Beschluß der Bundesregierung, Asylbewerber nach einem bestimmten Quotenschlüssel auch den fünf neuen Bundesländern zuzuweisen
der Abgeordneten Frau Jelpke und von Abgeordneten der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Asylbewerber/innen wurden seit dem 3. Oktober 1990 den fünf neuen Bundesländern insgesamt zugewiesen?
a) Wie viele Asylbewerber/innen haben die jeweiligen fünf neuen Bundesländer aufgenommen?
b) Aus welchen Herkunftsländern stammen die Asylbewerber/innen?
Wie viele Asylbewerber/innen aus welchen Gemeinden in den fünf neuen Bundesländern sind wegen der dortigen zum Teil unhaltbaren Zustände in die alten Bundesländer zurückgekehrt?
Hält die Bundesregierung wegen der beklagten Mängel der örtlichen Verwaltungen, speziell der Ausländerbehörden, in den fünf neuen Bundesländern und ihren Gemeinden eine Zuweisung von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen für noch vertretbar?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine menschenwürdige Unterkunft, soziale und materielle Versorgung, eine entsprechende Infrastruktur und begleitende Maßnahmen zur gesellschaftlichen Integration von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen, die ausländer/innen-feindliche Ressentiments gegenüber Asylbewerbern und Asylbewerberinnen abbauen helfen, zu gewährleisten?
Zieht die Bundesregierung in Erwägung, die Verteilung der Asylbewerber/innen auf die fünf neuen Bundesländer so lange auszusetzen, bis dort die Voraussetzungen zur Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Menschen erfüllt sind?