Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 13/773
13. Wahlperiode
10. 03. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Simone Probst, Ursula Schönberger
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 13/599 —
Risse in den Kernmänteln deutscher Atomkraftwerke
Im Sommer 1994 wurden im Siedewasserreaktor Würgassen bei einer
Revision Risse im Kernmantel entdeckt. Der Kernmantel ist für die
Steuerung des Reaktors elementar wichtig, da er die Führungen für die
Steuerstäbe und die Brennelemente trägt. Ein nicht hundertprozentig
intakter Kernmantel ist deshalb ein unakzeptables Sicherheitsrisiko.
Probleme bei der Reaktorsteuerung können leicht zur nuklearen
Katastrophe führen. Der Reaktor in Würgassen liegt aufgrund der
Rißbefunde bis auf weiteres sti ll .
Schon 1990 waren im schweizerischen Siedewasserreaktor Mühleberg
Risse im Kernmantel entdeckt worden, in den darauffolgenden Jahren
gab es ähnliche Befunde in amerikanischen Siedewasserreaktoren. In
Deutschland wurden die Aufsichtsbehörden jedoch erst vier Jahre
später, im Juni 1994, aufgefordert, Überprüfungen der Kernmäntel bei
Siedewasserreaktoren von den Reaktorbetreibern bei der nächsten
Revision durchführen zu lassen.
Vorbemerkung
Die Kleine Anfrage unterstellt, daß die Bundesregierung nach
Bekanntwerden von Rissen in den Kernmänteln des Schweizer
Kernkraftwerkes Mühleberg (1991) und US-amerikanischer
Siedewasserreaktoren (1993) nicht rechtzeitig eine Überprüfung
der deutschen Anlagen angeordnet habe, und damit ein nicht
akzeptables Sicherheitsrisiko in Kauf genommen habe.
Die Bundesregierung weist diese Unterstellung nachdrücklich
zurück. Für Sofortmaßnahmen hat bei deutschen
Siedewasserreaktoren aus sicherheitstechnischer Sicht kein Anlaß bestanden.
Auch keine der betroffenen ausländischen Anlagen wurden
wegen der Rißbefunde in den Kernmänteln außer Bet rieb
genommen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit vom 8. März 1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Nachdem erstmals im Zusammenhang mit Rißbefunden an
austenitischen Rohrleitungen in deutschen Siedewasserreaktoren im
Jahr 1993 Anhaltspunkte für mögliche Rißbefunde an
Kernmänteln vorlagen, hat die Bundesregierung unverzüglich die Initiative
zur intensiven Überprüfung aller Kernmäntel der deutschen
Siedewasserreaktoren ergriffen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie
folgt:
1. Warum war die Bundesregierung trotz der immensen Gefahr, die
von Kernmantelrissen ausgehen kann, vier Jahre lang in dieser
Sache untätig?
Die Bundesregierung hat 1991 erste Erkenntnisse von den
Kernmantelrissen in dem Kernkraftwerk Mühleberg in der Schweiz
aus dem Jahresbericht der zuständigen schweizerischen
Aufsichtsbehörde (HSK) erhalten. Über die Ergebnisse der
entsprechenden Analysen wurde die Bundesregierung im Rahmen der
Deutsch-Schweizerischen Kommission seit 1993 unterrichtet.
Aufgrund der Befunde im Kernkraftwerk Mühleberg haben die
Schweizer Behörden unmittelbar keine Maßnahmen für den
Betrieb der Anlage für erforderlich gehalten. Weitere Prüfungen des
Kernmantels wurden für die nächsten Revisionen des Kraftwerks
vorgesehen.
Im Kernkraftwerk Mühleberg ist der Kernmantel aus
nichtstabilisiertem austenitischem Stahl gefertigt. Für die Kernmäntel der
deutschen Siedewasserreaktoren wurde ausschließlich
stabilisierter austenitischer Stahl verwendet. Die internationale Fachwelt
ging damals davon aus, daß ein stabilisierter Austenit
korrosionsunempfindlich ist. Auf der Grundlage der damals vorliegenden
Untersuchungsergebnisse wurde deshalb keine Übertragbarkeit
der Befunde vom Kernkraftwerk Mühleberg und einer Vielzahl
anderer Befunde bei Bauteilen aus nicht-stabilisiertem Austenit in
ausländischen Kernkraftwerken auf deutsche
Siedewasserreaktoren gesehen.
