Entwicklung der Alterseinkünfte und des Armutsrisikos insbesondere in den neuen Bundesländern
der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Thema Altersarmut, insbesondere in den neuen Bundesländern, wird seit längerem in Wissenschaft, Medien und Politik intensiv diskutiert. Die Bundesregierung weigert sich bisher aber, trotz Fristüberschreitung, den 3. Armuts- und Reichtumsbericht vorzulegen und damit aktuell auf die Diskussion einzugehen. Der Armuts- und Reichtumsbericht ist jeweils in der Mitte der Legislaturperiode den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen.
Bereits existierende Studien zum Thema Alterseinkünfte und Armutsrisiko in den neuen Bundesländern widersprechen sich. Die Studie „Untersuchung zur Altersvorsorge in Deutschland 2005“, erstellt im Auftrag der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung, kommt zu dem Ergebnis, dass auch in Zukunft in den neuen Ländern kein Einbruch des Niveaus der Nettoalterseinkommen zu erwarten ist und damit keine Ausweitung von Altersarmut droht. Zu einem anderen Ergebnis kommt die Analyse „Auskömmliche Alterseinkünfte in Ostdeutschland?“, vom 20. März 2008, des Finanzministers von Sachsen-Anhalt, Jens Bullerjahn, und des Sozialministers von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering. Sie begründen ihr abweichendes Ergebnis insbesondere mit folgenden Argumenten:
- Nach der Wiedervereinigung wurden viele Menschen in den neuen Bundesländern von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Anzahl der Personen, die mindestens 6 Monate ALG II bezogen haben, liegt in den neuen Bundesländern fast doppelt so hoch wie in den alten Bundesländern. Ein Jahr Bezug von Arbeitslosengeld II erbringt einen monatlichen Rentenanspruch von 2,19 Euro.
- Daneben liegen die Löhne in den neuen Bundesländern bis heute deutlich unter dem Niveau der Löhne in den alten Bundesländern, bei etwa 80 Prozent. 20 Prozent der Menschen in den neuen Bundesländern verdienen nur 7,50 Euro in der Stunde oder weniger. Dies reicht laut Studie kaum aus, um Anwartschaften in Höhe der Grundsicherung im Alter, d. h. etwa 650 Euro aufzubauen.
Insgesamt wirft diese Studie die Frage auf, ob die zunehmende Spreizung von Altersanwartschaften und Einkommen in der AVID-2005-Studie ausreichend berücksichtigt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Studie „Auskömmliche Alterseinkünfte in Ostdeutschland?“, dass in den neuen Bundesländern ab dem Jahr 2025 eine erheblich größere Zahl an älteren Menschen als heute Grundsicherung im Alter wird beziehen müssen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Mit welchem Prozentsatz an tatsächlichen Grundsicherungsbeziehern im Alter an den Beziehungsberechtigten insgesamt rechnet die Bundesregierung im Zeitraum bis zum Jahr 2030 in den neuen und den alten Bundesländern?
Welche Personengruppen werden dabei in welchem Ausmaß besonders betroffen sein?
Werden sich nach Ansicht der Bundesregierung das Altersarmutsrisiko und die Zahl der Grundsicherungsbezieher zwischen den alten und den neuen Bundesländern ab 2020 eher angleichen oder werden das Altersarmutsrisiko und die Zahl der Grundsicherungsbezieher in den neuen Bundesländern deutlich höher bleiben als in den alten Bundesländern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Studie von Bullerjahn und Sellering, dass ein Versicherter mit 1 300 Euro Monatsverdienst, das entspricht einer 40-Stundenwoche und 7,50 Euro Stundenlohn, in 2025 keine Rente über Grundsicherungsniveau erreichen wird?
Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den neuen bzw. alten Bundesländern erhalten ein Monatsgehalt von 1 300 Euro brutto und weniger, und wie hoch ist dieser Anteil an den insgesamt sozialversicherungspflichtig Beschäftigten?
Wie viele Erwerbstätige in den neuen bzw. alten Bundesländern verfügen über ein Monatseinkommen von 1 300 Euro brutto und weniger, und wie hoch ist dieser Anteil an den insgesamt Erwerbstätigen?
Führt die Tatsache, dass in den neuen Bundesländern das Lohnniveau bei etwa 80 Prozent des Lohnniveaus in den alten Ländern verharrt, und die Tatsache dass die Zahl der Leistungsbezieher von ALG II in den neuen Ländern, prozentual gemessen an der Bevölkerung, doppelt so hoch ist wie in den alten Bundesländern, seit der Wiedervereinigung zu deutlich niedrigeren Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung in den neuen Bundesländern als in den alten Bundesländern?
Liegen die in den neuen Ländern entstehenden Rentenanwartschaften von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten damit im Schnitt 20 Prozent unter den entstehenden Anwartschaften in den alten Ländern?
Wie ist die Schichtung der aufgebauten Rentenanwartschaften in den neuen Bundesländern, geordnet nach Einkommenshöhe und Altersgruppen, und wie verhält sie sich zu den entsprechenden Anwartschaften in den alten Bundesländern?
Müssen die um 20 Prozent niedrigeren Einkommen und längeren Zeiten der Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern nicht zwangsläufig dazu führen, dass sich die bestehende Differenz bei den Armutsquoten zwischen alten (12 Prozent) und neuen Bundesländern (17 Prozent) aus dem Jahre 2005 in Zukunft weiter auseinanderentwickelt?
Trifft es zu, dass in den neuen Bundesländern viele Beschäftigte und Erwerbstätige keine oder zumindest weniger private und betriebliche Zusatzversorgung aufbauen als in den alten Bundesländern, und kann die Bundesregierung Angaben über den Verbreitungsgrad privater und betrieblicher Altersvorsorge in den neuen Bundesländern machen?
Teilt die Bundesregierung die Kritik der Studie von Bullerjahn und Sellering, dass in der Studie AVID 2005 keine Angaben über die wirkliche Kaufkraft der Renten in der Zukunft gemacht wurden, weil die Inflation nicht in dieser Studie berücksichtigt wurde?
Warum werden weder im Rentenversicherungsbericht noch in den Renteninformationen der Versicherten bei den Informationen über die Entwicklung des Rentenwertes bzw. der individuellen Rentenansprüche die Inflation und die Entwicklung der realen Kaufkraft im Vergleich zu heute angegeben, bzw. mit Varianten von 1 und 2 Prozent Inflation jährlich?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine garantierte Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus für Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren ein geeignetes Mittel darstellt, die Altersarmutsproblematik in den neuen und alten Bundesländern zu lösen?
Welche Bevölkerungsgruppen sind in den alten und den neuen Bundesländern besonders vom Armutsrisiko betroffen, und wie hat sich deren Armutsrisiko in den letzten 10 Jahren entwickelt?
Warum legt die Bundesregierung den 3. Armuts- und Reichtumsbericht nicht fristgerecht zur Mitte der Legislaturperiode vor, die bereits seit Herbst 2007 verstrichen ist?