Gutachten des Umweltbundesamtes über die Sicherheit der Energieversorgung
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA) mit dem Titel „Atomausstieg und Versorgungssicherheit“ lässt Zweifel aufkommen, wer für die Beurteilung der Energieversorgungssicherheit in der Bundesregierung zuständig ist. Nach Worten des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, hält er es nicht für sachgerecht, die Energieversorgung „durch das Umweltbundesamt, einer nachgeordneten Behörde des Umweltministers, begutachten lassen zu wollen“ (WirtschaftsWoche Ausgabe Nummer 16 vom 14. April 2008, Seite 24). Mit der UBA-Studie soll offensichtlich Warnungen der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) vor einer Stromlücke entgegen getreten werden, die diese in einer von RWE AG und E.ON mitfinanzierten Studie ausgesprochen hat. Nach der Studie der dena ist zu befürchten, dass die sich abzeichnende Investitionslücke in Kraftwerken und Infrastruktur bereits ab 2012 in Spitzenzeiten des Stromverbrauchs und ab 2020 in ganz Deutschland zu Unsicherheiten bei der Stromversorgung führt. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 30 Prozent und der KWK-Stromerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung) auf 25 Prozent wird in der Studie bereits unterstellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Verfügt das UBA nach Auffassung der Bundesregierung über die fachliche und ressortmäßige Kompetenz, um die Sicherheit der Energieversorgung insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Stromlücke zu urteilen?
Ist das Gutachten des UBA vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Auftrag gegeben worden?
Welchen Stellenwert kommt dem UBA-Gutachten hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zu, nach § 51 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einen Monitoring-Bericht zur Versorgungssicherheit zu erarbeiten und zu veröffentlichen?
Stimmt die Bundesregierung der Meinung des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, zu, dass man „eher dem Hund die Bewachung eines Wurstvorrates anvertrauen (könnte), als dem Umweltbundesamt die Begutachtung der Stromversorgungssicherheit des drittgrößten Industrielandes?“
Hält die Bundesregierung zur Vermeidung einer Versorgungslücke den Zubau weiterer Kohlekraftwerke über die in Bau befindlichen Kraftwerke hinaus für erforderlich, und wenn ja, wie will die Bundesregierung die Bevölkerung von dieser Notwendigkeit überzeugen, wenn halbstaatliche und staatliche Institutionen widersprüchliche Gutachten zur Entwicklung der Versorgungssicherheit veröffentlichen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Geschäftsführers der dena, dass der Mix aus hohen Steuern, teuren CO2-Rechten und sinkenden Netzentgelten die Strombranche vom Bau neuer Kraftwerke abhalten könnte und man daher die Zertifikate auch nach 2012 kostenlos an die Energieversorger verteilen sollte?
Warum hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dass eine für die weitere politische Willensbildung zentrale Studie zur Energieversorgung unter Mitwirkung von Vertretern wirtschaftlicher Partikularinteressen erstellt wird, und wie soll die dena, deren Gesellschaftsanteile zu 50 Prozent von der Bundesregierung gehalten werden, die Aufgabe einer Politikberatung in neutraler und objektiver Weise erfüllen, wenn politisch wichtige Studien von der Lobby mitfinanziert werden?