Im übrigen sahen die Fachleute bei den entdeckten Rissen im
Kernmantel des Kernkraftwerkes Mühleberg und später bei den
Rissen in den Kernmänteln der US-amerikanischen Siedewasser
-
Reaktoren keine „immense Gefahr" für den Betrieb der Anlagen
(siehe dazu Antwort auf Frage 5). Als Ergebnis dieser
Einschätzungen wurden die Anlagen auch nur begrenzt repariert. Für die
Bundesregierung bestand kein Anlaß zu einer anderen
Bewertung.
2. Warum ist die Bundesregierung dann plötzlich im Sommer 1994
tätig geworden?
Nach zunehmender Zahl von Rißbefunden in Kernmänteln von
US-amerikanischen Kernkraftwerken und nachdem sich auch
Rißbefunde in Rohrleitungen aus stabilisiertem austenitischem
Stahl in deutschen Siedewasserreaktoren ergaben (Brunsbüttel,
Isar I, Philippsburg I), die aufgrund der Untersuchungen dann
letztendlich auf Spannungsrißkorrosion zurückzuführen waren,
wurden ab April 1994 intensive Überprüfungen der Kernmäntel in
den deutschen Siedewasserreaktoren vorgenommen. Die
Überprüfungen sind nicht zuletzt auf die intensiven Kontakte der
Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mit allen
Betreibern der Siedewasser-Reaktoren zurückzuführen, die im Rahmen
der Erstellung einer Weiterleitungsnachricht über die Schäden an
Kernmänteln ausländischer Siedewasser-Reaktoren im Auftrage
der Bundesregierung zustande kamen. Dabei ergaben sich nur
Befunde am Kernmantel des Kernkraftwerkes Würgassen,
während die anderen Siedewasserreaktoren keine Befunde
aufwiesen.
3. Warum wurde im August 1994 zunächst nur die nordrhein-
westfälische Atomaufsichtsbehörde aufgefordert, bei der nächsten
Revision in Würgassen den Kernmantel genauer auf Risse zu
überprüfen?
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Schäden an Kernmänteln
US-amerikanischer Kernkraftwerke hat die Reaktor-
Sicherheitskommission die Beratung der Problematik aufgenommen. Noch
vor Abschluß dieser Beratungen hat die atomrechtliche
Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen in ihrer Zuständigkeit
eine Untersuchung des Kernmantels des Kernkraftwerkes
Würgassen bei der gerade bevorstehenden Jahresrevision der Anlage
angeordnet.
4. Warum erfolgte erst im September 1994 eine bundesweite
Empfehlung zur Überprüfung der Kernmäntel der Siedewasserreaktoren?
Die Betreiber der Siedewasser-Reaktoren wurden ab Ap ril 1994
durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit im
Zusammenhang mit den Vorbereitungen zur Erstellung einer
Weiterleitungsnachricht über die vermehrt entdeckten Schäden
an Kernmänteln ausländischer Anlagen unterrichtet und führten
daraufhin intensive Prüfungen an den Kernmänteln ihrer
Kernkraftwerke durch. Ende September 1994 wurde nach Abschluß
der Beratungen in der Reaktor-Sicherheitskommission und der
Untersuchungen der Gesellschaft für Anlagen- und
Reaktorsicherheit (GRS) eine Weiterleitungsnachricht mit einer
bundesweiten Empfehlung zur Überprüfung der Kernmäntel der
Siedewasser-Reaktoren an die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und
die Betreiber der Anlagen versandt.
5. Warum hat es die Bundesregierung angesichts des
Gefahrenpotentials von Kernmantelrissen unterlassen, Kernmantelüberprüfungen
verpflichtend innerhalb einiger Wochen durchführen zu lassen?
Sofortmaßnahmen waren nach Bekanntwerden der Schäden an
den Kernmänteln von Siedewasserreaktoren in der Schweiz und
in den USA nach Auffassung der Bundesregierung nicht zu
veranlassen, da:
— zunächst keine Übertragbarkeit auf deutsche Reaktoren
gesehen wurde (siehe Antwort zu Frage 1),
— die betrieblichen Belastungen des Kernmantels relativ gering
sind,
— nach Abschätzungen zum Resttragverhalten eines
angerissenen Kernmantels bei Auslegungsstörfällen ausreichende
Tragreserven vorhanden sind und daher die Rißbefunde keine
Gefährdung bedeuteten.
6. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung den
wirtschaftlichen Interessen der Reaktorbetreiber, die durch revisionsbedingte
Stillstandszeiten der Atomkraftwerke finanzielle Ausfälle hätten,
gegenüber der Sicherheit der Bevölkerung ein?
