Aufenthaltsrechtlicher Status der Juden aus der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten
der Abgeordneten Frau Jelpke und von Abgeordneten der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Eine große Zahl von Juden und Jüdinnen, vornehmlich aus der Sowjetunion, wandern u. a. in die Bundesrepublik Deutschland aus. Die Bundesregierung hat beschlossen, die jüdischen Einwanderer/innen in diesem Land aufzunehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Unterliegen die Einwanderer/innen jüdischer Herkunft aus der Sowjetunion und anderen europäischen Staaten den rechtlichen Bestimmungen des Ausländergesetzes?
Wenn ja, welche Bestimmungen werden auf sie angewandt?
Genießen die jüdischen Einwanderer/innen die grundgesetzlich garantierte Freizügigkeit auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland?
Welchen aufenthaltsrechtlichen Status erhalten die in die Bundesrepublik Deutschland einwandernden Juden und Jüdinnen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern ergriffen bzw. sind geplant, um die einwandernden Juden und Jüdinnen in die hiesige Gesellschaft möglichst rasch zu integrieren?
Welche Mittel stellt die Bundesregierung für integrative Maßnahmen zur Verfügung?
Besteht eine räumliche Beschränkung für die Dauer des Aufenthalts jüdischer Einwanderer/innen?
Trifft es zu, daß für die Einwanderung jüdischer Emigranten/innen aus der Sowjetunion nunmehr die deutschen Auslandsvertretungen in der Sowjetunion zuständig sind?
Nach welchen Kriterien und Maßgaben werden von den dortigen Auslandsvertretungen Einreisevisa an ausreisewillige Juden und Jüdinnen erteilt?
Hält es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für vertretbar und für die jüdischen Bürger/innen aus der Sowjetunion für zumutbar, daß letztere lange Wartezeiten wegen der neuen Regelungen zur Einreise jüdischer Emigranten/innen in die Bundesrepublik Deutschland in Kauf nehmen müssen?