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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Kriminalität im Bereich der Staatsgrenzen der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 13012705)

Kriminalitätsentwicklung an den deutschen Schengener Außengrenzen im Verhältnis zu der Entwicklung im übrigen Schengener Gebiet seit 1990, Anteil "illegaler Einwanderer", "Schlepper und Schleuser" am Kriminalitätsaufkommen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.08.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/827623. 07. 97

Kriminalität im Bereich der Staatsgrenzen der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

In breiten Bevölkerungsteilen der neuen Bundesländer läßt sich eine weitverbreitete Furcht feststellen, Opfer einer Straftat zu werden. In Gebieten nahe der ostdeutschen Grenze tritt einem diese Angst zumeist in Form der Befürchtung entgegen, daß in Häuser eingebrochen bzw. Kraftfahrzeuge gestohlen und das Diebesgut ins Ausland verbracht würde.

Die tatsächliche Entwicklung der Kriminalität im Bereich der bundesdeutschen Staatsgrenzen ist jedoch weitgehend unklar. Insbesondere ist die Bedeutung von Flucht und Migration an dem grenznahen Kriminalitätsaufkommen aufklärungsbedürftig. Bei den tendenziös als „illegale Einwanderung" bezeichneten Straftaten handelt es sich - nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 1995 zu 89,9 % - um gewaltlose Übertretungen des Ausländergesetzes, also rechtlicher Bestimmungen, gegen die faktisch nur nicht-deutsche Personen verstoßen können, die aber im vergangenen Jahr 29,5 % aller Ausländerinnen und Ausländern zugeschriebenen Straftaten ausmachen (PKS 1996; vgl. Bulletin der Bundesregierung v. 12. Juni 1997; S. 525ff.).

Im „Schengen-Erfahrungsbericht 1996", den die Innenministerkonferenz (IMK) am 5./6. Juni 1997 zur Kenntnis genommen hat, heißt es auf Seite 4, eine einheitliche Kriminalitätsentwicklung an den Schengener Binnengrenzen sei „nicht erkennbar": Während in Baden-Württemberg ein „leicht rückläufiger Trend" zu erkennen war, stieg die Kriminalität im Grenzraum des Landes Rheinland-Pfalz leicht an.

Im Bereich der Schengener Außengrenzen - vor allem also im Bereich der deutschen Ostgrenzen - wird als „hervorhebenswertes Kriminalitätsphänomen" lediglich auf die Verschiebung von Kraftfahrzeugen hingewiesen (S. 21).

Zu ähnlichen Feststellungen kam anläßlich einer Anhörung an der Europa-Universität „Viadrina" in Frankfurt/Oder auch der Polizeioberrat im Bundesgrenzschutz (BGS), Eckehard Wache. Dieser erklärte in Vertretung der Amtsleitung des Grenzschutzamtes Frankfurt/Oder im Oktober 1996 (auf S. 21 seines Manuskripts): „Der deutsch-polnische Grenzraum ist hinsichtlich der registrierten grenzbezogenen Kriminalität auf dem besten Wege, seinen Anspruch auf eine regionale Besonderheit zu verlieren. Der Begriff ,Kriminalität im Grenzgebiet' hat längst europäische Dimensionen angenommen. Das deutsch-polnische Grenzgebiet ist nur noch Bestandteil des weitgehend einheitlichen kriminalgeographischen Raums Europa, denn: Die Kriminalitätsbelastungen und -strukturen, einschließlich der prozentualen Verteilung einzelner Deliktsarten im Rahmen der Gesamtkriminalität, sind in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten vergleichbar, auch im deutsch-polnischen Grenzgebiet. "

Auf derselben Tagung kam der Staatssekretär des brandenburgischen Ministeriums der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten, Dr. Rainer Fraupel (auf S. 5 f. seines Manuskripts), zu einer ähnlichen Feststellung: „Nach meiner Beobachtung wird die Bevölkerung im Grenzgebiet besonders von einer Vielzahl von Straftaten beunruhigt, die sich in erster Linie im Bereich der einfachen und mittleren Kriminalität abspielen. Dies sind vorrangig Eigentumsdelikte vor allem im Bereich des Ladendiebstahls, Verkehrsdelikte und der illegale Zigarettenhandel (...). Mir ist nicht bekannt, daß im Grenzgebiet mehr Tötungs- und Körperverletzungshandlungen vorgekommen sind als in anderen Bereichen. Feststellen kann ich immerhin, daß der Anteil der Gewaltkriminalität an der Gesamtkriminalität nach allen Statistiken gleichermaßen noch immer etwas geringer ist als sich dies in den westlichen Ländern eingespielt hat."