Für die Bundesregierung hat die Sicherheit des Bet riebes der
Kernkraftwerke absoluten Vorrang vor eventuellen
wirtschaftlichen Erwägungen der Betreiber dieser Anlagen.
7. An welchen Atomkraftwerken sind die Kernbauteile inzwischen auf
Risse überprüft worden?
In allen Kernkraftwerken werden nach den genehmigten und im
Rahmen der Aufsicht fortgeschriebenen Prüfhandbüchern
wiederkehrende Prüfungen auch an Einbauten der
Reaktordruckbehälter durchgeführt. Anforderungen an diese Prüfungen finden
sich z. B. in der KTA-Regel 3204. Danach sind an den Einbauten
des Reaktordruckbehälters eines Siedewasserreaktors z. B. am
Kernmantel, an den Kerngittern, am Dampfabscheider und am
Dampftrockner Sichtprüfungen von Schweißnähten und
Schraubverbindungen auf Vollständigkeit, auf mechanische
Beschädigung und Absuchen auf Fremdkörper während des
Brennelementewechsels vorgesehen. Darüber hinausgehend werden aus
aktuellem Anlaß Sonderprüfungen vorgesehen, wie es jetzt der
Fall für die Kernmäntel war.
Die Kernmäntel sämtlicher deutscher Siedewasserreaktoren sind
inzwischen den umfangreichen Sonderprüfungen unterzogen
worden.
8. Welche Prüfmethoden wurden dabei eingesetzt (bitte nach
Atomkraftwerken aufschlüsseln):
a) Videoprüfung an welchen Positionen,
b) Ultraschallüberprüfungen an welchen Positionen,
c) Analyse von Proben von welchen Positionen,
d) andere Prüfmethoden?
Bei den Sonderprüfungen an den Kernmänteln der deutschen
Siedewasserreaktoren wurden Videokameras eingesetzt, die
aufgrund der Erfahrungen in den USA für die Suche nach Rissen
qualifiziert wurden.
Bisher wurden an den Kernmänteln der deutschen
Siedewasserreaktoren Videoprüfungen an den Schweißnähten der Kerngitter-
Auflageringe und an den Schweißnähten der Mantelschüsse
durchgeführt. Ultraschallprüfungen wurden zusätzlich beim
Kernkraftwerk Würgassen nach der visuellen Feststellung von
Rißanzeigen zur Festlegung von Bereichen zur Probenentnahme
am Auflagering des oberen Kerngitters eingesetzt. In diesem
Bereich wurde dann eine sogenannte Schiffchenprobe zur
metallografischen Untersuchung entnommen.
Der Einsatz weiterer Prüfmethoden war nicht erforderlich.
9. Welche Teilprüfungen wurden bereits abgeschlossen (bitte nach
Atomkraftwerken aufschlüsseln)?
Die Prüfungen konzentrierten sich auf die Bereiche, in denen in
den ausländischen Anlagen Befunde aufgetreten waren (siehe
Antwort zu Frage 8).
10. Wurden in weiteren Atomkraftwerken Risse gefunden, und wenn
ja, in welchen?
Außer im Kernkraftwerk Würgassen wurden bei keinem weiteren
deutschen Kernkraftwerk Rißbefunde am Kernmantel festgestellt.
11. An welchen Positionen wurden Risse in den Kernbauteilen
gefunden (bitte nach Atomkraftwerk und Kernbauteil aufschlüsseln)?
Beim Kernkraftwerk Würgassen wurden Rißanzeigen an den
Auflageringen des Kernmantels für die Kerngitter sowie am Umfang
der Kerngitter festgestellt. Bei weiteren Prüfungen an anderen
Einbauteilen des Reaktordruckbehälters wurde auch ein Riß an
der Halterung einer Strahlpumpe festgestellt; diese Pumpe gibt es
nur beim Kernkraftwerk Würgassen.
12. Welche Länge haben die bisher entdeckten Risse im Verhältnis zu
Umfang bzw. Länge der betroffenen Bauteile (bitte nach
Atomkraftwerk und Kernbauteil aufschlüsseln)?
Der Kernmantel hat einen Umfang von ca. 12 m. Alle Risse an den
genannten Kernmantelpositionen sind, wenn auch mehrfach
unterbrochen, über den gesamten Umfang verteilt. Für eine
festigkeitsmäßige Bewertung wird konservativ von einem umlaufenden
Riß ausgegangen.
