Bewilligte Kreditverkäufe durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Martin Zeil, Frank Schäffler, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung plant, der Veräußerung von Forderungen aus Verträgen über Immobilien- und sonstige Kredite eine neue Rechtsbasis zu geben. Ziel ist die Erweiterung von Schuldnerschutzmöglichkeiten bei Forderungsveräußerungen durch Kreditinstitute. Der Staat trägt jedoch nicht nur als Gesetzgeber Verantwortung für einen effektiven Schuldnerschutz, sondern mittelbar auch als Eigentümer öffentlich-rechtlicher Banken wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Hat die KfW eigene Forderungen aus Verträgen über Immobilien- und sonstige Kredite seit dem 1. Januar 2007 veräußert?
Wenn ja, wie hoch waren die monatlichen Veräußerungsvolumina und die korrespondierende Anzahl an Kreditverträgen (Auflistung über Monate erbeten)?
Können ‚Hausbanken‘ durch die KfW geförderte Verträge über Immobilien- und sonstige Kredite an (gewerbliche oder private) Endkunden ohne Zustimmung der KfW veräußern?
Wenn ja, was sind die Vorteile der fehlenden Mitspracherechte der KfW und plant die Bundesregierung diese Praxis zu ändern?
Wie viele Bewilligungen zu Veräußerungen von geförderten Verträgen über Immobilien- und sonstige Kredite hat die KfW seit dem 1. Januar 2007 den Hausbanken erteilt?
Mit welchen Förderprogrammen korrespondierten diese Veräußerungen jeweils prozentual?
Wie verteilen sich diese Veräußerungen über die Zeit (monatliche Auflistung erbeten)?
Wie hoch war der Anteil bewilligter Veräußerungen an Unternehmen, welche dem Gesetz über das Kreditwesen unterliegen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die KfW Veräußerungen an Nichtbanken bewilligt hat?
Wie hoch war der Anteil bewilligter Veräußerungen von geförderten Verträgen über Immobilien- und sonstige Kredite, welche nicht mehr ordnungsgemäß bedient wurden?
Wie hoch war das Verhältnis privater gegenüber gewerblichen Endkunden bei den durch die KfW bewilligten Veräußerungen?
Wie hoch war jeweils der prozentuale Anteil öffentlich-rechtlicher, genossenschaftlicher und privater Hausbanken an der Gesamtheit der bewilligten Veräußerungen?
Welche Organisationseinheit innerhalb der KfW ist für die Bewilligung der Veräußerungen zuständig, und wurde der Vorstand der KfW über diese Bewilligungen in Kenntnis gesetzt?