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

a) Wie hat sich (in der PKS) die Zahl folgender Straftaten (also mit Ausnahme der Handlungen, mit denen gegen das Ausländergesetz verstoßen worden ist) an den deutschen Schengener Außengrenzen in den letzten sieben Jahren entwickelt: Wohnungseinbrüche, Einbrüche in KFZ, Diebstähle von KFZ, einfacher Ladendiebstahl, Urkundenfälschung, Leistungserschleichung (in Form von „Schwarzfahren"), Raub, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

2

b) Wie hoch war (in der PKS) der Anteil Nicht-Deutscher (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Touristinnen und Touristen, Studierende, Asylbewerberinnen und -bewerber, „Illegale" und Sonstiger) an welcher dieser im fraglichen Grenzgebiet verübten Deliktsgruppen (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

3

a) Wie hat sich (in der Strafverfolgungsstatistik) die Zahl der o. g. an den deutschen Schengener Außengrenzen verübten Straftaten in den letzten sieben Jahren entwickelt (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

4

b) Wie hoch war (in der Strafverfolgungsstatistik) der Anteil Nicht-Deutscher an welcher dieser Deliktsgruppen (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

5

In welchem Verhältnis stehen die in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Zahlen zu dem Aufkommen der dort genannten Straftaten im gesamten Gebiet der an den Schengener Außengrenzen gelegenen Bundesländer (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Bayern; bitte nach deutschen Staatsangehörigen, EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie Drittstaatsangehörigen aufschlüsseln)?

6

In welchem Verhältnis stehen die in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Zahlen zu dem Aufkommen der dort genannten Straftaten der Bundesländer ohne Außen- bzw. Schengener Binnengrenze (bitte nach deutschen Staatsangehörigen, EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie Drittstaatsangehörigen aufschlüsseln)?

7

In welchem Verhältnis stehen die in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Zahlen zu dem Aufkommen der dort genannten Straftaten der Bundesländer an den Schengener Binnengrenzen (Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein; bitte nach deutschen Staatsangehörigen, EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie Drittstaatsangehörigen aufschlüsseln)?

8

In welchem Verhältnis stehen die in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Zahlen zu dem Aufkommen der dort genannten Straftaten im Grenzgebiet dieser Bundesländer an den Schengener Binnengrenzen (jeweils vor und nach Inkrafttreten des SDÜ; auch hier bitte nach deutschen Staatsangehörigen, EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie Drittstaatsangehörigen aufschlüsseln)?

9

Wie hat sich in der PKS der Anteil polnischer, tschechischer, slowakischer, ungarischer, rumänischer, bulgarischer, ukrainischer, weißrussischer, russischer, lettischer, litauischer, estnischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bzw. von EU-Bürgerinnen und -Bürger an welchen im deutschen Grenzgebiet verübten Straftaten in den vergangenen sieben Jahren entwickelt (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

a) Wie hat sich (in der Strafverfolgungsstatistik) deren Anteil an diesen Straftaten in den vergangenen sieben Jahren entwickelt (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

b) Welche Erklärung hat die Bundesregierung für etwaige Veränderungen in diesem Bereich?

10

Sind - nach Kenntnis der Bundesregierung - die Kriminalitätsbelastungen und -strukturen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten mit der Situation im Gebiet der deutschen Ostgrenzen vergleichbar?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

11

Welchen Anteil haben „illegale Einwanderer" am Kriminalitätsaufkommen (mit Ausnahme der Handlungen, mit denen gegen das Ausländergesetz verstoßen worden ist) in den Gebieten der deutschen Ostgrenzen (bitte nach Staatsangehörigkeiten und Deliktarten aufschlüsseln)?

12

Welchen Anteil haben „Schlepper und Schleuser" am Kriminalitätsaufkommen (mit Ausnahme der Handlungen, mit denen gegen das Ausländergesetz verstoßen worden ist) in den Gebieten der deutschen Ostgrenzen (bitte nach Staatsangehörigkeiten und Deliktarten aufschlüsseln)?

Bonn, den 16. Juli 1997

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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