere syrische Ehefrau eines Deutschen 1 000 km von der Hauptstadt Damaskus entfernt wohnt und deshalb kein Goethe-Institut besuchen kann, der Ehemann in der Folge einen teuren Privatlehrer bezahlen muss und es dennoch unklar ist, ob die notwendigen Sprachkenntnisse noch vor der Geburt des Kindes erlangt und nachgewiesen werden können, so dass die Eheleute in der wichtigen Zeit der Schwangerschaft und Geburt zwangsweise voneinander getrennt leben müssen (bitte begründen)?

7

Hält die Bundesregierung die Sprachanforderungen auch in dem in den iaf-Informationen 3/2007 dargestellten Fall für verhältnismäßig und zumutbar, in dem ein Ehemann im Südlibanon zum Besuch eines 650 US-Dollar kostenden Sprachkurses 1,5 Stunden in die nächste Großstadt fahren und zudem unter finanziellen Einbußen sein eigenes Geschäft jeweils für einige Stunden schließen muss (bitte begründen)?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die von Hiltrud Stöcker-Zafari vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften geäußerte Kritik (vgl. EPD, Nachricht vom 6. Februar 2008), wonach Menschen in abgelegenen Herkunftsregionen gezwungen seien, unter hohem Kostenaufwand für einige Zeit in die Hauptstädte der Länder zu ziehen, um Sprachkurse besuchen zu können, zumal es keine Fernkurse gebe?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass für den Sprachtest „Standard Deutsch 1“ das Verstehen von 650 Wörtern erforderlich sei (vgl. EPD, 6. Februar 2008), bzw. worauf genau begründet sie gegebenenfalls hiervon abweichende Einschätzungen?

a) Wie bewertet die Bundesregierung den im benannten EPD-Bericht erwähnten Umstand, dass in Thailand wegen der anderen Schriftsprache fast zwei Drittel der Zuzugswilligen erst einmal den Sprachtest nicht bestehen würden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus gegebenenfalls?

b) Ist die Angabe in dem EPD-Bericht vom 6. Februar 2008 zutreffend, wonach 20 bis 30 Prozent der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer in der Türkei den Sprachtest „Standard Deutsch 1“ nicht bestehen (und es anfangs noch mehr gewesen seien), oder ist die Einschätzung des Leiters der Sprachkurse des Goethe-Instituts in Ankara, Günter Neuhaus, zutreffend, der von einer „Durchfallerquote von ca. 30 bis 40 Prozent“ spricht (vgl. sein schriftliches Statement anlässlich der Anhörung am 10. März 2008 im Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik), und über welche diesbezüglichen eigenen Angaben oder Erkenntnisse zur Bestehens- bzw. „Durchfallerquote“ bei Sprachtests („Standard Deutsch 1“) der Goethe-Institute weltweit bzw. bezogen auf die Türkei verfügt die Bundesregierung?

c) Wie lang ist nach Auffassung der Bundesregierung die erforderliche durchschnittliche Sprachlernzeit zur Erlangung des für eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Niveaus, wenn angenommen und berücksichtigt wird, dass die „Durchfallerquote“ beim Sprachtest „Standard Deutsch 1“ ein Drittel beträgt und die Betroffenen entsprechend länger lernen müssen?

10

Kann die Bundesregierung im Grundsatz bestätigen, dass z. B. in Serbien die Kosten für die empfohlenen zwei Vorbereitungskurse, nebst Prüfungsgebühr und etwaigem Lehrmaterial, zur Erreichung des Sprachniveaus A1 bei etwa 450 Euro liegen – bei einem Durchschnittslohn in Höhe von ca. 200 bis 250 Euro monatlich –, und sieht sie diese Kosten bzw. die hieraus möglicherweise resultierenden langen Trennungszeiten des gemeinsamen Ehelebens als verhältnismäßig und zumutbar an (bitte begründen)?

11

Kann die Bundesregierung im Grundsatz bestätigen, dass die „Durchfallerquote“ bei Prüfungen „Deutsch Start 1“ am Goethe-Institut in Bangkok bei 60 bis 70 Prozent liegt (vgl. iaf-Informationen, 3/2007), und wenn ja, wie bewertet sie dies, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus, wenn nein, welche Informationen liegen ihr stattdessen vor?

a) Kann sie bestätigen, dass den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Vorbereitung des Sprachtests in Bangkok deshalb empfohlen wird, nicht nur einen Vorbereitungskurs, sondern zwei, drei oder mehr zu besuchen (je nach Schulbildung) – was eine Vorbereitungsdauer von mindestens drei Monaten bis zu Jahren und eine Vervielfachung der Kosten bedeutet, und wenn ja, wie bewertet sie dies, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus, wenn nein, welche Informationen liegen ihr stattdessen vor?

b) Kann sie im Grundsatz bestätigen, dass rund um das Goethe-Institut in Bangkok inzwischen Zimmer für 200 Euro Miete im Monat angeboten werden für Menschen, die aus anderen Teilen des Landes kommen, um die Sprachkurse des Goethe-Instituts nutzen zu können, und wenn ja, wie bewertet sie dies angesichts eines Durchschnittsverdienstes in Höhe von 200 Euro im Monat in ärmeren Landesteilen, wenn nein, welche Informationen liegen ihr stattdessen vor?

