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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Menschenhandel in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 13013134)

Umfang, Datensammlung, Wirksamkeit gesetzlicher Maßnahmen, Abschiebeschutz für Opfer des Menschenhandels, Situation beim Zeugenschutz, nationale und internationale Maßnahmen gegen den Frauenhandel, Position von Europol, Rolle des "STOP-Programms" und des Daphne-Programms der EU-Kommission sowie der UN-Menschenrechtskommission bei der Bekämpfung des Frauenhandels

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.04.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1013613. 03. 98

Menschenhandel in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Ina Albowitz, Dr. Gisela Babel, Gisela Frick, Birgit Homburger, Lisa Peters, Cornelia Schmalz-Jacobsen, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Olaf Feldmann, Hans-Dietrich Genscher, Dr. Burkhard Hirsch, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Irmer, Günther Friedrich Nolting und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Menschenhandel, insbesondere mit Frauen und Kindern zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, hat sich als besonders schlimme Erscheinung einer menschenverachtenden, international organisierten Kriminalität in Europa ausgebreitet. Die Betroffenen werden zu Opfern, indem sie zum einen wirtschaftlich ausgebeutet und zum anderen in grausamer Weise sexuell mißbraucht werden. Zudem ist zu berücksichtigen, daß die besondere Hilflosigkeit der Opfer ausgenutzt wird, die mit ihrem meistens illegalen Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist. Der Menschenhandel stellt eine eklatante Verletzung der Menschenrechte der betroffenen Personen dar.

Zur Bekämpfung des Menschenhandels sind auf europäischer Ebene bereits einige Bestimmungen und Maßnahmen verabschiedet worden:

  • 1996 Annahme einer Resolution über den Menschenhandel durch das Europäische Parlament,
  • Europäische Konferenz zum Thema Frauenhandel in Wien, Juni 1996, veranstaltet durch die Europäische Kommission und die Internationale Organisation für Migration (IOM),
  • Rat der Innen- und Justizminister der EU hat vier gemeinsame Aktionen zur Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen (Februar 1997),
  • April 1997 Ministerkonferenz der Europäischen Union in Den Haag zum Thema Frauenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung.

Der Amsterdamer Vertrag dokumentiert im Titel VI des EU-Vertrages (EUV) Artikel 29 bis 39 die Bedeutung der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen und fordert dazu auf, die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang zu verbessern und einheitliche Mindeststandards zu schaffen, in Artikel 29 wird auf den Menschenhandel ausdrücklich Bezug genommen.

Die europäische Polizeibehörde Europol in Den Haag hat durch die Europol Konvention (Artikel 2) ein Mandat im Bereich Menschenhandel erhalten, was nach dem EUV (Artikel 30) intensiviert werden soll.

Im November 1996 hat der Rat der Innen- und Justizminister der EU ein mehrjähriges „STOP-Programm" für Verantwortliche in der Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung, insbesondere von Frauen und Kindern, beschlossen, um die z. B. in den Bereichen Datenerfassung, Forschung, Ausbildung oder Informationsaustausch zwischen Behörden bestehenden Lücken zu schließen.

Innerhalb des „STOP-Programms" hat eine erste Studie zur „Analyse der in den EU-Mitgliedstaaten verfügbaren Daten und statistischen Quellen über Menschenhandel, insbesondere mit Frauen und Kindern" der IOM ergeben, daß es sich beim Menschenhandel um ein besorgniserregendes, sehr komplexes Problem handelt, für dessen Bekämpfung bisher zu wenige Maßnahmen eingeleitet wurden.

In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Rahmen des 26. Strafrechtsänderungsgesetzes die §§ 180 b (Menschenhandel) und 181 (schwerer Menschenhandel) StGB neu eingefügt bzw. neu gefaßt. Mit dieser Änderung besitzt die Bundesrepublik Deutschland eine der weitreichendsten Gesetzgebungen in der Europäischen Union.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Betrachtet die Bundesregierung den Menschenhandel, insbesondere mit Frauen und Kindern zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, als besonders schwerwiegenden Verstoß gegen die Menschenrechte?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung a) über die Zahl der Opfer des Menschenhandels seit 1990, b) über die Zahl der bekanntgewordenen und aufgeklärten Fälle des Menschenhandels seit 1990, c) über die Zahl der wegen Menschenhandel verdächtigen, verhafteten, angeklagten und verurteilten Täter seit 1990?

3

Welche Institutionen sind in der Bundesrepublik Deutschland mit der Datensammlung zum Menschenhandel beauftragt?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung a) über die Methodik dieser Institutionen bei der Datensammlung, b) über die Art der von diesen Institutionen gesammelten Daten?

5

Über welche weiteren Quellen verfügt die Bundesregierung für die Datensammlung zum Menschenhandel?