13. Welche Tiefe haben die bisher entdeckten Risse im Verhältnis zur
Wandstärke der betroffenen Bauteile (bitte nach Atomkraftwerk
und Kernbauteil aufschlüsseln)?
Die Ultraschallprüfungen ergaben Rißtiefen bis 35 mm. Da die
Risse jeweils im Flanschbereich liegen, ist die Rißtiefe, bezogen
auf die Flanschdicke, im oberen Flansch bis zu 30 %, im unteren
Flansch ca. 15 %.
Diese Ergebnisse werden durch die zwei entnommenen Proben
bestätigt bzw. stehen nicht im Widerspruch hierzu, obwohl bei
einer Probe die Rißspitze wegen der Länge des Risses nicht erfaßt
werden konnte.
14. Welche Phänomene verursachen nach Einschätzung der
Bundesregierung die Ursachen für die Risse?
Die Untersuchungen im Falle der Anlage Mühleberg führten zu
dem Ergebnis, daß die Risse durch interkristalline
Spannungsrißkorrosionen unter Mitwirkung von Neutronenbestrahlungseinfluß
verursacht wurden. Metallographische Untersuchungen in den
US-Anlagen Brunswick 1, Dresden 3 und Quad Cities 1 ergaben
ebenfalls interkristalline Spannungsrißkorrosionen als Ursache.
Die metallografischen Untersuchungen beim Kernkraftwerk
Würgassen haben ebenfalls als Rißursache interkristalline
Spannungsrißkorrosion ergeben. Die Durchsicht der
Herstellungsdokumentation und die Werkstoffuntersuchungen zeigten eine nach
heutigen Erkenntnissen ungünstige Wärmebehandlung der
betroffenen Komponenten auf, die bei den vorliegenden hohen
Kohlenstoffgehalten und dem geringen Stabilisierungsverhältnis zu einer
Empfindlichkeit für Korrosion geführt haben.
15. Wie lassen sich nach Einschätzung der Bundesregierung die
Ursachen für die Risse beseitigen?
Der Betreiber des Kernkraftwerkes Würgassen beabsichtigt für
den Fall einer Wiederinbetriebnahme der Anlage den Kernmantel
auszutauschen.
Neben generellen Maßnahmen, wie der Überwachung der
Wasserchemie mit engeren Grenzwerten bezüglich der
Wasserreinheit, werden Spezifikationen zum Werkstoff mit geänderten
Werten z. B. zum Kohlenstoffgehalt, zum Stabilisierungsverhältnis und
zur Wärmebehandlung zu beachten sein.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitsrelevanz der
entdeckten Kernmantelrisse?
Hinsichtlich der entdeckten Kernmantelrisse in ausländischen
Siedewasserreaktoren siehe Antwort auf Fragen 1 und 5.
Die Untersuchungen am Kernmantel des Kernkraftwerkes
Würgassen wurden abgebrochen, nachdem der Betreiber die
Entscheidung getroffen hatte, die Anlage nur mit ausgetauschtem
Kernmantel wieder in Betrieb zu nehmen. Insofern kann über die
Sicherheitsrelevanz der entdeckten Risse keine abschließende
Aussage getroffen werden.
17. Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung hinsichtlich der
zunehmend auftretenden Risse in den deutschen
Siedewasserreaktoren ziehen?
Risse traten in letzter Zeit in austenitischen Rohrleitungen der
deutschen Siedewasserreaktoren auf. Beratungen in der Reaktor
-
Sicherheitskommission, Stellungnahmen der Gesellschaft für
Anlagen- und Reaktorsicherheit im Auftrage der
Bundesregierung sowie gutachterliche Stellungnahmen auf Veranlassung der
atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder führten zu
Empfehlungen hinsichtlich der Vermeidung derartiger Risse. In
Umsetzung der Empfehlungen wurden im wesentlichen folgende
Maßnahmen durchgeführt:
— die rißbehafteten Rohrleitungen wurden ausgetauscht,
— sowohl die Schweißverfahren für die austenitischen Leitungen
wurden optimiert, als auch die Zusammensetzung des
Grundwerkstoffes wurde geändert, um zukünftig
Spannungsrißkorrosion auszuschließen,
— die wiederkehrenden Prüfungen wurden für die Bauteile aus
austenitischem Stahl optimiert und intensiviert, dies gilt
insbesondere auch für die Kerneinbauten,
— die alten rißbehafteten herausgetrennten Rohrleitungen
werden nachuntersucht, um die Ermittlung der Rißursachen weiter
zu vertiefen.]