12

Inwieweit hält die Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten für den erforderlichen Sprachkurs inklusive der entsprechenden Prüfungsgebühr über das Niveau A1 bei den Goethe-Instituten in Höhe von durchschnittlich ca. 660 Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7288, Antwort zu Frage 7a) – zuzüglich der häufig anfallenden Fahrt- und Unterbringungskosten und Verdienstausfälle – und ihre Weigerung, diese Sprachkurse kostenlos anzubieten – im Gegensatz etwa zur französischen Regelung (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8175, Antwort zu Frage 5) –, für zumutbar und mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung für vereinbar, angesichts des Umstandes, dass die Ehegatten mehrerer Gruppen von Ausländerinnen und Ausländern ohne vorherige Sprachnachweise einreisen dürfen und die Aufgabe der Sprachförderung im Grundsatz als eine staatliche Aufgabe angesehen wird, die deshalb auch seit 2005 als ein (zum Teil verpflichtendes) gesetzliches Angebot vorgesehen ist, das nur geringe bzw. für Menschen mit geringem Einkommen (derzeit mehr als die Hälfte aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer) keine Gebühren kostet?

13

Wie ist der Umstand, dass vielfach ein Deutsch-Zertifikat bereits bei Visumsantragstellung vorgelegt werden muss, weil andernfalls ein Antrag wegen Unvollständigkeit nicht entgegengenommen wird (vgl. iaf-Informationen, 3/2007), mit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/7288 (Frage 4b) vereinbar bzw. damit, dass Deutschkenntnisse im Prinzip auch anders nachgewiesen werden können, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um eine Antragstellung und ein Visumsverfahren auch ohne Vorlage eines Sprachzertifikats zu ermöglichen?

14

Wie werden die drei Goethe-Institute in der Türkei einen Anstieg von etwa 300 auf vermutlich 10 000 Sprachprüfungen im Jahr (vgl. Pressemitteilung des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Fritz Rudolf Körper vom 18. Februar 2008) bzw. 15 000 (schriftliches Statement von Günter Neuhaus, Leiter der Sprachkurse des Goethe-Instituts Ankara, anlässlich der Anhörung am 10. März 2008 im Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik) bewältigen, und was ist diesbezüglich geplant?

15

a) Um wie viele Einzelfälle in welchem Zeitraum handelte es sich, auf die sich die Äußerung von Staatsministerin Dr. Maria Böhmer gegenüber dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan bezog, dass türkische Männer in Deutschland ihren Ehefrauen verboten, an Deutschkursen teilzunehmen (vgl. FAZ vom 24. November 2007), die sie auf „einzelnfälle, die an den Arbeitsstab der Beauftragten … herangetragen wurden“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8175, Antwort zu Frage 9) stützte?

b) Welche quantitativen Schlussfolgerungen sind aus den besagten Einzelfällen zulässig, und wie verbreitet ist nach Auffassung der Beauftragten eine solche Praxis ”türkischer Männer“?

c) Sind der Beauftragten solche Verbote auch von anderen als türkischen Männern bekannt, und wenn ja, welcher Staatsangehörigkeit?

d) Wie ist es dann zu erklären, dass die Zahl der neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen im Vergleich zur Zahl der zur Teilnahme Verpflichteten bei türkischen Staatsangehörigen bedeutend höher ist als bei anderen Staatsangehörigen (im ersten Halbjahr 2007 fast doppelt so hoch; vgl. Anlage 2 in Bundestagsdrucksache 16/7288, Antwort zu Frage 3), und wie hoch ist der Anteil derjenigen, die ihrer Verpflichtung zur Integrationskursteilnahme noch nicht nachgekommen sind bei türkischen Staatsangehörigen im Vergleich zu anderen Staatsangehörigen aktuell (zugleich Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/7288, Antwort zu Frage 3a, hinsichtlich der fehlenden Angaben zu absoluten und relativen Zahlen differenziert nach den zehn herkunftsstärksten Ländern)?

e) Ist die Erschwerung des Ehegattennachzugs durch allgemeine Sprachanforderungen vor der Einreise nach Auffassung der Beauftragten eine verhältnismäßige und angemessene Reaktion auf die ihr bekannt gewordenen Einzelfälle?

f) Welche anderen rechtlichen, politischen, sozialarbeiterischen usw. Möglichkeiten bestehen nach Auffassung der Beauftragten in Fällen, in denen Männer in Deutschland ihren Ehefrauen verbieten, einen Deutschkurs zu besuchen, und was hat die Beauftragte in den an sie herangetragenen Einzelfällen konkret unternommen?

16

Was hat die von dem Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, auf seiner Türkeireise Anfang Februar 2008 zugesagte Prüfung des türkischen Vorschlags, deutsche Sprachkenntnisse in Deutschland erlernen zu können und bei Nichtbestehen eines Tests nach beispielsweise sechs Monaten wieder ausreisen zu müssen (vgl. FAZ und EPD vom 6. Februar 2008), ergeben, wie und durch wen wurde diese Prüfung vorgenommen, und wie war gegebenenfalls die Reaktion der türkischen Seite auf das Ergebnis dieser Prüfung?

Berlin, den 18. April 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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