6

Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Datensammlung auf nationaler Ebene schlägt die Bundesregierung vor?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung a) die Einrichtung einer zentralen Stelle auf Bundesebene zur Sammlung und Analyse von Daten zum Menschenhandel, b) die Einführung von Dunkelfeldforschung für den Bereich Menschenhandel?

8

Hält die Bundesregierung a) die Verstärkung von Kontrollen und Razzien in Bordellen und bordellähnlichen Betrieben für erforderlich, b) die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzten Polizeibeamten für ausreichend, um gegen den Menschenhandel wirksam vorzugehen?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den für den Menschenhandel zuständigen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere zwischen Polizei-, Justiz-, Ausländer- und Grenzschutzbehörden?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der mit dem 26. Strafrechtsänderungsgesetz eingeführten verschärften Rechtsgrundlagen?

11

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die Aussagebereitschaft der Opfer des Menschenhandels zu verstärken?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit eines generellen, zeitlich befristeten Abschiebeschutzes für Opfer des Menschenhandels?

13

Welche Ursachen hat es aus Perspektive der Bundesregierung, daß eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer zu einem generellen, zeitlich befristeten Abschiebeschutz für Opfer des Menschenhandels bisher nicht durchgesetzt werden konnte?

14

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Erteilung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen in speziellen Fällen zu erleichtern, um vom Menschenhandel betroffene Personen zu unterstützen und den Menschenhandel wirksamer zu bekämpfen?

15

Hält die Bundesregierung die in der Bundesrepublik Deutschland existierenden Maßnahmen zum Schutz der vom Menschenhandel betroffenen Opfer für ausreichend?

16

Welche Ursachen hat es aus Sicht der Bundesregierung, daß die bisherigen Programme zum Zeugenschutz bei Opfern des Menschenhandels keine Anwendung fanden?

17

Welcher ausländerrechtlichen Änderungen bedarf es aus der Perspektive der Bundesregierung, um die Verfolgung der Täter auf nationaler und internationaler Ebene zu erleichtern?

18

Welche spezialisierten Beratungseinrichtungen für Opfer des Menschenhandels werden von öffentlichen Stellen gefördert?

19

Ist in der Bundesrepublik Deutschland eine flächendeckende Versorgung mit spezialisierten Beratungseinrichtungen gewährleistet?

20

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Zusammenarbeit dieser Beratungseinrichtungen mit den für die Bekämpfung des Menschenhandels zuständigen Behörden?

21

Welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland bereits durchgeführt, welche sind geplant?

22

Welche Ergebnisse hat die im Frühjahr 1997 eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe „Frauenhandel" im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erzielt?

23

Welche konkreten Maßnahmen gegen den Menschenhandel wurden von dieser interministeriellen Arbeitsgruppe eingeleitet?

24

Hält die Bundesregierung die Entwicklung von Vorschriften für eine verbesserte internationale Zusammenarbeit der Institutionen für notwendig; wenn ja; wie sollten diese Vorschriften aussehen?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle auf internationaler Ebene zur Sammlung und Analyse von Daten, zum Austausch von Informationen sowie zur Entwicklung von geeigneten Maßnahmen und deren Koordination zum Kampf gegen den Menschenhandel?

26

Welche Position sollte im Hinblick auf die Einrichtung einer internationalen, zentralen Koordinierungsstelle die europäische Polizeibehörde Europol einnehmen?

27

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern (EU-Anwärterstaaten, MOE -Staaten und außereuropäische Staaten), um gegen den Menschenhandel wirksamer vorgehen zu können; wenn ja, auf welchen Gebieten?

28

Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher durchgeführt, um die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten im Kampf gegen den Menschenhandel zu verbessern?

29

Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit darin, in den MOE-Staaten Programme auf europäischer Ebene zur Bekämpfung des Menschenhandels durchzuführen?

30

Welche gemeinsamen Maßnahmen der europäischen Regierungen sind aus Sicht der Bundesregierung auf internationaler Ebene gegen den Menschenhandel zum Schutz der Menschenrechte erforderlich?

31

Welche Rolle sollen aus Sicht der Bundesregierung bei der Bekämpfung des Menschenhandels das „STOP-Programm" und das Daphne-Programm der EU-Kommission einnehmen?

32

Welche Rolle kann die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Frauenhandels übernehmen?

Bonn, den 13. März 1998

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Ina Albowitz Dr. Gisela Babel Gisela Frick Birgit Homburger Lisa Peters Cornelia Schmalz-Jacobsen Dr. Irmgard Schwaetzer Dr. Olaf Feldmann Hans-Dietrich Genscher Dr. Burkhard Hirsch Dr. Helmut Haussmann Ulrich Irmer Günther Friedrich Nolting Dr. Hermann Otto Solms und Fraktion

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